Einkommensteuererklärung - Erklärungspflicht

  • Ich frage interessehalber, weil im TT ja doch einige Steuerprofis umherschwirren.


    Ein Freund (ein reichlicher Chaot) erzählt folgendes:


    Im Dezember letzten Jahres hatte er für 2008 eine Steuererklärung eingereicht, weil er auf eine Erstattung hofft. Nun geht eine Aufforderung des FA ein, auch seine Einkommensteuererklärung für 2009 abzugeben. Bedingt durch die Postlaufzeit der Aufforderung verbleiben ihm knapp 10 Tage ... und in dieser Zeit wird er es niemals schaffen, die benötigten Unterlagen in seinem Durcheinander aufzufinden.


    Das vorausgeschickt frage ich mich, warum er zur Abgabe einer Est-Erklärung aufgefordert wird. Bevor er (ggf. unter meiner Mithilfe) beim FA nachfragt, möchte ich zumindest grob über die Rechtslage informiert sein.


    Er war im Jahre 2009 ganzjährig beschäftigt und verfügte über ein Bruttojahreseinkommen von unter 20.000,- € (wie schon 2008). Genau war das im Hinblick auf mögliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc. auf die schnelle nicht zu klären, 20.000,- € werden aber ganz sicher unterschritten. Kapitaleinkünfte hat er nicht, Freibeträge sind auf der Steuerkarte nicht eingetragen. Durch einen Wechsel der Position bei seinem Arbeitgeber hat er seit Anfang letzten Jahres ein Bruttoeinkommen von etwa 3.000,- €.


    Persönlich sehe ich keinen Grund für eine Erklärungspflicht - was aber nichts heißen muss. Die Frage ist nun, worauf eine Eingabe beim FA abzielen könnte. Und hier hielte ich die Frage der Erklärungspflicht zuvor für klärungsbedürftig.


    Im Gegensatz zu mir, der seine Sachbearbeiter beim FA kennt, weiß man bei ihm nicht, welches "Kaliber" ihn erwartet, so dass ich ihm rate, in der Wahl der Mittel vorsichtig (und informiert) vorzugehen.


    Frankie

  • http://srbg.de/vorteile-und-na…ner-steuererklaerung.html


    Durch die einmalige Abgabe der Lst-Erklärung für 2008 hat er sich selbst ins Knie geschossen, da er dadurch auch in den Folgejahren zur Abgabe "verpflichtet" ist bzw. vom Amt dazu aufgefordert wird. (Das FA kann dabei auch ganz grds. jemanden zur Abgabe einer Erklärung auffordern, dem ist entsprechend nachzukommen.)


    Insofern sollte er eine Fristverlängerung beantragen und zusehen, dass er schnellstmöglichst die Erklärung fertigmacht, bei den beschriebenen Summen sollte das ja aber kein großes Problem sein.

  • Oh, Sch..


    Ich habe im letzten Dezember erstmals eine Steuererklärung (für 2006 und 2007!) abgegeben. Heißt das, dass ich damit rechnen muss, aufgefordert zu werden, zukünftig jedes Jahr bis Ende Mai eine Erklärung für das Vorjahr einzureichen? Welchen Sinn macht dieses Vorgehen für das Finanzamt, da die freiwillige Abgabe einer Erklärung ja eigentlich grundsätzlich nur zu Erstattungen führen kann?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    Durch die einmalige Abgabe der Lst-Erklärung für 2008 hat er sich selbst ins Knie geschossen, da er dadurch auch in den Folgejahren zur Abgabe "verpflichtet" ist bzw. vom Amt dazu aufgefordert wird. (Das FA kann dabei auch ganz grds. jemanden zur Abgabe einer Erklärung auffordern, dem ist entsprechend nachzukommen.)
    ...


    Oh weh ... und jetzt ratet mal, wer ihn zu diesem Schuss angestiftet hat ... :rolleyes:


    Andererseits: Selbst bei vorsichtiger Schätzung gehe ich davon aus, dass der Erstattungsanspruch für das Kalenderjahr 2008 in seinem persönlichen Fall deutlich über 1.000,- € liegen wird (den Steuerbescheid hat er noch nicht). Vor diesem Hintergrund konnte ich nicht umhin, ihn zur Abgabe der Erklärung zu bewegen. Zumindest für 2009 und 2010 dürfte entsprechendes gelten.


    Ich habe etliche Personen im Bekanntenkreis, die durch die Nichabgabe einer ESt-Erklärung systematisch auf Geld verzichten - alle eher vom unteren Ende der Skala steuerpflichtiger Einkünfte. Bei einem aller Voraussicht nach vierstelligen Erstattungsanspruch ist mir dann aber der Kragen geplatzt ... und jetzt muss er da durch ... wohl oder übel. Nach Gutschrift der ersten Erstattung wird der Rauch wohl verflogen sein ... hoffe ich ...


    Ich möchte lieber nicht wissen, wie hoch der jährliche Betrag ist, den eher einfach gestrickte Bürger dem Staat so (und das zum Teil wissentlich) schenken.


    Dank an ChickenHawk - mal sehen, ob sich eine Fristverlängerung erreichen lässt.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Oh, Sch..


    Ich habe im letzten Dezember erstmals eine Steuererklärung (für 2006 und 2007!) abgegeben. Heißt das, dass ich damit rechnen muss, aufgefordert zu werden, zukünftig jedes Jahr bis Ende Mai eine Erklärung für das Vorjahr einzureichen? Welchen Sinn macht dieses Vorgehen für das Finanzamt, da die freiwillige Abgabe einer Erklärung ja eigentlich grundsätzlich nur zu Erstattungen führen kann?


    Nein, der Link ist viel zu pauschal. Die Gründe für den Abgabezwang sind auch vollständig in dem Hilfe-Flyer der ESt-Erklärung aufgeführt.


    Bei Frank a.W.' Bekannten wird es entweder am Bezug von Arbeitslosengeld oder/und Arbeitgeberwechsel liegen. Führt er danach ein ordentliches, konstantes dt. Arbeitnehmerleben, braucht er auch nichts mehr abgeben/erklären...


    http://bundesrecht.juris.de/estg/__46.html


    Die Anleitung (Hilfe) gibts hier https://www.formulare-bfinv.de…th=%2Fest&catalog=Steuern

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Also Entwarnung, danke.


    Wo wir gerade beim Thema Steuern sind: Meine Eltern haben ihre Steuererklärung bislang von einem Steuerberater erstellen lassen. Ich habe vor, dies jetzt erstmals mit ihnen ohne Steuerberater per Software zu erledigen. Muss man das Finanzamt davon vorab in Kenntnis setzen? Die Fristen zur Abgabe sind für Steuerberater ja wesentlich länger. Bis Ende Mai wäre es grundsätzlich kaum zu schaffen, bis dahin sind wahrscheinlich noch nicht mal alle Belege eingetroffen.

  • Einfach selber abgeben, kannst auch gleich vorab um Fristverlängerung bitten. Dies muss man soweit ich weiß auch nicht begründen. Bis 31.12. muss sie aber dann abgegeben sein :)

  • Re: Einkommensteuererklärung - Erklärungspflicht


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ... und in dieser Zeit wird er es niemals schaffen, die benötigten Unterlagen in seinem Durcheinander aufzufinden.


    Also eine kurze Einkommenssteuererklärung, ohne dass jeder kleine "Steuertrick" zu berücksichtigen ist, lässt sich doch per Elster schnell anfertigen. Wo ist das Problem mit den Unterlagen? Was nicht da ist kann man mit der Bitte um Übersendung per Fax anfordern und den Rest fordert das FA eben nach.

  • ich möchtte mich hier mal dranhängen.


    Heute kam ein Brief von meinem Finanzamt, dass meine Steuererklärung für 2011 noch nicht gekommen sei und ich sie doch bitte bis 12.02. einreichen soll.


    Ich muss jetzt dazu sagen, dass ich so einen Brief bisher noch nie bekommen habe und auch bisher nur 1x eine Steuererklärung gemacht habe (das war irgendwann gegen 2007/2008 - da war auch noch ein ganz anderes Finanzamt zuständig). Danach hab ich keine mehr gemacht und bisher hat sich niemand beschwert.


    Auf der Rückseite steht nun:


    1. "Ich bin zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung nicht verpflichtet, weil:


    und


    2. Als Anlage erhalten Sie (z.B. ..... Ausdruck der Lohnsteuerbescheinugung):


    Muss ich jetzt eine machen, weil ich irgendwann vor 5/6 Jahren mal eine gemacht habe (bei einem anderen Finanzamt) oder kann ich bei 1. einfach schreiben:


    "weil .... ich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhalten habe" (was korrekt ist)


    und bei 2. eine Kopie meiner Lohnsteuerbescheinung beifügen?


    Ich bin aktuell etwas verwirrt, weil ich so ein Schreiben noch nie erhalten habe.


    Zusatz, falls wichtig:


    2007/2008/2009 war das Finanzamt Kempen zuständig (da hab ich mal eine eingereicht).
    2010/2011 war das Finanzamt Willich zuständig (keine eingereicht und auch keinen Brief erhalten).
    seit Anfang 2012 wohne ich nun in Düsseldorf. Die haben mir jetzt den Brief für 2011 geschickt (was ich eigentlich komisch finde, weil ich 2011 noch nicht in Düsseldorf gewohnt habe).


    Hoffe jemand von euch kann mich aufklären.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Auch in diesem Fall könnte ein Antrag auf Fristverlängerung der Weg der Wahl sein.


    In meinem Eingangs geschliderten Fall war die Frist durch das FA gleich bis zum 31.12.2013 (Maximum) verlängert worden, so dass der Betroffene sein Problem in aller Ruhe angehen konnte, ohne dass hektische Fehler vorprogrammiert waren.


    Frankie

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