Ich verstehe die ganze Aufregung nicht :confused:
In der Regel ist es so, dass bei sogenannten Arbeitnehmerfällen, sofern keine Besonderheiten wie z.Bsp. Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld vorliegen meistens eine kleine Erstattung raus kommt. Nicht viel, aber immer noch genug um nicht darauf zu verzichten.
Wo liegt das Problem sich kurzfristig mit der Software zu beschäftigen und die Erklärung online abzugeben. Bei einem 08/15 Arbeitnehmer ohne Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben ist so ein Einkommensteuererklärung schnell gemacht.
Seid nicht so argwöhnisch, wenn das Finanzamt auf Euch zukommt. Dort sitzen auch Menschen mit denen man reden kann und eine Antwort auf seine Fragen bekommt. Dort gibt es Service-Center an das man sich wenden kann. Ich glaube die haben sogar Telefone in den Ämtern
Wer freundlich fragt, bekommt auch eine freundliche Antwort
Bezgl. der Abgabefrist möchte ich folgendes anmerken.
Grds. gilt für Privatleute die gesetzliche Abgabefrist bis zum 31.05. Fristverlängerung bis zum 30.09 möglich ( auf Antrag )
Angehörige der steuerberatenden Berufe erhalten für ihre Mandanten eine verlängerte
Abgabefrist bis zum 31.12 :p :p :p :p :p