Ich frage interessehalber, weil im TT ja doch einige Steuerprofis umherschwirren.
Ein Freund (ein reichlicher Chaot) erzählt folgendes:
Im Dezember letzten Jahres hatte er für 2008 eine Steuererklärung eingereicht, weil er auf eine Erstattung hofft. Nun geht eine Aufforderung des FA ein, auch seine Einkommensteuererklärung für 2009 abzugeben. Bedingt durch die Postlaufzeit der Aufforderung verbleiben ihm knapp 10 Tage ... und in dieser Zeit wird er es niemals schaffen, die benötigten Unterlagen in seinem Durcheinander aufzufinden.
Das vorausgeschickt frage ich mich, warum er zur Abgabe einer Est-Erklärung aufgefordert wird. Bevor er (ggf. unter meiner Mithilfe) beim FA nachfragt, möchte ich zumindest grob über die Rechtslage informiert sein.
Er war im Jahre 2009 ganzjährig beschäftigt und verfügte über ein Bruttojahreseinkommen von unter 20.000,- € (wie schon 2008). Genau war das im Hinblick auf mögliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc. auf die schnelle nicht zu klären, 20.000,- € werden aber ganz sicher unterschritten. Kapitaleinkünfte hat er nicht, Freibeträge sind auf der Steuerkarte nicht eingetragen. Durch einen Wechsel der Position bei seinem Arbeitgeber hat er seit Anfang letzten Jahres ein Bruttoeinkommen von etwa 3.000,- €.
Persönlich sehe ich keinen Grund für eine Erklärungspflicht - was aber nichts heißen muss. Die Frage ist nun, worauf eine Eingabe beim FA abzielen könnte. Und hier hielte ich die Frage der Erklärungspflicht zuvor für klärungsbedürftig.
Im Gegensatz zu mir, der seine Sachbearbeiter beim FA kennt, weiß man bei ihm nicht, welches "Kaliber" ihn erwartet, so dass ich ihm rate, in der Wahl der Mittel vorsichtig (und informiert) vorzugehen.
Frankie