Telekom w'n'w - Drosselung komplett aufgehoben?

  • Zur Erklärung von Erdenbewohner:



    Die Telekom zählt doch aber weiterhin das Volumen, erhebt also Verbindungsdaten. Dann kann man dem Kunden doch weiterhin diese Information zur Verfügung stellen, insb., wenn dieser sich an diese Möglichkeit über Jahre gewöhnt hat.


    Außerdem ist eine Flatrate, bei der ab einer gewissen Nutzung die Leistung eingeschränkt ist, nun mal keine. Insofern können hier Datenschutzrechtliche Regelungen für "echte" Flatrates nicht 100%ig greifen (eben weil ja z.B. der Anbieter sowieso noch Nutzungsdaten erfassen muss).



    Warum mir die Telekom nicht vorschreiben kann welche Hard- oder Software ich zu benutzen hätte? Weil es in diesen Konstellationen einfach nicht üblich ist. Weil es darüber keine vertragliche Vereinbarung gibt. Und so weiter..


    Die Volumenabfrage ist also eine Leistung, für die ich der Telekom die Füße küssen müsste?


    Wenn man sowas jahrelang anbietet, wird das aus meiner Sicht schon implizit Vertragsbestandteil und sollte nicht von heute auf morgen abgeschafft werden. Der Kunde ist die Möglichkeit eben gewohnt. Selbst wenn dieses Argument nicht juristisch haltbar ist, sollte es im Zuge eines fairen geschäftlichen Kontakts gelten können.



    Die Hintergründe der Telekom und Erdenbürgers Erläuterung in allen Ehren: Die nun entstandene Situation ist sehr ärgerlich für die Kunden - und nicht nachvollziehbar.


    Nochmal: Gedeckelte Daten-"Flatrates" mit Drosselung sind für mich eben keine Flatrates. Würde die Telekom keine Nutzungsdaten mehr erfassen (dürfen), könnte sie auch nicht Drosseln. Das Argument hinkt irgendwie..



    PS:


    Die Telekom hat mich in der Vergangenheit schon vereinzelt Kulanz-entdrosselt. Geht alles mit entsprechenden Argumenten.



    PPS:


    Im Übrigen könnten die Netzbetreiber mal abstellen, daß die Drosselungsmechanismen jede vernünftige Internetnutzung verhindern. Vermeintliche Drosselung auf "ISDN-Geschwindigkeit" - nun ja, in Zeiten in denen es für Privathaushalte nichts anderes gab, konnte man über ISDN tatsächlich vernünftig surfen. Sicherlich sind Internetseiten heute komplexer geworden. Durch die Art, wie die Drosselung implementiert ist (mitunter Timeouts noch und nöcher statt bloßer Bandbreitenbegrenzung), sind aber oft auch einfache Internetseiten nicht auf Anhieb aufruf- oder andere einfache Dienste (z.B. E-Mail-Software) fehlerfrei nutzbar. Mit "ISDN-Geschwindigkeit" hat das also nichts zu tun, sondern entweder mit technischem Unvermögen oder mit beabsichtigter "Nutzererziehung" - allerdings m.E. seitens der Anbieter über das vertraglich mögliche hinaus. Zunächst wird eine Flatrate suggeriert, die nach Verständnis des gewöhnlichen Verbrauchers keine ist. Dann entsteht der Eindruck, man könne bei Überschreiten der Volumendeckelung einwandfrei weiter surfen - bloß verlangsamt, d.h. mit weniger Komfort. In der Realität ist die Internetnutzung jenseits der Volumendeckelung bei Greifen der Drossel so nervtötend (und entspricht keinesfalls bspw. der Leistung von ISDN), daß die Anbieter nach 5GB auch gleich ganz abschalten könnten für den restlichen Monat (und ihre Pseudo-Flatrates in der Konsequenz von vornherein als Volumenpakete bewerben, was die Wahrheit sowieso besser trifft).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Soweit ich informiert bin, fußt es auf einer Entscheidung des BVerfG, die im Rahmen der beabsichtigten Vorratsdatenspeicherung ergangen war, dass TK-Unternehmen Verbindungsdaten ohne Einwilligung des Anschlussinhabers nur insoweit speichern dürfen, als sie zur Ermittlung der abzurechnenden Kosten erforderlich sind.


    Das im Rahmen einer einer Datenflat insgesamt verbrauchte Volumen würde ich jetzt nicht darunter fassen - aber da kann man sicher geteilter Auffassung sein.


    Dann dürften diese Daten allerdings überhaupt nicht gespeichert werden. Somit wäre eine Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens unmöglich.


    Es geht hier aber darum, dass Daten, die der TK-Anbieter sehr wohl speichert, allein um zu wissen, wann das Volumen überschritten ist, dem zahlenden Kunden vorenthalten werden.


    Datenschutz ist keine Begründung dafür, denn gerade das BDSG bietet dem Verbraucher die Möglichkeit der Auskunft, welche Daten über einen gespeichert werden. Das Argument würde nur dann zählen, wenn aus Gründen der Datensparsamkeit keine entsprechenden Daten gespeichert würden.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Dann dürften diese Daten allerdings überhaupt nicht gespeichert werden. Somit wäre eine Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens unmöglich.


    Eben!


    Außerdem geht es auch nicht um einen EVN, sondern nur die summierte Volumenanzeige.


    Auf meiner E-Plus-Rechnung (Sprache) sehe ich bspw. auch nicht die von der Flatrate abgedeckten Telefonate im Einzelverbindungsnachweis, wohl aber auf der 1. Seite die Gesamt-Verbindungsdauer (einschließlich der Telefonate, die unter die Flatrate fielen).


    Ich sehe wirklich das Problem nicht. T-Mobile könnte, wenn das der aktuellen Gesetzeslage entspräche, ja auf Speicherung von Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Verbindung, sofern durch die Daten-Flat abgedeckt, verzichten - obwohl ich denke, daß diese Daten nach dem Gesetzes-Hickhack mittlerweile doch für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden müssen, sonst wäre man als Flatrate-Kunde ja völlig anonym im Netz unterwegs - der Staat braucht doch aber eine Handhabe bei schweren Straftaten, Suizidandrohungen uvm. für eine IP-Adresse einen Teilnehmer ausfindig machen zu können. Alles andere würde ja auch nicht zu der anhaltenden paranoiden Aufweichung der Grundrechte durch die Politik passen.


    Über die Einzelverbindungen muß bei Pauschalabrechnung dem Kunden keine Auskunft erteilt werden - so habe ich das Gesetz verstanden. Aber um Einzelverbindungen geht es hier auch gar nicht, sondern um das sowieso aufsummierte Verbrauchsvolumen gespeichert werden müsste - und dabei sehe ich keinen Grund warum dem Kunden diese Information nicht zur Verfügung gestellt werden _dürfte_..


    Sicher, eine Verpflichtung gibt es dazu wahrscheinlich nicht. Und manch Mitbewerber hat auch keine Kosten-/Verbrauchskontrolle.


    Allerdings: Diese Möglichkeit seit eh und je anzubieten, und dann abzuschaffen mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Begründung mit Bezug auf irgendeine Rechtslage - das ist sehr mau.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Dann dürften diese Daten allerdings überhaupt nicht gespeichert werden. Somit wäre eine Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens unmöglich.


    Es geht hier aber darum, dass Daten, die der TK-Anbieter sehr wohl speichert, allein um zu wissen, wann das Volumen überschritten ist, dem zahlenden Kunden vorenthalten werden.
    ...


    Lies Dir meinen Beitrag noch mal durch. ;)


    Ich hatte persönlich die Auffassung vertreten (wollen), das verbrauchte Volumen werde von der Löschungspflcht nicht erfasst. Von den "Verbindungsdaten", die streitgegenständlich waren, hatte Meister Schäuble nämlich eine ganz andere Vorstellung.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Lies Dir meinen Beitrag noch mal durch. ;)


    Ich hatte persönlich die Auffassung vertreten (wollen), das verbrauchte Volumen werde von der Löschungspflcht nicht erfasst. Von den "Verbindungsdaten", die streitgegenständlich waren, hatte Meister Schäuble nämlich eine ganz andere Vorstellung.


    Frankie


    Nun - und inwieweit soll dann das Verhalten von T-Mobile auf dieses, übrigens m.W. schon ältere Urteil (bei dem es wirklich um Verbindungsdaten ging), nach dem es m.W. auch wieder Gesetzesänderungen gab, fußen?


    Die TK-Anbieter werden schon aus eigenem Interesse auch bei Pauschalabrechnung zukünftig Volumina oder Verbindungsdauern summieren wollen. Schließlich hat jeder Anbieter ein berechtigtes Interesse, sich bei Flatrates vorzubehalten, Ultra-Power-User zu kündigen, wenn eine vertragswidrige Nutzung des Anschlusses angenommen werden kann oder allein vertraglich vereinbarte Grenzen überschritten werden.


    Diese Daten würde ein Gericht sicher als weitaus weniger schützenswert als konkrete Verbindungsdaten erachten, aus denen im Mobilfunk auch Bewegungsprofile erstellt werden können usw. Aus Volumen- oder Zeitsummen kann man ja hingegen höchstens ablesen, wie aktiv ein Kunde seine Flatrate ausschöpft.


    Also - worum geht es der Telekom eigentlich?

  • Der Wegfall der Volumen-Angabe ist in den internen Info-Portalen beschrieben und er wird mit irgendwelchen Paragraphen aus dem Telekommunikationsgesetz begründet, von denen ich als Rechts-Laie nichts verstehe. Die Telekom wird aber sicherlich eine Rechtsabteilung haben, die genau abgeklärt hat, ob das verbrauchte Volumen dem Kunden angezeigt oder nicht angezeigt werden darf oder muss. Vielleicht hat auch irgendein Kunde erfolgreich geklagt, dass diese Daten nicht angezeigt werden dürfen oder Ähnliches - es wird bestimmt irgendeinen tieferen Sinn geben, den wir alle nicht kennen.


    Achja, noch so als Info: Die Mitarbeiter im Kundenservice können seit 1.1. auch nicht mehr sehen, wieviel Volumen bei einem Vertrag verbaucht wurde. Sie können nur sehen, ob im aktuellen Monat die Bandbreitenbegrenzung schon eingetreten ist oder nicht.

  • Interessanterweise wird bei mir nach wie vor der Datenverbrauch des Blackberry-Datenpakets online und auf der Rechnung angezeigt. Nur das vom normalen Datenpaket fehlt - wie schon gesagt wurde - seit der Dezember-Rechnung.


    EDIT: :gpaul: Das BB-Volumen ist ja auch keine Flat. :D


    Finde diese Änderung ziemlich mies, inzwischen kann man anhand einer Rechnung/EVN nicht einmal mehr kontrollieren, ob ein bestimmter Tarif passt bzw. anhand der vorliegenden Daten einen Tarif heraussuchen/empfehlen.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Finde diese Änderung ziemlich mies, inzwischen kann man anhand einer Rechnung/EVN nicht einmal mehr kontrollieren, ob ein bestimmter Tarif passt bzw. anhand der vorliegenden Daten einen Tarif heraussuchen/empfehlen.


    Da hast Du recht, aber das ist nichts Neues. Das gleiche Problem gibt es z.B. bei Telefonie-Flats - da kann man anhand der Rechnungen nicht sehen, ob 0 Minuten oder 5000 Minuten telefoniert wurden und ob demzufolge ein Tarifwechsel sinnvoll ist.

  • Ja eben. Bei einem aktuellen Complete Mobil XL kann man also überhaupt nichts mehr nachvollziehen (außer SMS)...


    Da sind die 1.000 Minuten des alten Complete XL mit "gescheitem" EVN richtig hilfreich...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Bin heute in meinem Complete Mobil L gedrosselt worden. Also surfen mit dem Laptop ist ja ne Quälerei. Hab dann mal die Hotline kontaktiert und Frust abgelassen und siehe da die Drossel ist weg.


    Full Speed aufm Stick


    Klappt der EDGE Trick noch? Bei der Drossel? Und jemand ähnlich Erfahrungen wie ich gemacht das die Hotline die Drossel abschaltet?

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