Zur Erklärung von Erdenbewohner:
Die Telekom zählt doch aber weiterhin das Volumen, erhebt also Verbindungsdaten. Dann kann man dem Kunden doch weiterhin diese Information zur Verfügung stellen, insb., wenn dieser sich an diese Möglichkeit über Jahre gewöhnt hat.
Außerdem ist eine Flatrate, bei der ab einer gewissen Nutzung die Leistung eingeschränkt ist, nun mal keine. Insofern können hier Datenschutzrechtliche Regelungen für "echte" Flatrates nicht 100%ig greifen (eben weil ja z.B. der Anbieter sowieso noch Nutzungsdaten erfassen muss).
Warum mir die Telekom nicht vorschreiben kann welche Hard- oder Software ich zu benutzen hätte? Weil es in diesen Konstellationen einfach nicht üblich ist. Weil es darüber keine vertragliche Vereinbarung gibt. Und so weiter..
Die Volumenabfrage ist also eine Leistung, für die ich der Telekom die Füße küssen müsste?
Wenn man sowas jahrelang anbietet, wird das aus meiner Sicht schon implizit Vertragsbestandteil und sollte nicht von heute auf morgen abgeschafft werden. Der Kunde ist die Möglichkeit eben gewohnt. Selbst wenn dieses Argument nicht juristisch haltbar ist, sollte es im Zuge eines fairen geschäftlichen Kontakts gelten können.
Die Hintergründe der Telekom und Erdenbürgers Erläuterung in allen Ehren: Die nun entstandene Situation ist sehr ärgerlich für die Kunden - und nicht nachvollziehbar.
Nochmal: Gedeckelte Daten-"Flatrates" mit Drosselung sind für mich eben keine Flatrates. Würde die Telekom keine Nutzungsdaten mehr erfassen (dürfen), könnte sie auch nicht Drosseln. Das Argument hinkt irgendwie..
PS:
Die Telekom hat mich in der Vergangenheit schon vereinzelt Kulanz-entdrosselt. Geht alles mit entsprechenden Argumenten.
PPS:
Im Übrigen könnten die Netzbetreiber mal abstellen, daß die Drosselungsmechanismen jede vernünftige Internetnutzung verhindern. Vermeintliche Drosselung auf "ISDN-Geschwindigkeit" - nun ja, in Zeiten in denen es für Privathaushalte nichts anderes gab, konnte man über ISDN tatsächlich vernünftig surfen. Sicherlich sind Internetseiten heute komplexer geworden. Durch die Art, wie die Drosselung implementiert ist (mitunter Timeouts noch und nöcher statt bloßer Bandbreitenbegrenzung), sind aber oft auch einfache Internetseiten nicht auf Anhieb aufruf- oder andere einfache Dienste (z.B. E-Mail-Software) fehlerfrei nutzbar. Mit "ISDN-Geschwindigkeit" hat das also nichts zu tun, sondern entweder mit technischem Unvermögen oder mit beabsichtigter "Nutzererziehung" - allerdings m.E. seitens der Anbieter über das vertraglich mögliche hinaus. Zunächst wird eine Flatrate suggeriert, die nach Verständnis des gewöhnlichen Verbrauchers keine ist. Dann entsteht der Eindruck, man könne bei Überschreiten der Volumendeckelung einwandfrei weiter surfen - bloß verlangsamt, d.h. mit weniger Komfort. In der Realität ist die Internetnutzung jenseits der Volumendeckelung bei Greifen der Drossel so nervtötend (und entspricht keinesfalls bspw. der Leistung von ISDN), daß die Anbieter nach 5GB auch gleich ganz abschalten könnten für den restlichen Monat (und ihre Pseudo-Flatrates in der Konsequenz von vornherein als Volumenpakete bewerben, was die Wahrheit sowieso besser trifft).