OT: ich kenn kein anderes Forum, in dem sich so viele Anwälte tummeln, wie hier. Lustig irgendwie.
Probleme mit Vermieter - wie vorgehen?
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Soviel dämliches Gelabere könnten selbst zwei VB+-Examina seriöser Bundesländer nicht mehr retten
Du hast anscheinend nicht verstanden, dass die vertragsmäßige Begleichung sämtlicher NK-Vorauszahlungen im Regelfall noch lange nichts am Sicherungsbedürfnis des Vermieters ändert.
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Leuuuuuude
Nebenkosten sind gezahlt worden, die genaue Abrechnung folgt dann irgendwann nach Auszug, wenn Heizung und Wasser abgelesen sind.
Konnte heute mit einem Juristen reden. Seine Schnelleinschätzung deckt sich größtenteils mit den Einschätzungen hier. Zum hier gerade heiß diskutierten weiteren Vorgehen war sein Vorschlag: ausziehen, alle Nebenkostenabrechnungen abwarten und ggf. begleichen, dann Kaution zurückfordern. Wenn der Vermieter sie nicht ausbezahlt: Mahnverfahren. Notfalls dann Klage am Amtsgericht einreichen (Klage mündlich bei der Rechtsantragstelle vortragen).
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Forget about it und zwar ganz schnell. Wer solche halbgaren Tips in die Welt setzt hat es eigentlich verdient mit Brennesselzweigen ausgepeitscht zu werden.Unbestritten ist das "Abwohnen" der Kaution nicht zulässig und natürlich können höhere Kosten (wobei die auch nur in Relation zur Höhe der Kaution wirklich beachtlich sind) entstehen, wenn der Vermieter die rückständigen Mieten einklagt.
Aber es gibt durchaus Fälle, in denen das die praktischte Lösung ist. Es gibt Unmengen Vermieter, die die Kaution als ihr Eigentum betrachten und diese erst auf massiven Druck eines Tages wieder rausrücken - ist ja auch einfach, darauf sitzen zu bleiben.
Andrerseits gibt es auch viele Vermieter, die wenig Erfahrung mit Gericht & Co haben und keine Lust haben, sich aktiv um Geld zu streiten. Wohn der Mieter die Kaution ab, meckert er zwar, hat aber kein Interesse, deswegen einen Anwalt aufzusuchen, zu klagen etc. und bedient sich eben einfach aus der Kaution.
Und sollte der vermieter tatsächlich klagen, zögert man das Ganze ein bisschen raus, bis die Kaution abrechnunsgreif ist und rechnet auf - dann ist der Prozess gleich mit erleidigt und je nach Verhalten des Vermieters bleibt er ggf. auch auf den Kosten sitzen.
Kaution abwohnen ist zwar nicht ungefährlich, aber keineswegs immer "halbgar" - und Auspeitschen lassen würde ich mich für den Tipp bestimmt nicht.
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Hast wohl beck-online.de in deinen bookmarks
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Hast wohl beck-online.de in deinen bookmarksDu siehst mich ratlos :confused:
Was hat mein Beitrag mit beck-online zu tun - oder steht im neuen Schmitt/Futterer was zum Thema (mehr konnte ich bei Beck aktuell zum Thema nicht entdecken)? Ist übrigens nicht in meinen bookmarks - liegt wohl daran, dass ich als Beck-"Teilzahler" bei dem eingeschränkten Zugang meist frustriert bin, wenn ich auf die wirklich interessanten Aufsätze/Kommentare/Urteile keinen Zugriff habe . -
Siehe 7 Beiträge über deinem letzten
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Zitat
Original geschrieben von horstie
Unbestritten ist das "Abwohnen" der Kaution nicht zulässig...Kaution abwohnen ist zwar nicht ungefährlich, aber ... Auspeitschen lassen würde ich mich für den Tipp bestimmt nicht.
Heißt unterm Strich es ist vollkommen i.O. mit hohem Risiko behaftete Tips zu rechtlich eigentlich nicht zulässigem Verhalten zu geben?
Und dann wundert sich noch manch einer warum Anwälte ungefähr so beliebt sind wie Investmentbänker und deren heiße Tips für Anlagen...
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Heißt unterm Strich es ist vollkommen i.O. mit hohem Risiko behaftete Tips zu rechtlich eigentlich nicht zulässigem Verhalten zu geben?Auch riskante Möglichkeiten aufzuzeigen, ist nie verkehrt - sofern man deutlich über das bestehende Risiko aufklärt.
Und ich finde ein entsprechendes vorgehen nicht unbedingt verwerflich. Wenn ich weiss, dass ich die Wohnung in entsprechendem Zustand verlasse, voraussichtlich keine hohen Betriebskostennachforderungen kommen werden, mir aber aus dem bisherigen Verhalten des Vermieters (ggf. auch gegenüber anderen früheren Mietern) bekannt ist, dass dieser aus welchen fadenscheinigen Gründen auch immer die Kaution nie freiwillig rausrücken wird, warum soll ich dann nicht den Spieß umdrehen und den Vermieter erstmal in die Defensive bringen? Ich sehe nicht, was daran nicht in Ordnung sein soll...
In der Praxis läufts doch so: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück und begründet das Ganze so, dass der Mieter verunsichert ist, ob er eine Klage auf Rückzahlung absolut sicher gewinnen würde. Nachdem die Zahlung der Kaution schon x Jahre zurückliegt, der ganze Ärger mit dem Vermieter 6 Monate nach Mietende auch schon verraucht ist, lässt man es dann eben. Wollte man die Kaution einklagen, müsste man die Gerichtskosten vorschießen, ggf. Anwaltskosten vorstrecken etc. . Da kann es - je nachdem, wie der vermieter einzuschätzen ist - doch wesentlich entspannter sein, abwarten zu können, ob der Vermieter tatsächlich eine Klage einreicht. Viele Vermieter sehen doch einfach, wenn die Wohnung in Ordnung ist, dann gar keinen Grund mehr, dies zu tun.
Und Chicken, Du glaubst doch nicht wirklich, dass Anwälte den Mandanten stets raten, sich vertragsgerecht zu verhalten, oder? Dann würde der Justizapparat ja zu großen Teilen beschäftigungslos zusammenbrechen. Der Job ist allerdings, den Mandanten zu zeigen, was passierr bzw. passieren kann, wenn man sich nicht an Verträge hält.
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leider sagen einem zu viele Anwälte immer was nicht geht.
Die nennung von möglichen Lösungen und deren Vor- und Nachteile gehört für mich aber eigentlich dazu wenn ich mit jemandem spreche der sich mit Recht auskennt.Ich hab übrigens in Unwissenheit schonmal ne Mietkaution abgewohnt, Vermieter war nach meiner Kündigung auf die Idee gekommen die Wohnung zu meinen Lasten renovieren zu lassen...
Gab "keine" Probleme da er vermutlich auch nicht wusste das ich das gar nicht darf.
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