Probleme mit Vermieter - wie vorgehen?

  • Joa, 2 Zimmer sind es. Eine große Wohnküche und ein großes Zimmer. Wie auch immer: bin ja eh nur tageweise da. Interessehalber: nur weil die Wohnung aus zwei Zimmern besteht, könnte ich ohne Erlaubnis des Vermieters dauerhaft einziehen?


    Abwohnen der Kaution? Wird ja stark von abgeraten...schießt man sich damit nicht ins eigene Knie?


    Klar ist mittlerweile, dass a) der Vermieter die Parkplatz-Miete nicht bekommt und b) der Schlüssel bis zum Ende nicht rausgegeben wird. Gut, soweit sind wir im Recht und können einfach ruhig bleiben und nix machen.


    Knackpunkt ist dann aber die Kaution. Ich schätze die Vermieter so ein, dass sie auch bei gepfefferten Schreiben des Mieterbundes nicht reagieren. Und dann sieht es ohne Mietrechtschutz schlecht aus, richtig?


    P.S. Ja, die Vertragslage ist etwas unübersichtlich. Das passiert sicher nicht nochmal ;)

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Abwohnen der Kaution? Wird ja stark von abgeraten...schießt man sich damit nicht ins eigene Knie?


    Forget about it und zwar ganz schnell. Wer solche halbgaren Tips in die Welt setzt hat es eigentlich verdient mit Brennesselzweigen ausgepeitscht zu werden.


    (Ebenso wie im Zusammenhang mit Kautionen irgendwelche Pseudodruckszenarien mit Frist von 4 Wochen plus Mahnbescheid absoluter Humbug sind.)


    Das "abwohnen" der Mietkaution ist rechtlich schlicht und ergreifend nicht zulässig und eine "Aufrechnung" von Miete gegen Kaution sogar gesetzlich explizit untersagt.


    Stellt der Mieter 3 Monate vor Ende des Mietverhältnisses seine Mietzahlungen mit dem Hinweis auf die Verrechnung mit der Kaution ein, wird er säumig und kann vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Er muss dann nicht nur Zinsen auf die ausstehenden Mieten zahlen, sondern trägt im Zweifelsfall auch die gesamten Prozesskosten.


    Darüber hinaus kann der Vermieter wenn er sich aus der Kaution bedient hat den Mieter zur Wiederauffüllung der Kaution bis zur Höhe von drei Monatsmieten verlangen und den Mieter auf Auffüllung der Kaution verklagen. Dies gilt auch noch nach Ende des Mietverhältnisses, wenn noch nicht alle Forderungen des Vermieters beglichen sind und zum Beispiel noch die Abrechnung von Betriebskosten offen sind (deswegen auch hier die lange Frist die einem Vermieter zur Rückzahlung der Kaution eingeräumt wird).

  • ihr habt eine drehschraube zum verhandeln - der vermieter will früher in die wohnung um zu renovieren, hier könnt ihr ihm mit der geforderten woche entgegenkommen wenn es eurerseits passt und als gegenzug die direkte aushändigung der kaution vereinbaren - ansonsten bis zur "letzten minute" drin bleiben...

  • Timba69:


    In solchen Fällen kann die Kaution nur anteilig, d.h. etwa in Höhe der zu sichernden Forderungen einbehalten werden, nicht automatisch vollständig.


    @TE: Auch wenn der Vermieter ganz offensichtlich ein Depp ist, würde ich jetzt den Gang zum RA oder hilfsweise Mieterverein samt entsprechendem Schreiben anraten. Ansonsten verlagert sich der Streit zu 99% auf die Kautionsrückszahlung, da kann man ggf. jetzt schon die Weichen stellen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ne, so läuft das im Mietrecht nicht.


    Sollten Aussenstände sein (z.b. evtl. Renovierungskosten) kann die Kaution auch rechtmäßig länger wie 6 Monate einbehalten werden.


    Seh' ich vor diesem Hintergrund anders


    Zitat


    im Mietvertrag ist geregelt, dass der Vermieter bei Auszug die Wohnung auf seine Kosten streichen lässt, weil sie auch unrenoviert übernommen wurde


    Zitat


    Der Mahnbescheid ist ein stumpfes Werkzeug, da es reicht, einfach anzukreuzen, das die Forderung zu UNrecht besteht. Was an dem auch ist.


    ...woraufhin Du als Antragsteller das Verfahren eröffnen lässt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    (Ebenso wie im Zusammenhang mit Kautionen irgendwelche Pseudodruckszenarien mit Frist von 4 Wochen plus Mahnbescheid absoluter Humbug sind.)


    :rolleyes:


    Bitte, Du als jemand, der mit schönster Regelmäßigkeit alle anderen der Halbgarheiten bezichtigt, BITTE befass' Dich erstmal mit a) dem Sachverhalt und b) den Modalitäten einer Kaution.


    Wenn Miete & NK-Zahlungen alle geleistet sind, die Renovierung ausweislich Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde und bei der Übergabe keine Mängel festgestellt werden konnten (in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde gar nicht mal soooo unwahrscheinlich), worauf gründet sich dann Deiner höchst profesionellen Einschätzung nach das Recht, die Kaution vorerst einzubehalten?


    ...und weil ich Dich so gerne mag & weiß, mit welcher Freude Dich das googeln eines Rechssachverhalts erfreut, anbei auch gleich mal ein paar tolle hilfreiche Stichworte: Zeitpunkt, Ansprüche aus Mietvertrag, eindeutig, Erfüllung


    Du wirst es nicht glauben, aber auch außer Dir macht sich der ein oder andere hier Gedanken, bevor er postet

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    :rolleyes:


    Bitte, Du als jemand, der mit schönster Regelmäßigkeit alle anderen der Halbgarheiten bezichtigt, BITTE befass' Dich erstmal mit a) dem Sachverhalt und b) den Modalitäten einer Kaution.


    Wenn Miete & NK-Zahlungen alle geleistet sind, die Renovierung ausweislich Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde und bei der Übergabe keine Mängel festgestellt werden konnten (in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde gar nicht mal soooo unwahrscheinlich), worauf gründet sich dann Deiner höchst profesionellen Einschätzung nach das Recht, die Kaution vorerst einzubehalten?


    ... auf dem Sicherungsbedürfnis für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach Ende des Mietverhältnisses.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Wenn Miete & NK-Zahlungen alle geleistet sind, die Renovierung ausweislich Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde und bei der Übergabe keine Mängel festgestellt werden konnten (in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde gar nicht mal soooo unwahrscheinlich), worauf gründet sich dann Deiner höchst profesionellen Einschätzung nach das Recht, die Kaution vorerst einzubehalten?


    Und woher nimmst Du die Gewissheit, dass alle NK Zahlungen bereits geleistet sind? Dazu steht im vom TE geschilderten Sachverhalt kein Wort. Selbst wenn Gas/Heizung bzw. Strom direkt vom Mieter getragen wird ist bei einem unterjährigen Auszug immer noch die Frage von Müllentsorgung, Wasser und andere Posten die regelmäßig nicht direkt über den Mieter laufen im Rahmen der NK-Abrechnung zu klären.


    Und hier ist es nun mal so (ob Dir das passt oder nicht), dass der Gesetzgeber (und einschlägige Urteile) dem Vermieter eine gewisse Zeit einräumt eine ordnungsgemäße Endabrechnung zu stellen, die logischerweise erst erfolgen kann, wenn er selbst die Abrechnung der Versorger etc. pp. vorliegen hat.


    Hier pauschal mit Mahnbescheid o.ä. anzurücken ist und bleibt nun mal wie geschrieben Humbug, man könnte sogar rechtsmißbräuchliche Anwendung unterstellen, wenn jemand einen Mahnbescheid ausstellen lässt obwohl er weiß, dass seine Forderung in teilen unbegründet ist.


    Und nur so am Rande:
    Nur weil eine Wohnung unrenoviert bezogen worden ist heißt das noch lange nicht, dass der Mieter nicht irgendwelche Schäden verusacht haben kann die den Vermieter zur Inanspruchnahme der Kaution berechtigen würden.


    Zitat


    Du wirst es nicht glauben, aber auch außer Dir macht sich der ein oder andere hier Gedanken, bevor er postet


    Prima, dann wäre es schön wenn mancher sich vorher nicht nur Gedanken machen würde ob er postet sondern vor allem auch was...

  • Wer 'nen juristischen Hintergrund hat (dazu zählt nicht, dejure.org als bookmark zu haben), Hand hoch :D *scnr*


    @TE: Dein Thread droht zu entgleisen, das möchte ich ungern teilweise mitverantwortet haben, bitte höre auf die Aussagen von CH & Dauerposter und ignoriere alle meine Einwände; deren Grundannahme war, dass (unter der stillscheigenden Voraussetung, sämtliche monatlichen Mietzahlung einschl. der NK seien von Dir beglichen worden) aufgrund der einwandfreien Übergabe der Mietsache und der ausgeschlossenen Renovierung das Sicherungsbedürfnis des Vermieters nicht mehr gegeben sei. Unter anderem das ist btw auch die Kernaussage des BGH-Urteils, Einzelfall & so; aber gut.


    How the story ended:


    CH wird Rechtsgeschichte schreiben, indem er als erster den eindeutigen Nachweis erbringt, dass mittels eines Mahnbescheids gezielter Rechtsmißbrauch getrieben wurde.


    Und ich werde nie nie wieder den Versuch starten, eine pragmatische und hilfreiche Einschätzung zu liefern.


    :D


    allen Beteiligten einen schönen Tag :)

  • Zitat


    CH wird Rechtsgeschichte schreiben, indem er als erster den eindeutigen Nachweis erbringt, dass mittels eines Mahnbescheids gezielter Rechtsmißbrauch getrieben wurde.


    So gern ich das auch tun würden, da würde ich leider zu spät kommen, da schon andere - wie in Kreisen von Leuten mit juristischem Hintergrund durchaus bekannt sein sollte - hier sich ihre Lorbeeren abgeholt haben - Stichtwort Mahnbetrug.


    Zitat


    Und ich werde nie nie wieder den Versuch starten, eine pragmatische und hilfreiche Einschätzung zu liefern.


    Das dagegen ist wahrscheinlich wirklich mal ein pragmatischer Ansatz.


    Und jetzt aber auch genug OT

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!