Probleme mit Vermieter - wie vorgehen?

  • Tach zusammen,
    da hier ja einige User ganz fit in Mieter/Vermieter-Fragen sind, folgendes Problem:


    Meine Freundin wohnt als Mieterin in einer 2-Zimmer-Wohnung. Wegen Problemen mit den Vermietern im selben Haus ist die Wohnung zum 1.4. fristgemäß gekündigt. Nun verlangt der Vermieter folgendes:


    1. Auszug eine Woche vorher (Weiterzahlung der Miete), damit der Vermieter die Wohnung renovieren lassen kann (im Mietvertrag ist geregelt, dass der Vermieter bei Auszug die Wohnung auf seine Kosten streichen lässt, weil sie auch unrenoviert übernommen wurde)


    2. Zur Wohnung gehörte eigentlich ein Stellplatz. Er wurde mit Wissen der Vermieter (sogar durch Vermittlung der Vermieter) an eine andere Partei im Haus weitervermietet. Nun will der Vermieter die komplette Miete dafür nachträglich selbst einkassieren. Grund: Ihm sei (nach zwei Jahren) aufgefallen, dass der Parkplatz nicht Teil des Mietvertrags war. Situation: Im Mietvertrag meiner Freundin ist "Stellplatz" angekreuzt. In seiner Version nicht. Es handelt sich (warum auch immer) nicht um eine Kopie oder einen Durchschlag sondern um eine zweite, per Hand ausgefüllte Version.


    3. Besuchsempfang: Bis zum Auszug möchten die Vermieter mir den Besuch untersagen. Grund: Ich sei länger als sechs Wochen da. Situation: Ich bin schon sehr lange immer mal wieder für ein paar Tage (3-4 Übernachtungen) bei meiner Freundin. Dann wieder einige Tage in meiner eigenen Wohnung usw.


    Wie würdet ihr vorgehen?


    Danke für Tipps und persönliche Meinungen zur rechtlichen Situation ;)

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  • Kurz gefasst: Bei allen drei Fragen ist der Vermieter im Unrecht.


    Das Original deiner Freundin ist unterschrieben, nehme ich mal an ?

    Hier stand eine Signatur.

  • Das Original meiner Freundin ist unterschrieben, richtig. (Komischerweise nur vom Vermieter.)


    Mir gings bei Punkt 2 darum, dass der Vermieter den Vorwurf äußern könnte/wird, dass das Kreuz bei "Stellplatz" nachträglich gemacht wurde. (Was nicht stimmt. Das Kreuz ist mit einem anderen Stift geschrieben, aber beim Ausfüllen wurden augenscheinlich eh min. 3 Stifte verwendet...)


    Andere Frage wäre: Im Recht sein ist schön, aber was tun? Der Vermieter wird als Reaktion die Kaution behalten. Eine Mitgliedschaft im Mieterverein oder Rechtschutzversicherung besteht leider nicht.

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  • Re: Probleme mit Vermieter - wie vorgehen?


    zu 1.:
    die Wohnung ist bis 31.03. im Besitz Deiner Freundin. Die Übergabe der Mietsache an den Vermieter erfolgt zu dem Termin.
    Falls Ihr nett seid, und früher fertig seid, und die Mietsache "von der Backe haben wollt", dann könnt Ihr gerne kurzfristig ein paar Tage eher den Übergabetermin machen.
    Dieser Termin wird aber im Übergabeprotokoll festgehalten!


    zu 3.:
    Du kannst so oft da sein wie Du magst. Es wird immer von 6 Wochen gesprochen - die warst Du ja nie am Stück da - "immer mal so 3-4 Nächte" sind nicht dauerhaft!


    Keine Rechtsberatung - nur gesunder Menschenverstand.


    Edit: ich seh grad, Mitgliedschaft im Mieterverein ist nicht vorhanden - kostet wirklich nur paar Cent!


    und noch etwas: falls Euch geraten wird, aufgrund der wohl höchstwahrscheinlich vom Vermieter dann einbehaltenen Kaution, diese vorher abzuwohnen - laßt das sein. Damit schießt ihr euch selbst ins Knie

  • joa, Mieterbund ist ne gute Option. Allerdings können die uns ja dann nur beraten und Schriftverkehr übernehmen. Der Knackpunkt ist halt die Kaution. Und an die käme man ohne Rechtsstreit ja nicht ran.

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  • Re: Re: Probleme mit Vermieter - wie vorgehen?


    Zitat

    Original geschrieben von netmonitor
    zu 3.:
    Du kannst so oft da sein wie Du magst. Es wird immer von 6 Wochen gesprochen - die warst Du ja nie am Stück da - "immer mal so 3-4 Nächte" sind nicht dauerhaft!


    Sogar noch länger. Die Besuchsdauer ist ab 3 Monaten Dauerbesuch überschritten. Hat z.B. das AG FfmHöchst mal festgestellt. Somit, wenn man alle drei Monate mal zu Hause schläft, ist das noch immer Besuch und nicht in der Einflußnahme des Vermieters.

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    joa, Mieterbund ist ne gute Option. Allerdings können die uns ja dann nur beraten und Schriftverkehr übernehmen. Der Knackpunkt ist halt die Kaution. Und an die käme man ohne Rechtsstreit ja nicht ran.


    Meistens knicken dann aber die Vermieter doch ein, wenn da ein Schreiben vom Mieterschutz kommt. Die sind ja auch nicht immer rechtlich sooo bewandert und agieren getreu dem Motto "Versuchen kann man es ja mal" - Wie auch Mieter natürlich auch gern mal (beispielsweise durchs "Abwohnen").


    Ansonsten: Deine Freundin ist bei der Vertragslage natürlich auch selbst ein wenig Schuld. Warum unterschreibt sie ungleiche Mietverträge bzw sogar nur einen? Auch wenn es euch in der Situation nicht hilft... aber für das nächste Mal vielleicht.


    Die Kaution darf der Vermieter ja sowieso erstmal für eine gewisse Frist (auf die Dauer will ich mich so spontan nicht festlegen. Hab jetzt mal 6 Monate laut Mieterschutz im Kopf, aber auch mal was von 12 gelesen) einbehalten.



    Zum Besuch untersagen - Ich glaube mal einfach das geht nicht ;) Er könnte vielleicht deiner Freundin bei einer Anteilsmäßigen Nebenkostenabrechnung (falls keine Wasseruhren vorhanden sind, Heizkosten) mehr berechnen wollen, weil er argumentiert das Du da lebst. Aber ansonsten?


    Zum Stellplatz: Er wird dann doch theoretisch monatlich (?) Geld von deiner Freundin erhalten haben für den Stellplatz, sei es inkludiert in der Miete (oder eben auch nicht laut ihm) - Dann hätte er Sie aber drauf hinweisen müssen/können so im Laufe der zwei Jahre, dass Sie (oder jemand anders) nicht zu stehen hat. Mit dem Vertragsverhältnis zwischen Ihr und den Nachbarn hat er jedoch ja nichts zu tun.
    Ob er jetzt von den Nachbarn theoretisch Geld fordern könnte und die ihr Geld dann von deiner Freundin zurück.. das weiß ich nicht. Aber so würde für mich zumindest der "korrekte" Ablauf klingen - Nur was die Nachbarn dann dazu sagen.... ;)

  • Nochmal zu Punkt 2: Wenn der Vermieter selbst bei der Vermittlung geholfen hat, sollte das ja kein allzugroßes Problem sein zu beweisen (zB. über den Untermieter)


    Zu 1.: Ihr könnt natürlich freiwillig früher raus, aber das natürlich nur in Absprache und vor allem ohne Mietzahlung. Ansonsten dürft ihr bis zum letzten Tag 24.00 drin bleiben (OK das macht keiner ^^). Die Renovierung geht zu Lasten der "Zeit" des Vermieters.


    Zu 3.: Bei einer 2-Zimmer Wohnung kann der Vermieter nicht mal etwas machen, wenn du dauerhaft einziehst (Voraussetzung hierfür: du bist Lebens(abschnitts)partner). Problematisch wäre das nur, wenn die Wohnung nur für 1 Person gemacht ist.


    Aus meiner Berufserfahrung heraus wird der Vermieter erstmal die Kaution behalten, wenn er so ist, wie du das schilderst.


    Eine, allerdings riskante, Möglichkeit ist, einfach die letzten 2 Mieten nicht mehr zu bezahlen. Zivilrechtlich gesehen wäre der Vermieter da aber im Recht, weil er die Kaution erts innerhalb einer Frist von 6 Monaten abrechnen muß und ihm solange die Mieten zustehen, ohne daß ihr aufrechnen könnt. Und die letzten 2 Monate wird das auch nicht unbedingt angenehmer machen :>

    Hier stand eine Signatur.

  • 1) Cool bleiben & nicht stressen lassen
    2) Wie gehabt bis zum 31.3. dort wohnen bleiben
    3) Dem Vermieter ein Einschreiben samt Rückschein zukommen lassen, in dem ihr ihn auffordert, die Kaution binnen vier Wochen auf ein Konto eurer Wahl zu überweisen
    4) Sollte innerhalb dieser Frist kein Geld bei euch eingegangen sein, 3) wiederholen, dieses Mal mit Frist von 14 Tagen und dem freundlichen Hinweis, dass ihr mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist ein Mahnverfahren anstrengen werdet
    5) Sollte auch innerhalb dieser Frist kein Geld eingehen, ab in den Schreibwarenladen & einen Mahnbescheid ausfüllen


    Spätestens bei 5) knickt er ein, garantiert - der gelbe Umschlag vom Amtsgericht wirkt Wunder ;)

  • Ne, so läuft das im Mietrecht nicht.


    Sollten Aussenstände sein (z.b. evtl. Renovierungskosten) kann die Kaution auch rechtmäßig länger wie 6 Monate einbehalten werden.
    Die Pflicht zur Rückzahlung besteht natürlich weiterhin. Der Mahnbescheid ist ein stumpfes Werkzeug, da es reicht, einfach anzukreuzen, das die Forderung zu UNrecht besteht. Was an dem auch ist.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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