Garnitur durchgelegen

  • Hallo zusammen,


    sorry für den etwas komischen Threadtitel.


    Folgendes Szenaria:


    Ich war im August 2008 in einem großen Möbelhaus und habe eine Garnitur mit Schlaffunktion als Dauerschläfer gesucht. Der Verkäufer empfahl mir (auch aufgrund meines Gewichtes) eine Garnitur die ca. 1700,- gekostet hatte.


    Er versprach mir, dass ich von dieser Garnitur sehr lange was habe.


    Diese Garnitur wurde im Oktober 2008 dann auch geliefert.


    Jetzt ca. 1 Jahr und 3 Monate nach Lieferung ist das Bettgestellt total durchgelegen und nicht mehr zu gebrauchen.


    Nach Reklamation bei diesem Möbelhaus bekam ich einen Brief mit folgender Interessanter Textpassage:


    "Sollte durch den Polsterservice festgestelllt werden, dass die Beanstandung berechtig ist, erfolgt die Bearbeitung selbstverständlich kostenlos. Sollte sich jedoch herausstelle, dass der Mangel nicht auf einen Materialfehler zurückzuführen ist, werden Ihnen die entstehenden Kosten in Höhe von 145,- in Rechnung stellen."


    Einen Materialfehler gibt es meiner Meinung nach nicht, sondern einfach frühzeitige Materialermüdung.


    Ich habe den Verkäufer auch nochmal letzte Tage angesprochen und er konnte sich an mich errinern und hat auch ehrlich zugegeben, dass er mir das Versprochen hat. Er sagte aber noch dabei: "Ja, im Vergleich zu den anderen Sofa´s haben sie davon lange was - mit den anderen wären Sie nach 3 Monaten wieder hier gewesen."


    Find ich schon recht hart - muss man sich nun jedes Jahr eine neue Garnitur für 1700,- kaufen?


    Meine Frage ist nun, welche Rechte habe ich? Darf das Material so schnell ermüden?


    Bitte jetzt keine Diskussion, dass Schlafsofa´s usw. nichts sind und das 1700,- für eine "super" Garnitur auch nichts sind - einfach beim Fall bleiben ;-)


    Vielen Dank erstmal,
    schore3000

  • Von Oktober 2008 bis Januar 2011 sind es aber doch 2 Jahre und 3 Monate...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Re: Garnitur durchgelegen


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000


    Diese Garnitur wurde im Oktober 2008 dann auch geliefert.


    Jetzt ca. 1 Jahr und 3 Monate nach Lieferung ist das Bettgestellt total durchgelegen und nicht mehr zu gebrauchen.


    Irgendwas passt an den Daten nicht, wenn die Lieferung in 2008 war und wir jetzt in 2011 sind, dann wären es 2 Jahre und 3 Monate.


    Und auch wenn Du das ja eigentlich nicht hören wolltest:


    Schlafsofas egal welcher Preisklasse sind (entgegen aller Beteuerungen von Verkäufern) keine wirkliche alternative zum klassischen Bett und nicht als Dauerschlafgelegenheit geeignet. Insofern ist die Aussage dass Du mit einem Billigmodell die Probleme schon wesentlich früher gehabt hättest durchaus zutreffend.


    Wirklich Chancen hier irgendwelche "Rechte" geltend zu machen hast Du auch nicht wirklich, ein mündliches Versprechen des VK das man "sehr lange" (was ist denn bitte schön lange?) etwas von der Garnitur hätte hilft einem so viel wie ein löchriger Regenschirm bei einem Monsun.


    Insofern warte ab ob die das ohne Kosten reparieren oder ob die Geld sehen wollen (dann kann man immer noch mal beim VK anfragen wie es denn wenigstens mit einer Kostenteilung aussieht) und ansonsten orientier Dich (auch zum Wohle des eigenen Rückens) langfristig lieber anderweitig um.

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    wobei 145,- € für eine solche überarbeitung ja auch völlig in ordnung ist. wenn sie dann wieder zwei jahre hält ist doch wunderbar.


    Wen sie dann überarbeitet ist - Ja.
    Wenn das nur die Kosten für die "Prüfung" sind, dann - nein.

  • schlafsofas für 1700,- sind durchaus was und gut. aber nur für das, wofür die konzipiert sind: als not-/gästebett für begrenzte zeit.


    wer schläft denn auf sowas freiweillig länger als ne woche? kauf dir für die nächsten 1700,- nen anständiges bett und nen normales sofa. dein rücken wirds dir danken.

  • Meine natürlich 2009 - nicht 2008.


    Ich finde für 1700,- soll es doch schon was gutes geben.


    Nur meine Frage ist, ob ich da irgendwelche Rechte habe?!


    Die 145,- sollten nur für das herauskommen des Polsterservice sein!

  • Re: Garnitur durchgelegen


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000 Der Verkäufer empfahl mir (auch aufgrund meines Gewichtes) eine Garnitur die ca. 1700,- gekostet hatte.


    Über was reden wird denn da? 150kg, 200kg oder noch mehr?


    Wieviele Stunden verbringst du auf dieser Couch pro Tag/Nacht?

  • Beachtet aber auch, das Möbel normalerweise für den Durschnittsbürger mit wenig kg gebaut sind. Ist man schwerer als der Durchschnitt (ja, ich zähle auch dazu und habe auch in meiner Couch eine Sitzmulde), wird es schwer, dem Möbelhersteller das als normalen Verschleiß klar zu machen. Und ob die Zusage des Verkäufers "die hält ewig" eine rechtliche Zusicherung war, lasse ich mal dahingestellt, obwohl es ja das kuriose Volvo Urteil gibt!


    In diesem Urteil ging es darum, das ein Kunde seinen Wagen zurückgeben wollte, da er mit Schuhgröße 46 (also über der Norm) Probleme mit dem Abstand zwischen Gaspedal und Bremse hatte und somit seiner Meinung nach das Auto einen Konstruktionsfehler hätte. Das Gericht gab ihm recht!


    Ob man das auch für höhere Gewichte in der Möbelbranche auslegen kann, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man ja mal versuchen, gegenüber dem Möbelhaus in der Richtung zu argumentieren, da die vermutlich mit Sicherheit erst mal versuchen, eine Überbeanspruchung zu unterstellen.


    Wie es natürlich ist, wenn die ersten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung abgelaufen sind, kann ich nicht sagen, obwohl natürlich im Falle des Durchliegens meines Erachtens klar ein Konstuktionsmangel vorliegen könnte, zumindest ab einem gewissen Körpergewicht. Es gibt ja auch Matratzen in verschiedenen Härtegraden.


    Wünsche dem TE viel Erfolg mit seiner Reklamation, aber vermutlich wird alles von Kulanz den Möbelhauses abhängen. Wenn er der Meinung ist, er hat eine realistische Chance, würde ich die 145 Euro bezahlen, er soll aber auch bedenken, das die Fahrtkosten ersatzlos weg sein könnten, wenn das Möbelhaus sich querstellt. Also ich würde versuchen, eine gütliche Einigung zu finden, der Rechtsweg ist hier äußerst unsicher, zumindest nach über 2 Jahren! Nur die ersten 6 Monate hat der Verkäufer die Beweislast, die restlichen 18 Monate der TE!


    Gruß Boris


    Nachtrag: Bei 15 Monaten fände ich das ebenfalls nicht akzeptabel, aber die Frage wäre dann, ob die gesetzliche Gewährleistung greift oder ob es weitere freiwillige Garantieen des Möbellieferanten gibt. Aber nach 15 Monaten mußt Du den Mangel (Konstruktion) nachweisen!


  • Also man müßte natürlich zumindest in etwa Dein Gewicht kennen, um das zu beurteilen. Bei nur leichtem Übergewicht, fänd ich 1Jahr und 3 Monate nicht akzeptabel. Bei massivem Übergewicht wäre es etwas anderes.

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