wo siehst du das?
SonyEricsson Schnäppchen- Sammelthread I
- luxorvr6
- Geschlossen
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http://www.handykult.de/forums…id=82981&referrerid=22932
ebay-ware, die ich noch nicht in den Händen halte schon wieder zu verkaufen, wär mir zu riskant...
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Wobei er mit seiner Funktionskontrolle mal glatt gelogen hat.
Abgesehen davon, mit 15 ist man ja noch nicht voll geschäftsfähig, darf man denn dann schon bei eBay handeln? -
Zitat
Original geschrieben von Intruder
Wobei er mit seiner Funktionskontrolle mal glatt gelogen hat.Nicht unbedingt. Er schreibt ja nicht, dass er diese selbst durchgeführt hat.
Viel schlimmer finde ich "nagelneu": Wenn jemand anderes da seine Wurstfinger schon dran hatte, kann es niemals nicht mehr nagelneu sein.
Zitat
Abgesehen davon, mit 15 ist man ja noch nicht voll geschäftsfähig, darf man denn dann schon bei eBay handeln?Gemäß ebay-AGB nicht. Mindestalter 18 und volle Geschäftsfähigkeit.
Gesetzlich theoretisch schon, als beschränkt Geschäftsfähiger mit der Einwilligung, also mit vorheriger Zustimmung oder nachträglicher Genehmigung des gesetzlichen Vertreters.
Eine Ausnahme davon erlaubt grundsätzlich § 110 BGB, der "Taschengeldparagraph", welcher aber bei einem Kaufpreis > 200€ natürlich nicht mehr anwendbar ist. -
kommt darauf an, wieviel taschengeld er/sie regelmäßig zur freien Verfügung von seinen/ihren Eltern erhält...
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§110 BGB wäre natürlich auch dann tatbestandsmäßig, wenn der Kaufpreis 5000€ wäre, und ihm die Eltern 5000€ zur freien Verfügung überlassen würden und hierdurch konkludent ihre Zustimmung erteilen.
§ 110 BGB ist nicht an die "Grössenordnung" des Vertrages geknüpft.
Es muss ausserdem kein Taschengeld sein...
Ich bin einfach mal vom Geldbeutel eines 15-Jährigen ausgegangen, wobei man das heute auch nicht mehr so pauschal sagen kann...
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Zitat
Original geschrieben von booner
§110 BGB wäre natürlich auch dann tatbestandsmäßig, wenn der Kaufpreis 5000€ wäre, und ihm die Eltern 5000€ zur freien Verfügung überlassen würden und hierdurch konkludent ihre Zustimmung erteilen.Der Witz an der Sache ist, dass die Eltern das jederzeit platzen lassen können und der Vertrag rückabgewickelt wird, wenn selbige bahaupten, dass das Geld nicht zur freien Verfügung war. Das ist für den Verkäufer ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Was nagelneu angeht: Die aktuelle Rechtssprechung geht AFAIK davon aus, dass ein Gerät bis nach einer Funktionsprüfung von max. 30 Minuten noch als neu verkauft werden darf.
Mickey09
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Ist
er überhaupt 15??
Nur weil die Zahl hinter dem Namen steht muß man ja nicht das passende Alter haben.Und bevor jetzt wieder bissige Kommentare kommen - mein 13. Geburtstag lieg auch schon Jahrzehnte zurück.
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also was gibt es da zu beschweren ersten läuft der ebay account über meine mutter zweitens kostet es keine 270 habe den preis runtergestzt , drittens warum vermiest ihr mir die geschäfte warum , die anderen verlaufen ihre handys doch auch zu dem preis und man weiss auch nicht ob sie sie von ebay her haben da finde ich aber jetzt unfair
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