ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
man kann den Vertrag aber anfechten wenn es sich um einen solchen plausiblen Schreibfehler handelt
Stimmt zwar, jedoch regelt § 121 BGB, daß die Anfechtung "unverzüglich" erfolgen muß. Sehr viel Zeit sollte sich die Verkäuferin also nicht mehr lassen.