SonyEricsson Schnäppchen- Sammelthread I

  • Zitat

    Original geschrieben von Salchinger
    T68i mit Cam für 95 Eruo:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3363339269&category=29022


    Moin,


    dieser Kauf war leider ein Griff ins Klo :(
    Das T68 hat den "Kein Netz" Bug.
    Telefonieren ist damit definitiv unmöglich.
    Bin mal gespannt, wie ich mich mit dem Verkäufer einigen kann.
    Bei einem derart eindeutigen Fall habe ich jedoch auch keine Bedenken, den guten Mann anzuzeigen.


    Willi


  • Hast du auch vollkommen recht - kaputte Handys für teures Geld verkaufen ist eindeutig Betrug und hat nix mit "Auschluss von Gewährleitung" wegen Privatverkauf zu tun... :flop:


    Bleibt nur die Frage inwieweit solche "geringwertigen Delikte" dann wirklich verfolgt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handywechsler
    Hast du auch vollkommen recht - kaputte Handys für teures Geld verkaufen ist eindeutig Betrug und hat nix mit "Auschluss von Gewährleitung" wegen Privatverkauf zu tun... :flop:


    Bleibt nur die Frage inwieweit solche "geringwertigen Delikte" dann wirklich verfolgt werden.


    Moin,


    nuja, seine Gewährleistungspflicht hat er ja in keinster Weise ausgeschlossen.
    Die Frage ist nur, wie ich meine diesbezüglichen Ansprüche gegen ihn wirklich durchsetzen kann.


    Willi

  • Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Moin,


    nuja, seine Gewährleistungspflicht hat er ja in keinster Weise ausgeschlossen.
    Die Frage ist nur, wie ich meine diesbezüglichen Ansprüche gegen ihn wirklich durchsetzen kann.


    Willi


    Auch da hast du Recht ;)
    Aber das sind auch zwei Paar Schuhe, der eine Anspruch ist von dir selbst ggf. zivilrechtlich durchzusetzen (Rechtschutzversicherung?!) und die andere Sache (nach erfolgter Anzeige) ist vom Staat zu verfolgen...


    Hab z.Zt. einen ähnlichen Fall mit einen (zum Glück billigeren) T200 - bin auch gespannt wie sich das entwickelt...


    Viel Glück!

  • Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Bin mal gespannt, wie ich mich mit dem Verkäufer einigen kann.
    Bei einem derart eindeutigen Fall habe ich jedoch auch keine Bedenken, den guten Mann anzuzeigen.


    Moment mal! Weswegen möchtest du den guten Mann denn anzeigen?
    Wegen Betrug?


    Wenn er selbst davon ausging, das T68 sei funktionsfähig, liegt mangels Täuschungsbewußstsein schon keine Täuschung vor.


    Sollte er Kenntnis vom Kein-Netz-Bug gehabt haben, könnte der objektive Betrugstatbestand erfüllt sein. Aus subjektiver Sicht müsste der Vk aber zusätzlich zumindest mit Eventualvorsatz bezüglich aller objektiven Merkmale gehandelt haben.
    D.h. er müsste zumindest in Kauf genommen haben, dich über Tatsachen zu täuschen und dadurch bei dir einen Irrtum hervorzurufen, weiterhin dass du deswegen irrtumsbedingt verfügst und dass dir unmittelbar durch diese Verfügung ein Vermögensschaden entsteht.
    Zusätzlich dazu müsste er in Absicht rechtswidriger Bereicherung gehandelt haben.


    Das kann man dem Vk aber nicht so ohne weiteres unterstellen.



    Eindeutig ist aber, dass ein Sachmangel vorliegt, da ja anzunehmen ist, dass der Kein-Netz-Bug bereits vor Gefahrübergang, also vor Aufgabe des Pakets etc. vorlag.


    Du kannst daher vom Vk Nacherfüllung im Rahmen der Mängelhaftung verlangen, da kein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
    D.h., du kannst vom Vk entweder die Lieferung eine mangelfreien T68 oder die Beseitigung des Mangels am gelieferten T68 verlangen.


    Das ganze am Besten indem du ihm dazu eine angemessene Frist setzt. Portokosten, die im Rahmen der Nacherfüllung entstehen, gehen natürlich voll zu Lasten des Vk.


    Sollte die gesetzte Frist erfolglos verstreichen oder der Vk eine Nacherfüllung verweigern oder die Nacherfüllung fehlschlagen, kannst du entweder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen oder den Kaufpreis durch Erklärung mindern.



    Den aus einer dieser Alternativen resultierenden Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme ggü. dem Vk musst du dann, wenn er sich stur stellt, im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens eintreiben.


    Ab hier würde ich wieder über eine Strafanzeige wegen Betruges nachdenken.


    Es soll aber auch noch vernünftige Menschen geben, und ich hoffe für dich, dass der Vk ein solcher ist. Dann wird er sich nicht mit dir rumstreiten wollen...


    Kann man bei ebay eigentlich schon RSV ersteigern? Wär oft gar nicht dumm :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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