Regressansprüche Tote Leitung

  • Hallo,


    seit gestern 9 Uhr haben wir kein Internet und kein Telefon mehr. Die Leitung wurde durch ein Bauunternehmen für die gesamte Straße zerstört.


    Kann mir jemand helfen, was ich als Regressanspruch gegen die Telekom oder das Bauunternehmen als Selbständiger in Rechnung stellen kann. Ist wahrscheinlich nicht einfach, oder?


    Die Störung dauert immer noch an.


    Danke und Grüße


    krid123

  • AGB-Auszug: Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.


    Also darf der Anschluss gute 10 Tage im Jahr nicht verfügbar sein. Es sei denn, Du hast spezielle Serviceverträge abgeschlossen.


    Abgesehen davon ist hier auch kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit seitens der Telekom gegeben.
    Ob eine grobe Fahrlässigkeit des Bauunternehmens gegeben ist (Lagepläne nicht eingesehen), müsstet Du klären lassen.


    Gruß
    Tommy

  • Hallo!


    In einem solchen Fall haftet der Verursacher, nicht die Telekom. Das zahlt aber die Versicherung des Verursachers, unabhängig davon ob aus Versehen oder grob fahrlässig verursacht. Auch wenn nur 97% im Jahr garantiert ist, einen so langen Ausfall muss man nicht hinnehmen, schon gar nicht als Firma. Also mit dem Verursacher in Verbindung setzen. Allerdings ist es schwierig, einen tatsächlichen Schaden festzustellen und in welcher Höhe. Zumal es auch noch Mobilfunk gibt, sofern dieser verfügbar ist und nicht zufällig am selben Kabel hängt.


    Aus Erfahrung weiss ich, dass die Reparatur bis zu 3 Tage dauern kann.


    Gehe besser zu Deinem RA. Nur er kann/darf Dir Rechtsauskunft geben, wir dürfen es an dieser Stelle nicht.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel Auch wenn nur 97% im Jahr garantiert ist, einen so langen Ausfall muss man nicht hinnehmen


    Was verstehst Du nicht an der Tatsache, daß die Leitung bei 97% garantierter Uptime pro Jahr 10 Tage ohne Regressanspruch tot sein kann?


    Zum Thema:
    Der Vertragspartner des Threaderstellers ist offensichtlich Alice.
    Dort gibt es irgendwo eine Servicenummer zur Störungsmeldung, und auch eine garantierte mittlere Verfügbarkeit. Regress ist bei dem "kurzen" Ausfall bisher auch dort sicherlich nicht möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Olaf44
    Was verstehst Du nicht an der Tatsache, daß die Leitung bei 97% garantierter Uptime pro Jahr 10 Tage ohne Regressanspruch tot sein kann?


    Andersherum: Was verstehst Du nicht daran, dass dennoch der Verursacher bei fahrlässiger Vorgehensweise regresspflichtig für nachgewiesene Schäden sein könnte - unabhängig von der vom Provider vertraglich eingeräumten Downtime?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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