Die Bundesnetzagentur meint dazu im Prinzip genau das, was ich am 27.01.11 geschrieben habe: Derzeit wäre ein solcher Dienst unzulässig, könnte aber mit einem neuen Nummernplan zulässig sein. Der neue Nummernplan wird wohl in Kürze beschlossen, man wertet derzeit noch die Stellungnahmen der Anhörung aus.
Durch den neuen Nummernplan werden die Auflagen für die Vergabe von Mobilfunkrufnummern gelockert, es ist kein spezieller Technologiebezug mehr notwendig.
IMO ist diese Lockerung ziemlich fragwürdig und widerspricht der derzeitigen Berechnungsgrundlage für die festgesetzten Mobilfunk-IC-Entgelte.