Eine "Portierung" im klassischen Sinne setzt definitiv einen Anbieterwechsel voraus. Portierungskosten im engeren Sinne können daher gar nicht erst anfallen. Da gebe ich Dir Recht.
Allerdings hätte ich persönlich schon Verständnis dafür, wenn ein Netzbetreiber für einen solchen "Rufnummerntausch" (und der liegt wohl tatsächlich vor) eine angemessene Entschädigung für seinen Aufwand berechnet. Schließlich wird eine Leistung erbracht, die über die üblichen Verpflichtungen aus dem Mobilfunkvertrag hinausgeht. Allerdings greifen etliche Anbieter bei solchen besonderen Leistungen recht ungeniert in die Tasche des Kunden.
Dass im Fall des einfachen Nummerntauschs der Aufwand geringer aüsfallen müsste, als bei einer Portierung zu einem anderen Anbieter, dürfte eigentlich auf der Hand liegen ... eigentlich ...
Frankie
Erg.:
o2 ist der einzige mir bekannte TK-Anbieter, bei dem die Zuweisung einer bestimmten Rufnummer zu einem Vertrag (Portierung etc.) stets über eine vorläufige (gesonderte) Rufnummer erfolgen muss - für mich unverständlich. Bei allen anderen Anbietern wird die gewünschte Rufnummer dem Vertrag stets von Beginn an zugewiesen - wie es in meinen Augen auch logisch ist.
Lässt man es zunächst über einen eigenständigen Vertrag mit eigener Rufnummer laufen, ist das definitv vermeidbarer Mehraufwand, der in meinen Augen die Erhebung von Kosten in irgendeiner Form rechtfertigt. Mich wundert sogar, dass dies bei Eplus überhaupt möglich ist. Bei anderen Anbietern könntest Du mit Deinem Vorgehen vollends abblitzen ...