DSl-Anbieterwechsel mit Rufnummern-Portierung - welcher Zeitpunkt?

  • Ich habe heute meinen aktuellen DSL-Vertrag bei meinem bisherigen Anbieter (versatel) fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit (30.04.2011) selbst gekündigt. Die Mitarbeiterin an der versatel-Hotline hat mir versichert, dass es keine Probleme mit der Übernahme der Rufnummern (5 Stück) durch einen anderen Provider geben wird - auch wenn der neue Provider den Portierungs-Antrag erst später (z.B. Ende März) schickt.


    Nun hat mir ein Mitarbeiter an der 1&1-Hotline gesagt, dass die Kündigung auf jeden Fall durch den neuen Anbieter erfolgen sollte, da dieser mit der Kündigung auch die Übernahme der Rufnummern regelt. Für den Fall, dass der neue Antrag eingeht nachdem der laufende Vertrag bereits gekündigt wurde, könnte es durchaus passieren dass die Rufnummern ebenfalls gekündigt werden und durch 1&1 nicht übernommen werden können.


    Habt jemand von euch vielleicht mehr Erfahrung auf dem Gebiet und kann mir sagen, welche Hotline nun Recht hat?


    Danke im Voraus für eure Hilfe!

  • Du solltest deine eigene Kündigung unbedingt zurücknehmen, sonst stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Rufnummern irgendwo im Nirgendwo verschwinden.

  • Absolut richtig, was hier schon geschrieben wurde. Ich habe jetzt von 1&1 zu Unitymedia gewechselt und habe 1&1 selbst gekündigt. Das führte zu großen Problemen bei der Portierung. Nach 4 Wochen mit Übergangsrufnummer und einigen Anrufen bei Unitymedia hat es aber doch noch geklappt. Unitymedia sagte aber auch, dass es am einfachsten ist, wenn der neue Anbieter deinen bisherigen Vertrag kündigt.

    Im Leben geht es nicht darum gute Karten zu haben, sondern mit einem schlechten Blatt gut zu spielen!

  • Ich hatte auch meinen alten Anbieter (Unitymedia) selbst gekündigt. Bei meinem neuen Anbieter (Vodafone) habe ich die nachträgliche Portierung beauftragt.


    Nach 3 Wochen fragte ich bei Vodafone nach, wann ich den mit der alten Nummer rechnen könnte -


    Anwort: Unitymedia hat diese nicht freigegeben- was einfach gelogen war (hatte es schiftlich von Unitymedia mit der Ergänzung: Vodafone hätte nie die Rufnummer zur Mitnahme beantragt.


    Nun warte ich schon 8 Wochen auf die Umstellung, was natürlich erhebliche Promleme mit sich zieht.
    Als ich in den ersten 4 Wochen auf der alten Rufnummer angerufen hatte, kamm die Ansage " Rufnummer sei nicht vergeben" seit vier Wochen kommt gar keine Ansage mehr.


    Ich kann also auch nur bestätigen, dass der neue Provider deinen alten Vertrag kündigen sollte.


    Kann mir mal jemand erläutern - warum es so problematisch ist mit der nachträglichen Portierung?


    PS: Meine Eltern standen ebenfalls auch 2 Monate ohne ihre alte Rufnummer da. Sie hatten ihren Anschluss ebenfalls selbst gekündigt.

  • Ich würde sagen, dass es rein organisatorische Gründe hat. Kündigst du selbst, setzt sich der alte Anbieter mit dir in Verbindung und du bauftragst einen neuen Anbieter. Es geht also alles über dich. Kündigt der neue Anbieter deinen alten Vertrag, geht alles direkt zwischen altem und neuem Anbieter. So werden die meisten Fehlerquellen, wie versäumte Fristen, falsch ausgefüllte Formulare, vergessene Rückmeldungen, fast ganz ausgeschlossen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Du solltest deine eigene Kündigung unbedingt zurücknehmen, sonst stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Rufnummern irgendwo im Nirgendwo verschwinden.


    Wenn er das jetzt so spät macht, läuft er Gefahr, dass sich der Vertrag erst mal verlängert, da 1und1 bis Ende Januar kündigen müsste. Die Frage ist halt , was ist wichtiger: Nummern oder Vertrag bei 1und1. Die Nummern dürften in der jetzigen Kündigungs-Situation wohl weg sein. Wenn er also Wert auf die Nummern legt, sollte er die Kündigung zurückziehen und noch ein Jahr bei Versatel bleiben - sind die Nummern nicht so wichtig, kann er alles so laufen lassen.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe heute nochmal im versatel-Shop nachgefragt und dort die Auskunft bekommen, dass es keine Probleme wegen meiner eigenständigen Kündigung gäbe. Der bisherige Anbieter muss die Nummern(n) noch bis zu drei Monate nach Vertragsende "festhalten" - auch wenn keine Portierung zu einem neuen Anbieter stattfindet. Diesbezüglich gäbe es eine Regelung der Bndesnetzagentur, auf deren Interseite ich Folgendes gefunden habe:


    "Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist."


    Quelle

  • Zitat

    Original geschrieben von razibo
    Diesbezüglich gäbe es eine Regelung der Bndesnetzagentur


    Leider schert sich kein Anbieter um diese allseits bekannte Regelung. Besonders nicht Big T! Dann mal viel Glück.

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