Mobilcom "unterschlägt" Kündigung aber: Sie sehen es ein!

  • Was wird hier doch immer auf Provider gewettert, ich habe eine SOWAS von positive Ausnahme hiervon aus meinem Bekanntenkreis zu berichten.



    Ein Bekannter hatte 2007 einen Schubladenvertrag abgeschlossen, diesen auch per Einschreiben gekündigt. Von MD kam jedoch nie irgendeine Rückmeldung und NUN merkte er plötzlich, dass die monatlich knapp 20 EUR gar nicht für seinen aktuellen Handyvertrag, sondern für den damalien Schubladenvertrag abgebucht wurden. Ich habe ihn schon gebrieft, dass er wohl ohne VIEL Ärger sein Geld nicht wiedersehen wird und das fast sicher erst vor Gericht geklärt werden kann, hier auch mit einigen Beweisproblemen zum Zugang der Kündigung.



    Zuerst eine Mail an Mobilcom mit der Bitte um Klärung, diese haben dann eine Kopie des Einschreibebelegs angefordert (wobei der Zugang nicht mehr nachprüfbar ist, da es nur ein Einwurfeinschreiben war und die Daten nicht so lange gespeichert werden). Nach weiteren 2 Tagen nun heute folgende Mail:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.01.2011. Vielen Dank für die Zusendung des Einlieferungsbeleges. Wir bedauern sehr, dass es im Zuge der Kündigung Ihres Mobilfunk-Vertrages zu den Missverständnissen gekommen ist und bitten Sie, diese zu entschuldigen. Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit zunächst, dass der Vertrag am 30.11.2009 sein Ende gefunden hat. Alle über den hier benannten Termin hinaus in Rechnung gestellten Gebühren haben wir Ihrem bei uns geführten Kundenkonto gutgeschrieben. Diese zwischenzeitlich bereits abgebuchten Beträge in Höhe von 231,79 € werden Ihnen zeitnah auf Ihr Konto überwiesen. Sollte sich unser Schreiben mit dem Versand einer weiteren Rechnung überschnitten haben, betrachten Sie diese Rechnung bitte als gegenstandslos. Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung haben wir deaktiviert, weitere Abbuchungen werden somit nicht erfolgen. Vor diesem Hintergrund gehen wir nunmehr von einer zufriedenstellenden Erledigung der Angelegenheit in Ihrem Sinne aus.


    Ich bin sehr positiv überrascht, hätte ich nie gedacht, dass nach so langer Zeit da so schnell die Einsicht (und das Geld!) kommt.


    :top:



    Man mag zwar einwenden, dass es typisch Provider ist, die Kündigung zu verschlampen, aber genau das habe ich im letzten Sommer auch bei VF direkt erlebt, also nicht unbedingt eine böse Absicht seitens des Providers.


    Grüße
    Flatty

  • Positive erfahrung: 1
    Negative: 8471251



    :D


    Oder ein Mitarbeiter hat doch noch zufällig die Kündigung gefunden bei der Nachforschung.
    Das Einschreibebeleg hat ja absolut nichts zu sagen, muss ja keine Kündigung drin gelegen haben...O-Ton MC/D

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ich bin ja so überrascht dass mobilcom so kulant ist' den Eingang eines Einwurfeinschreibens zu bestätigen :rolleyes:


    Ach ja ein Einwurfeinschreiben geht ja immer zu aber ein Einschreiben mit Unterschrift geht nicht zu wenn keiner unterschreibt, weshalb man immer per Einwurfeinschreiben kündigen sollte.
    Auch bin ich überrascht, dass mobilcom nicht erneut vor Gericht ziehen will, um zu behaupten, im Einschreiben sei ja keine Kündigung gewesen. Hatten sie nicht schon damit mehrmals sich eine Klatsche von den Richtern geholt?
    Also von meiner Rechtsmeinung aus hattest du einfach einen Anspruch, dass der Zugang und damit die Kündigung wirksam ist, sobald der Nachweis des Einschreibens vorliegt.
    Das es dich freut, dass mobilcom aus reiner Kulanz den wirksam gekündigten Vertrag nicht mehr in Rechnnung stellt, mag sein. vielleicht freut es dich ja auch, dass mobilcom nicht etwa illegalerweise das Dreifache des Rechnungsbetrages von deinem Konto zieht weil sie ja so kulant sind....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll


  • Morjen,


    ein Einwurfeinschreiben ist heutzutage außer dem Gerichtsvollzieher mit die sicherste Methode einen Brief zuzustellen, denn er ist es beim Einwurf in den Briefkasten. Deine Aussage es muß ja keine Kündigung drin gelegen haben ist a) unglaubwürdig und b) sollte man dann den Inhalt als Firma aufbewahren um das beweisen zu können.
    Deshalb mache ich immer ein Fax und ein Einwurfeinschreiben wenn ich etwas sicher kündigen will und hatte damit noch nie Probleme auch nicht mit der GEZ.


    Gruß Coltan

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Das es unglaubwürdig ist,weiß ich selbst ;)


    Wie geschrieben hat sich Mobilcom aber im zweifel immer darauf berufen, siehe den Post qwqw.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Puh, harte Front hier gegen MD.


    In diesem Fall lag nur ein Zettel vor, auf dem "Erfurt" stand. Dieser Zettel beweist nicht
    a) Den Inhalt des Schreibens
    b) den tatsächlichen Adressaten und
    c) den Zugang


    Von daher ist ein solcher Fall nicht wirklich so rosig für den Kunden.


    c) ist sonst eigentlich zwar kein problem, bei einem 3 Jahre alten Einwurfeinschreiben hingegen doch, denn die Post speichert die Zustelldaten nicht so lange.


    Auch hätte mein Bekannter den Inhalt durch Zeugenbeweis erbringen können, da das Schreiben hier von einem Familienangehörigen angefertigt und eingeworfen wurde.


    qwqw: Die Sache mit dem Übergabeeinschreiben stimmt zwar nicht, dennoch reicht ein Einwurfeinschreiben aus.



    Ab sind wir doch mal ehrlich: 9 von 10 TTlern hätten nicht diesen Ausgang erwartet.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Puh, harte Front hier gegen MD.



    qwqw: Die Sache mit dem Übergabeeinschreiben stimmt zwar nicht, dennoch reicht ein Einwurfeinschreiben aus.


    Ein Einwurfeinschreiben ist bei Einwurf normalerweise (es gibt Ausnahmen) zugegangen, ein Übergabeeinschreiben ist dann nicht zugegangen, wenn der Empfänger die Annahme verweigert, kommt dann aber an den Absender zurück.


    Das ist vermutlich gemeint.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    ein Übergabeeinschreiben ist dann nicht zugegangen, wenn der Empfänger die Annahme verweigert, kommt dann aber an den Absender zurück.


    Abteilung L
    :D


    Stimmt nur teilweise. Richtig ist: Es ist nicht zugegangen. Aber: Es gilt als zugegangen. (Stichwort: Arglistigte Zugangsvereitelung) Hier nachzulesen. Das ist für den Absender im Zweifel sogar noch netter, da dann nachher der Empfänger den Anschein des Inhalts des Einschreibens widerlegen muss, was wohl unmöglich ist.


    Ansonsten gilt: Für Willenserklärungen genügt das Einwurfeinschreiben, der Rest dient nur der Post.


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ab sind wir doch mal ehrlich: 9 von 10 TTlern hätten nicht diesen Ausgang erwartet.


    Ich schon ;).


    Hatte vor Jahren den praktisch identischen Fall. Da ist Mobilcom dann nach dem emailen des Zustellbelegs recht schnell eingeknickt und hat zurückgerudert.


    Hatte damals den Fehler begangen und die Kündigung der Verträge von meiner Frau und mir in *einen* Umschlag zu packen.


    Die Kündung des Vertrages meiner Frau wurde bestätigt, die Kündigung meines Vertrages nicht.


    Mein Glück war, dass ich *meinen* Namen für den Einschreibebeleg genommen hatte ;).

  • Auf den Ausdrucken den man nun als Einlieferungsbeleg erhält steht aber garkein Name mehr drauf, lediglich der Empfänger wird eingetragen (Handschriftlich)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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