ZitatOriginal geschrieben von Printus
Quindan, DOA wäre ja insofern einfach als die Ware in dem von dir beschriebenen Fall erst gar nicht als Wareneingang gebucht werden würde, sondern man bei Beschädigung des Pakets gleich die Annahme verweigern könnte. Wenn das Paket aber äußerlich okay ist hat man die Ware ja normalerweise angenommen und in der eigenen Warenwirtschaft eingebucht. Oft fällt einem ja erst später auf wenn Dinge defekt sind.
Klar, das wäre dann ein Kunden-DOA. Es kann ja dann normalerweise nachvollzogen werden, ob der Fehler schon beim Kauf bestand (bspw. abgerissenes Kabel, oder komplett ohne Funktion).
Ansonsten (wenn obiges nicht geht): ihr bucht ja das defekte Gerät des Kunden wieder in den Bestand eures Unternehmens. Aber als was denn? Als normale, verkaufsfähige Ware? Das sollte dann doch als Reparatur- oder Kundengerät in euren Bestand wandern... Und wenn ein Artikel im Verzeichnisstamm auf der Defektliste steht, gehört es ja nicht zum Vermögen des Unternehmens. bErgo gäbe es da bei einer Prüfung nichts zu beanstanden. Und ja, wenn ihr das dann zum Hersteller, bzw. zur Reparatur schickt, muß das dann als Defektretoure, bzw. Reperaturlieferschein gebucht werden Wie habt ihr das denn bisher gemacht? :confused: