Hallo
brauchte mal Meinungen zu folgendem Problemchen
Onlinebuchung einer 1&1 Notebook-Flat
Auftragsbestätigung mit Widerufsbelehrung per email erhalten
14 tägige Frist seit 1 Woche abgelaufen
Erforderliche SIM Card trotz aller Bemühungen meinerseits beim Logistikunternehem konnte nicht ausgeliefert werden. Somit auch keine Ware erhalten!
Rücktritsrecht wurde bedingt durch nicht Einhaltung der 14 tägigen Frist abgelehnt.
Laut AGB dürfte die Rücktrittsfrist nicht abgelehnt werden, da keine SIM Card (Ware) erhalten wurde.
In den AGB wird dazu folgendes aufgeführt
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Wer hätte nun Recht der Kunde oder 1und1 ?
Bin mal gespannt
Danke