N24: Vertrieb eingestellt
Der Vertrieb des Sticks und der SIM-Karte wurde eingestellt.
Quelle: http://www.n24.de/shop_1/n24_internet_stick/index.html
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N24: Vertrieb eingestellt
Der Vertrieb des Sticks und der SIM-Karte wurde eingestellt.
Quelle: http://www.n24.de/shop_1/n24_internet_stick/index.html
die lidl gemeinschafts pauschale muss noch eingepflegt werden.
Der neue Xtra Tarif fehlt in der Wiki.
Bei simyo/PP-Wiki steht
"Bestandskunden (vor dem 1. November 2007) verbleiben im Basic-Tarif (15 Cent/Minute). Ein Wechsel in den neuen Einheitstarif (9 Cent/Minute) ist online gegen fünf Euro Umstellgebühr möglich."
Auf simyo selbst fand ich
Wechsel vom simyo Basic Tarif in den simyo 9-Cent Tarif 0 €
zusätzliche Bearbeitungsgebühr bei Tarifwechsel über die simyo Hotline 5 €
Quelle: http://www.simyo.de/assets/downloads/simyo-preisliste.pdf , Seite 4
Toll, simyo hat schon jemand geändert.
:top:
RTL / LIDL Mobile
RTL: Neukunden erhalten bei einer Bestellung bis zum 13.1.2013 einen Gutschein zum kostenlosen Surfen für 7 Tage. Der Gutschein muss spätestens bis zum 13.3.2013 eingelöst werden. Quelle: https://www.rtlsurfstick.de/startseite.html (Fußnote)
LIDL:
1) Unter "Besonderheiten / Hinweise" führt der Link auf die AGB ins Nirwana. Neu ist: http://www.fonic.de/agb (oder als PDF: http://www.fonic.de/dlc/pdf/FONIC_AGB.pdf) Der Stand ist Dezember 2012.
2) Es gibt neue Preislisten für den Surfstick (siehe http://www.lidl.de/de/Internet-Stick) und für den Mobilfunktarif (siehe: http://www.lidl.de/de/Classic-Tarif) Stand ist jeweils Oktober 2012. Jedoch findet man auf den Unterseiten noch Preislisten auf dem Stand von Juni, Juli und August 2012.
3) Fonic verwendet in seiner AGB unter dem Punkt 7.7 den Begriff Tagesnutzungsgebühr und nicht Tagesnutzungsentgelt.
Re: RTL / LIDL Mobile
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TBCMagic
RTL: Neukunden erhalten bei einer Bestellung bis zum 13.1.2013 einen Gutschein zum kostenlosen Surfen für 7 Tage. Der Gutschein muss spätestens bis zum 13.3.2013 eingelöst werden. Quelle: https://www.rtlsurfstick.de/startseite.html (Fußnote)
LIDL:
1) Unter "Besonderheiten / Hinweise" führt der Link auf die AGB ins Nirwana. Neu ist: http://www.fonic.de/agb (oder als PDF: http://www.fonic.de/dlc/pdf/FONIC_AGB.pdf) Der Stand ist Dezember 2012.
2) Es gibt neue Preislisten für den Surfstick (siehe http://www.lidl.de/de/Internet-Stick) und für den Mobilfunktarif (siehe: http://www.lidl.de/de/Classic-Tarif) Stand ist jeweils Oktober 2012. Jedoch findet man auf den Unterseiten noch Preislisten auf dem Stand von Juni, Juli und August 2012.
3) Fonic verwendet in seiner AGB unter dem Punkt 7.7 den Begriff Tagesnutzungsgebühr und nicht Tagesnutzungsentgelt.
Zu 3) Scheinbar weiß FONIC nicht, was eine Gebühr ist.
ZitatEine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist. Quelle: Wikipedia
Re: Re: RTL / LIDL Mobile
ZitatOriginal geschrieben von movil_libre
Zu 3) Scheinbar weiß FONIC nicht, was eine Gebühr ist.
Nach der von dir zititierten Definition würde kein Telefonbieter wissen was eine Gebühr ist, denn von Grundgebühren ist doch überall die Rede.
@TBCMagic und movil_libre: ich kann diese eure Feststellungen, dass Fonic unberechtigterweise von Gebühren spricht, nur gutheißen und danke für das aufmerksam-kritische Lesen der AGB ! :top:
[small]horstihorst: dass z.B. auch der Insolvenzverwalter von Telogic sich einbildet, eine Portierungsgebühr erheben zu können, macht die Sache ja keinen Deut besser! Die anderen Mobilfunkunternehmen können keine Gleichheit im Unrecht verlangen..
Sowas ist nur in einem Land möglich, wo ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung noch dem Adel nachtrauert (Karl-Theo-zu-Guttenberg-Syndrom) und wo die Großunternehmen als illegitimer Sproß des Adels auftreten. [/small]
Re: Re: Re: RTL / LIDL Mobile
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Nach der von dir zititierten Definition würde kein Telefonbieter wissen was eine Gebühr ist, denn von Grundgebühren ist doch überall die Rede.
Richtig, dass durfte nur die Deutsche Post bzw. dann Deutsche Telekom als staatlich beauftragter Monopolist so nennen.
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