Mietminderung möglich?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe ein Problem, bei dem mir hier vielleicht jemand weiterhelfen könnte.
    Habe Übergangsweise weil ich Pendler bin zum 01.01.2011 eine möbilierte Wohnung angemietet (20qm, 460 kalt, 520 warm).


    Die Wohnung (Haus ist Neubau) sollte eigentlich komplett zum 01.01.2011 fertiggestellt werden, beim Einzug traf mich fast der Schlag:


    - Heizungsregler für Wohnung und Bad funktioniert nicht / noch nicht eingebaut
    - Terasse unbenutzbar/ Verbot zur Benutzung
    - Wohnung bei Übergabe ungereinigt/Bauschmutz
    - Boden (moderner Fließesstrich) stark verschmutzt und zerkratzt
    - Boden weicht erheblich von der in Musterwohnung gezeigten Boden ab
    - Wasserzähler noch nicht gesetzt
    - Treppenhaus im Rohbau
    - Fahrstuhl im Rohbau
    - Klingelanlage funktioniert noch nicht
    - Aussenanlage nicht fertiggestellt
    - Waschraum zum waschen und trocknen der Kleidung nicht vorhanden
    - Dachterasse kann zur Zeit nicht genutzt werden
    - Loungebereich unbenutzbar
    - Luefter Toilette funktioniert nicht
    - Bau- und Handwerkerlärm zwischen 0700 - 2300 Uhr


    Wie ihr Euch sicher vorstellen könnt möchte ich nun den Mietpreis mindern, habe jedoch keine Rechtschutzversicherung und bin auch nicht Mitglied in einem Mieterverein.


    Macht es Sinn die Miete eigenmächtig zu mindern (zurückzahlen kann ich es ja wenn es hart auf hart kommt immernoch) und was denkt ihr ist für diese Mängel gerechtfertigt?
    Sind 75% okay?


    Liebe Grüße und vielen Dank für jede hilfbare Antwort!

  • Ja, Mietminderung ist gerechtfertigt. Wieviel Prozent kann man nur abschätzen.
    Ich würde jedoch mit dem Vermieter vorher sprechen und die Mängel anzeigen - es kann gut möglich sein, dass Du 1 "Gratis"-Monat bekommst oder so! Immer schön freundlich aber bestimmend Fragen!

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
    [BITTE KEINE WERBUNG EINWERFEN!]

  • Hi


    auf 20qm eine Dachterasse, normale Terasse, Loungebereich, Bad, Küche usw., das nenne ich gute Raumnutzung!


    Spaß beiseite, natürlich kannst Du die Miete mindern, und zwar erheblich. Wenn Du xx % der Quadratmeter der Wohnung nicht nutzen kannst würde ich schonmal um die xx % mindern.


    Falls die Heizung nicht funktionieren sollte, ist ebenfalls im Winter eine bis zu 100%ige Minderung möglich. Wenn sie funktioniert, aber stets auf Vollast läuft, würde ich darauf drängen, entweder Thermostate sofort anbringen zu lassen oder aber die Zählung der verbrauchten Einheiten erst ab Thermostateinbau zu beginnen.


    Klingelanlage würde ich sagen 5 % Minderung.


    Die optischen Mängel wie Außenanlage und Treppenhaus machen vielleicht auch 5-10% aus.


    Fehlender Waschraum: nur rügbar, wenn im Mietvertrag das Vorhandenseins eines Waschraums zugesichert ist.



    Ich würde aber erstmal den Vermieter anrufen, ob Du wegen der Mängel gleich mal den ersten Monat gar keine oder nur eine symbolische Miete zahlst (<- dies schriftlich vereinbaren). Erst dann würde ich ein formelles Schreiben mit Fristsetzung und Ankündigung der Minderung verfassen. Man sollte ja im Interesse eines einvernehmlichen Mietverhältnisses nicht sofort die große Keule schwingen.



    Wichtig ist auch noch, daß Du im Übergabeprotokoll eventuelle Mängel vermerkst!


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • ich würde 2 sachen parallel machen - zum einen mit dem vermieter sprechen, was er dazu sagt und zum anderen direkt in den mieterschutzbund eintreten, die rechtsberatung gilt dann ab sofort, genauso wie die schriftverkehrführung etc....

  • Es geht übrigens nicht, einfach eigenmächtig die Miete zu kürzen. Du mußt erst die Mängel anmahnen und mit der Mietminderung drohen. Verstreicht deine gegebene Frist (üblicherweise 2 Wochen), kannst du die Miete mindern.


    Gruß Kai

  • Ich würde auch erstmal mit dem Vermieter reden, hier gilt m.E. immer das Sprichwort "Wie es in Wald hineinruft, so ruft es wieder aus dem Wald"..


    Sollte er sich nicht kulant zeigen Mängel anzeigen mit Fristsetzung zur Behebung und dann den weiteren Weg.
    Für die Mietminderung hilft dir evtl. auch diese Seite weiter: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Du mußt erst die Mängel anmahnen und mit der Mietminderung drohen. Verstreicht deine gegebene Frist (üblicherweise 2 Wochen), kannst du die Miete mindern.


    Nein, das ist falsch. Die Mietminderung tritt durch Gesetz ein, eine vorherige Fristsetzung ist nicht erforderlich (§ 536 BGB). Die Minderung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Vermieter, weil der Mieter die Mängelanzeige unterlassen hat, keine Abhilfe schaffen kann (§ 536c Abs. 2 BGB).


    Der normale Ablauf sieht also so aus: 1. Mängelanzeige an Vermieter, 2. Mietminderung

  • vorsicht bei solch eigenmächtigen mietminderungen!
    auf jeden fall vorher mit dem vermieter kontakt aufnehmen und mietminderung dann ggf. nur zusammen mit einem rechtsanwalt/mietverein machen!


    auf zu hohe mietminderungen kann die kündigung folgen. von daher wäre ich da ganz vorsichtig und auf so foren-aussagen wie "für ne defekte klingel sind 5% ok" würde ich nix geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    auf zu hohe mietminderungen kann die kündigung folgen. von daher wäre ich da ganz vorsichtig und auf so foren-aussagen wie "für ne defekte klingel sind 5% ok" würde ich nix geben.


    Ausserdem kommt es da auch immer ein wenig auf das Gesamtbild an: Also wie gross ist die Wohnung insgesamt, welche Jahreszeit etc.


    Ich kann den Mieterschutzbund für solche Fragen auch wärmstens empfehlen; selbst wenn ein Vermieter zunächst eher wortarg ist was solche "Problemchen" anbelangt, mit Rückendeckung argumentiert es sich leichter!


    Viel Erfolg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!