Vodafone Try&Buy Aachen - Hier die Geschichte...

  • Hmm, was hält dich nach dem langen Zeitraum, in dem Du versucht hast, das im guten zu klären noch davon ab, eine Betrugsanzeige zu stellen ?


    Kopie von der Anzeige an den Shop und an Vodafone direkt schicken und VF zur sofortigen Vertragsauflösung auffordern.



    In Zukunft einen Bogen um VF machen wäre noch zu raten ...
    :rolleyes:



  • Hier ist nun ein schnelles Handeln deinerseits erforderlich, denn bald kommt VF mit dem Inkassobüro.


    Schreib dem Händler schnell ein Fax und Brief und fordere ihn auf, die Angelegenheit zuu klären, widrigenfalls du Anzeige wegen Betrug bei der Polizei stellen wirst.


    Oder du gehst sofort zur Polizei und stellst Anzeige und forderst den Händler und VF zur Vertragsauflösung auf.


    Eine Anzeige bei der Polizei kostet nichts und bewirkt Wunder !

    MfG


    HH

  • Erst mal überlegen!


    Hallo!


    Ich fasse mal zusammen:
    Da sind 3 Parteien (Vodafone, der Shop und Du), die offenbar unterschiedlicher Auffassung darüber sind, was sie damals miteinander abgemacht haben.


    Wer ärgert Dich hier am meisten?
    Vodafone, denn die buchen ab und schreiben Mahnungen.
    Also wende Dich an die.


    Schick einen Brief. an die VF-Geschäftsführung in dieser Art:


    [list=1]
    [*]Betroffene Rufnummer(n) und Kundennummer(n)
    [*]Dein Anliegen („Ich muß nicht zahlen, weil …“ — kurz und bündig!)
    Erwähne auch, daß Du jedweder Abbuchung bzw. Lastschrift widersprechen wirst.
    [*]Aufforderung an VF, ihren Anspruch zu begründen. Ganz wichtig: Setze VF hier eine feste Frist zur Beantwortung. Wenn Du den Brief am 29.12.2010 schreibst und abschickst, schreibe „bis zum 12.01.2011“_und nicht etwa „binnen 14 Tagen“ oder etwas ähnlich Unkonkretes.
    [/list=1]


    Datum, Unterschrift, fertig.


    Wenn Du willst, kannst Du auf einer 2. oder 3. Seite nochmal alles ausführlich schildern, aber das ist erst einmal nicht nötig.
    Mit Erhalt dieses Schreibens ins Vodafone in Zugzwang und muß seine Forderung belegen.



    Gerhard

  • Re: Erst mal überlegen!




    hier sehe ich das Problem, dass VF schreiben wird, wenden Sie sich an den Shop, dort haben Sie den rechtsgültigen Vertrag unterschrieben und evtl nicht gekündigt....


    Daher ist der Brief zwar grundsätzlich ok. aber damit VF nicht behauptet, dass du der Schuldige bist, sollteste eine Kopie der Anzeige wegen Betrug bei der Polizei stellen (kostet nichts und dir kann nichts passieren) dem Brief an VF beilegen, dann ist VF mehr daran interessiert,sich mit dem Händler erneut in Verbindung zu setzen. Da es auch um deren Ruf geht, wenn Händler unseriös handeln.

    MfG


    HH

  • Bevor ich in dieser Situation VF anschreiben würde mit Frsitsetzung o.ä. würde ich zuerst die Anzeige aufgeben ... kostet nix und bewirkt zumindest das dein Schreiben wenigstens gelesen wird von jemandem, der auch den Inhalt erfassen und verstehen kann.


    Ein normales Schreiben mit Fristsetzung wird - so zumindest meine Erfahrungen - entweder ingnoriert und die Forderung einfach an ein Inkassounternehmen übergeben oder mit Textbausteinen "wenden Sie sich an den Shop" beantwortet ...

  • "Anzeige wegen was denn" kommt gleich als nächste Frage vom TE ;)
    Und da hat er ja nicht ganz unrecht: Betrug, Verleumnung,....?

  • Bei einer Anzeige schilderst du nur den Sachverhalt, dazu kommt eine Floskel "wegen aller möglichen Delikte".


    Was du hier geschildert hast wäre, das man dir den einen Vertrag (mit Kündigungsmöglichkeit) verkauft und einen anderen (ohne Kündigungsmöglichkeit) geliefert hat. Das könnte in Richtung Betrug gehen.


    Ich würde mir auch weiteren Schriftverkehr mit dem Laden sparen. Zähle mal auf, was du alles schriftlich über den Vorgang hast.

  • Ich möcht auch noch schnell meine Meinung kund tun:


    Er könnte sich doch jetzt, nachdem sowohl der Shop als auch VF über alle Vorgänge im Bilde sind, sich gemütlich zurücklehnen und abwarten.
    Und natürlich weiter alle Abbuchungen von VF zurückbuchen.


    VF wird dann ein Inkassobüro beauftragen, die Forderung einzutreiben, was natürlich misslingt. Darauf braucht man auch gar nicht zu reagieren.


    Erst wenn dann ein Mahnbescheid kommt, muss man Widerspruch einlegen:


    Zitat IHK Frankfurt a. M:
    ----------------------------------------------------
    6. Widerspruch gegen den Mahnbescheid


    Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch erheben.
    Damit geht das Mahnverfahren in ein normales (das ordentliche oder streitige) Gerichtsverfahren über. In diesem Verfahren kann sich der Antragsgegner gegen den behaupteten Anspruch sachlich zur Wehr setzen.
    --------------------------------------------------------


    Das wäre soweit meine Vergehensweise, funktioniert natürlich nur, wenn die Kommunikation zwischen den Beteiligten bisher schriftlich stattgefunden hat. Sonst fehlen die Beweismittel.

  • Schufa-Eintrag darf erst bei unwidersprochenem Mahnbescheid oder Urteil eingetragen werden.
    Wenn nicht, sollte man bei der nächsten Bank einen hohen Kredit beantragen und danach den, der trotzdem einen Schufaeintrag gemacht hat auf Schadensersatz verklagen. Besondern wenn mit dem Kredit Dinge gemacht werden sollten, die später nicht mehr so einfach zu bewerkstelligen sind (Abriss des Hauses verhindern etc.) kann es dann sehr teuer werden für Firmen, die sich nicht an die Rechtslage halten...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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