Nö, er hat as Recht, den Vertrag anzufechten, das gibt es keinen Versuch, wir sind ja nicht im Strafrecht. Zumal sein "Versuch" tauglich sein wird, das passiert hunderte Male am Tag in Deutschland. Wie gesagt, ich bin kein Laie..:-)
Er kann sich immer noch auf den Inhaltsirrtum berufen, da du gar nicht weist, wie die Absprache zwischen ihm und Base ist. Zumal nicht mal annährend genug Zeit vergangen ist. Auch seine Aussage ändert daran nichts.
Übermittlungsirrtum stellt auch das Kundenverhältnis/Händlerverhältnis dar. Nicht nur das Verhältnis BASE/Händler.
Erklärungsirrtum kann es sehr wohl auch sein.
Wo hast du studiert, wenn ich fragen darf?