Woher will Base denn wissen welches gerät ich dazu nehme das regelt vesat doch ohne Base
Davon ab ich würde auch gerne ein billig Handy für 10 Euro mehr dazu nehmen
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Woher will Base denn wissen welches gerät ich dazu nehme das regelt vesat doch ohne Base
Davon ab ich würde auch gerne ein billig Handy für 10 Euro mehr dazu nehmen
Ich stelle es mir so vor:
Vesat hat festgestellt, dass die Handypreise zu billig kalkuliert waren. Großzügig hat er uns zugesagt, dass wir die Vertäge bekommen. Dann haben wir sie ja auch (freigeschaltet) bekommen.
Und erst später wird BASE, aufgrund der vermuteten Wenignutzung der SIM-Karten, nicht mehr bereit gewesen sein, die vereinbarte Provision an 24Mobile zu zahlen.
Aber auch dies entbindet weder Händler noch Netzbetreiber von vertraglichen Verpflichtungen.
321mio ist auch nicht lange her.niemand verschenkt was! :apaul:
Vor lauter schnell-schnell habe ich mir gestern gar nicht die Unterlagen ganz genau angeschaut :o Dafür jetzt und ich und denke auch Ihr habt unterschrieben, dass wir die SIM Karten bereits erhalten haben. Es steht über dem Feld für die Unterschrift:
"Ich bestätige den Erhalt der SIM-Karte mito.g. SIM-Nummer."
Das ist ja noch gar nicht der Fall :confused:
Ist das normal wenn man bei "Zwischenhändlern" solche Verträge abschließt?
ZitatIst das normal wenn man bei "Zwischenhändlern" solche Verträge abschließt?
Ja, den Punkt hätte man auch frei lassen können.
ZitatOriginal geschrieben von sven29da
Ist das normal wenn man bei "Zwischenhändlern" solche Verträge abschließt?
Jup, ist normal, läuft immer so.
pacta sunt servanda (Verträge sind zu erfüllen)
ZitatOriginal geschrieben von Karpfen
pacta sunt servanda (Verträge sind zu erfüllen)
quod erat demonstrandum ... seitens versat dass dem nicht so wäre, von daher Abwarten
auf sein Statement!
Nochmal: Abwarten und Tee trinken, Vesat ist als zuverlässig bekannt.
Stornieren kann er auch, wenn er will, trotz erfolgter Freischaltung. Wer es genau wissen will, ohne das ich ein "juristischer Laie bin":
Anfechtung der Willenserklärung wg Irrtum, Inhalt Übermittlung oder Aufhebung sind die Stichwörter, die auch pacta sunt servanda nicht auschliessen.
Legal und möglich. Und ja, es gibt nix zu streiten, das Recht hat Vesat.
Richtiger muss es heißen: Er hat das Recht, eine Anfechtung zu versuchen.
Inhaltsirrtum erscheint mir aber auszuschließen, spätestens mit seinem 'wir erfüllen die Verträge' hat er sich da sein Loch gegraben. Übermittlungsirrtum trifft gar nicht zu. Erklärungsirrtum ist es auch nicht. Eigenschaftsirrtum, Täuschung, Drohung - alles nicht zutreffend.
Mit anderen Worten: Ich vermute, der Händler überlegt aktuell noch, wie er aus der Nummer glimpflich herauskommt.
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