E-Plus stellt Funkzellenortung zum 1.1.2011 ein

  • Hallo,


    ich verfolge den Thread jetzt schon seit seiner Eröffnung und habe trotzdem noch nicht verstanden, welcher Zusammenhang zwischen dem Notruf und einer TKÜ besteht. Fakt ist, E-Plus hat die kommerzielle Nutzung der LBS für Drittanbieter abgeschaltet. Aber vorausgesetzt sie halten sich beim Notruf ansonsten an die gesetzlichen Vorgaben, dann auch an § 4 Abs. 7 Nr. 3 u. 4 NotrufV:


    "3. Die Bestimmung der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle erfolgt auf der Grundlage des vom Mobilfunknetz festgestellten Ursprungs der Notrufverbindung bei Verbindungsbeginn. Der Ursprung der Notrufverbindung ist mindestens mit der Genauigkeit zu ermitteln, die dem Stand der Technik kommerziell genutzter Lokalisierungsdienste entspricht. Solange es dem Stand der Technik entspricht, hat der Mobilfunknetzbetreiber zumindest die Funkzelle zugrunde zu legen.


    4. Der Mobilfunknetzbetreiber hat die nach Nummer 3 ermittelten Informationen über den Standort an die Notrufabfragestelle zu übermitteln, in Fällen der Nummer 3 Satz 3 die Bezeichnung der Funkzelle oder des Standortes des diese Funkzelle versorgenden Mobilfunksenders. Der Mobilfunknetzbetreiber hat den Notrufabfragestellen die aktuellen Informationen bereitzustellen, die für die Umsetzung von Funkzellenbezeichnungen in geografische Angaben erforderlich sind."


    Dazu auch noch § 98 Abs. 3 TKG und ergänzend der Entwurf einer Technischen Richtlinie Notruf der BNetzA. Den Zusammenhang mit der TKÜ, der hier häufiger zu lesen ist, verstehe ich nicht. Dazu fehlt mir aber vielleicht auch einfach nur der technische Hintergrund...


    Also werden die Standortdaten beim Notruf mindestens in "LBS-Qualität" übermittelt. Oder befinde ich mich in einem grundlegendem Irrtum? Wenn ja, freue ich mich über eine Aufklärung.

  • Ja, du befindest Dich in einen Irrtum. Schön wäre es ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Ja, du befindest Dich in einen Irrtum. Schön wäre es ...


    Dann kläre uns doch mal auf, anstatt immer so einen Müll zu posten!

  • Ich finde des Umgangston hier teilweise nicht richtig. Manche scheinen einfach immer recht haben zu müssen. Rudi ist einer der sich scheinbar gerade mit der problematik der Ortung bei Notrufen beschäftigt hat und diese Problematik sachlicht richtig darstellt. Es macht einfach keinen sinn hier weiter zu diskutieren da es scheinbar manche Leute einfach nicht verstehen wollen das es jetzt wohl auch einschränkungen bei der Ortung von Notrufen gibt. Ich denke das Portal der Allianz sagt alles. Wer es nicht glauben will soll es eben nicht glauben.

  • Zitat

    Original geschrieben von johnripper ... immer so einen Müll zu posten!


    Welchen Müll?
    Klär uns auf!
    Was ist nicht nachvollziehbar in Rudis Argumenten?

  • Argumente wären mal ein Anfang...


    Ich verstehe einfach das Problem nicht. Eplus stellt nur eine Dienstleistung ein, auf die die Kunden keinen vertraglichen Anspruch haben/hatten.
    Eplus hat sichergestellt/stellt sicher, dass weiterhin die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, wie dies von rob251 dargestellt wurde.

  • Ganz Einfach!
    Derzeit Orten fast alle Notrufstellen über den Service der Allianz. Da dieser mit abgeschaltet wurde muss die Leitstelle jetzt ein Fax an E-Plus schicken und nachfragen wo das Notrufhandy ist. Und das wird nicht in 1 Minuten möglich sein. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren.
    So habe ich das verstanden.



    MR

    Moto G54 5G mit O2 M, MI 10 T Light mit 2 GB im VF Netz,
    FN DSL 16000 DTAG ab den 12.10.2020 50000er Leitung

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Ja, du befindest Dich in einen Irrtum. Schön wäre es ...


    Okay, das ist sehr interessant. Ich finde die Vorschrift (insbesondere § 4 Abs. 3 NotrufV) liest sich für den technischen Laien so, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, zusammen mit dem Notruf die Standortdaten zu übermitteln. "Übermitteln" würde ich in diesem Fall als etwas anderes auslegen als ein reines "Mitteilen auf Anforderung" (per Fax oder sonstwie). Aber das scheint ja wohl anders gesehen zu werden. Wie gesagt, sorry, der technische Hintergrund fehlt mir da und ich bin Rudi78 und den anderen sehr dankbar für die Infos. Das ist schon eine ernste Frage.


    EDIT: Habe jetzt diesen Artikel aus der WZ gefunden: klick Dort ist es ein bisschen laiengerechter dargestellt. Die Aussagen des E-Plus-Pressesprechers sind ja mehr als fadenscheinig :flop: Es geht hier um Leib und Leben. Da steht der Datenschutz im Zweifel zurück. Würde einfach mal behaupten, dass sich die Missbrauchszahlen im Rahmen der Notfallortung (wenn überhaupt) in ganz geringem Rahmen halten. Und die mündliche bzw. mutmaßliche Einwilligung reicht ja wohl auch völlig. Die Feuerwehr fragt ja auch nicht vorher, ob sie den PKW aufschneiden darf um jemanden rauszuholen (ist ja immerhin eine Sachbeschädigung).

  • Per Fax !? Die haben doch wohl ein Rad ab...In welchem Jahrhundert leben wir denn ? :flop: :rolleyes: :mad: Ich wünsche niemanden eine Notsituation,aber denen die das entschieden haben denen gönne ich das ganze prozedere mal.Danach denken die mit Sicherheit auch anders.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!