Hallo,
ich verfolge den Thread jetzt schon seit seiner Eröffnung und habe trotzdem noch nicht verstanden, welcher Zusammenhang zwischen dem Notruf und einer TKÜ besteht. Fakt ist, E-Plus hat die kommerzielle Nutzung der LBS für Drittanbieter abgeschaltet. Aber vorausgesetzt sie halten sich beim Notruf ansonsten an die gesetzlichen Vorgaben, dann auch an § 4 Abs. 7 Nr. 3 u. 4 NotrufV:
"3. Die Bestimmung der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle erfolgt auf der Grundlage des vom Mobilfunknetz festgestellten Ursprungs der Notrufverbindung bei Verbindungsbeginn. Der Ursprung der Notrufverbindung ist mindestens mit der Genauigkeit zu ermitteln, die dem Stand der Technik kommerziell genutzter Lokalisierungsdienste entspricht. Solange es dem Stand der Technik entspricht, hat der Mobilfunknetzbetreiber zumindest die Funkzelle zugrunde zu legen.
4. Der Mobilfunknetzbetreiber hat die nach Nummer 3 ermittelten Informationen über den Standort an die Notrufabfragestelle zu übermitteln, in Fällen der Nummer 3 Satz 3 die Bezeichnung der Funkzelle oder des Standortes des diese Funkzelle versorgenden Mobilfunksenders. Der Mobilfunknetzbetreiber hat den Notrufabfragestellen die aktuellen Informationen bereitzustellen, die für die Umsetzung von Funkzellenbezeichnungen in geografische Angaben erforderlich sind."
Dazu auch noch § 98 Abs. 3 TKG und ergänzend der Entwurf einer Technischen Richtlinie Notruf der BNetzA. Den Zusammenhang mit der TKÜ, der hier häufiger zu lesen ist, verstehe ich nicht. Dazu fehlt mir aber vielleicht auch einfach nur der technische Hintergrund...
Also werden die Standortdaten beim Notruf mindestens in "LBS-Qualität" übermittelt. Oder befinde ich mich in einem grundlegendem Irrtum? Wenn ja, freue ich mich über eine Aufklärung.