Man sollte sich vor Augen führen, dass Sinn und Zweck einer TKÜ-Maßnahme auch nicht Aufenthaltsbestimmung des Handys einer (halb)hilflosen Person ist.
Deswegen steht eine solche Maßnahme (zumindest in der Theorie) unter dem Richtervorbehalt.
Aber vielleicht ist der Dirks auf die 90€ pro Standortabfrage scharf?
Vielleicht kannst du das mit der GPS-Ortung ja klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jedes GPS-fähige Mobiltelefon ohne Zusatzsoftware (welche auch kompatibel sein will und gestartet sein muss) aufgrund irgendeines einheitlichen Kommandos Koordinaten ausspuckt. Zudem müssen die Koordinaten ja irgendwie übertragen werden, was z.B: bei den ganzen GPS-Wanzen für Hobbydetektive ja über eine Datenverbindung läuft, also nicht über einen Sprachkanal.