Pixelfehler Flachbildfernseher, Reklamationsgrund ?

  • @ Mozart .. es ist ein weisser Pixel, kein roter. Die Auflösung ist 1440:900 da habe ich wohl noch Glück


    roadrunner ... die Geräte sind verpackt, ich glaube kaum das mir der Verkäufer alle vorführt bis dann ein fehlerfreier dabei ist

  • Weil dann nicht die Kostenstelle im Markt mit Abschriften belastet wird. Das ist dann ein Rückruf. Dann ist es den Leuten im Markt egal.

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  • Achso.


    Zitat

    Original geschrieben von cruelsea
    @ Mozart .. es ist ein weisser Pixel, kein roter. Die Auflösung ist 1440:900 da habe ich wohl noch Glück


    Weiße (sub)Pixel gibts es nicht, da TFTs nur blau, grün und rot leuchten, alles andere wird durch Polarisation erreicht. Ist er also weiß, ist es ein echter Pixelfehler (Fehlertyp 1). Bei einer Auflsöung von 1440x900 mußt du 2,592 (ich vermute es wird auf 3 gerundet) Pixelfehler akzeptieren. Hast du immernoch 3 zu wenig. Mach auf freundlich und frag nett ... von der rechtlichen Seite her müssen sie nicht.



    Gruß Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Weil dann nicht die Kostenstelle im Markt mit Abschriften belastet wird. Das ist dann ein Rückruf. Dann ist es den Leuten im Markt egal.


    Ich meinte meine Frage eigentlich so: Warum sollte überhaupt irgendjemand diesen Fernseher zurücknehmen? Er ist in Ordnung.


    Wenn jemand an ein Gerät dieser Art solche Anforderungen hat, empfehle ich die Überlegung,
    ob das Gerät in der richtigen Preisklasse und im richtigen Laden gekauft worden ist.


    Gruß
    Tommy

  • Du denkst hier viel zu kompliziert, das ist kein Mediamarkt mit diesbzgl. größeren Verlusten.
    Bei einer Edeka-Retoure wird nichtmal der Grund erfaßt. Ware zurück, Geld zurück, fertig. Hier erleidet niemand einen Nachteil.

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  • Eine Rezension bei Ciao lobt ausdrücklich das Rückgaberecht bei Marktkauf. Klick


    P.S.: Auf der Firmenseite selbst steht's auch, und zwar 14 Tage. Klick


    Edith fügt am unheiligen Morgen des heiligen Abends noch hinzu: Danke VFBler! (-:= Der Unterschied war mir zwar sogar bewusst, aber ich hatte überlesen, daß sich die Passage auf den Fernabsatzkanal bezieht. Der Artikel bei Ciao bezieht sich ausdrücklich auf den unmittelbaren Vororerwerb.

    Je suis Charlie

  • Wie auf der Seite von Marktkauf dargestellt beziehen sich die 14 Tage Rückgabemöglichkeit auf derren Onlineshop. Müssen sie ja auch, da bei Fernabsatz generellt 14 Tage Wiederrufsrecht, lauch BGB, bestehen.


    Aber was Mühe ich mich ab mal wieder den Unterschied zwischen Fernabsatz und Kauf beim stationären Handel zu erklären. :rolleyes:


    Kauf im stationären Handel: Kein gesetzlich verankertes Rückgaberrecht. Selbst wenn der Handel dies anbietet ist es eine kulante Entscheidung des Handels ein fehlerfreies Produkt zurückzunehmen. Oftmals sagen viele Händler vor Ort dass wenn ein Produkt unbenutzt und neuverpackt ist, sie es 14 Taga kulanterweise umtauschen oder zurücknehmen.


    Kauf per Fernabsatz (Katalog, Hotline, Internet etc.): Gesetzlich geregeltes Wiederrufsrecht bei Waren welche nicht der Beschreibung im Katalog (o.ä.) entsprechen, oder diese Ware u.U. Mängel aufzeigt. Ebens Wiederrufsmöglichkeit bei Vertragsabschluss (z.B. Handyvertrag).

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Kauf im stationären Handel: Kein gesetzlich verankertes Rückgaberrecht. Selbst wenn der Handel dies anbietet ist es eine kulante Entscheidung des Handels...


    Nein, wenn damit geworben wird, wird das auch Vertragsbestandteil. Die Anforderungen können aber durch den Händler entsprechend ausgestaltet werden. Wie die Lage bei Marktakuf konkret ist sollte sich wohl im Geschäft klären lassen. Häufig findet sich doch auch ein entsprechender Vermerk auf dem Kassenzettel.

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