ein produkt ist vom hersteller nur in seinem heimatland patentiert worden. ausserhalb darf dieses produkt somit verkauft werden.
jetzt soll es auch in anderen ländern, bzw. weltweit patentiert werden. kann sich da noch jemand anderes zwischen schmeissen und dieses produkt einfach für sich als patent anmelden? das produkt ist bekannt, das funktionsprinzip auch. somit dürfte doch kein aussenstehender mehr behaupten können dass er diese idee vorher hatte. (eigentlich doch auch nicht wenn das produkt nicht bekannt wäre. denn der hersteller kann ja jederzeit nachweisen dass es schon vor jahren durch ihn patentiert wurde. korrekt?)
kann der hersteller es überhaupt noch international patentieren lassen wenn bereits diverse nachbauten bzw ähnliche/gleiche produkte verkauft werden?
imho ist doch bereits das datum der patentanmeldung wirksam für die geltendmachung von rechten, im gegensatz zu beispielsweise markenanmeldungen, gegen die ja "einspruch" erhoben werden kann. sehe ich das richtig? würde also die alleinige anmeldung zum patent mit hinweis auf das bereits bestehende lokale patent dieses produkt schützen, oder muss man die entgültige registrierung des patentes abwarten?