Ich weiß, hier ist eigentlich ein Telefonforum, aber da ich hier noch am meisten bin, stelle ich meine Frage mal hier rein:
Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine 15 jährige Tochter. Diese ist gegen meinen Willen vor einigen Wochen zu ihrer Oma gezogen. Das Gericht nam dies zur Kenntnis und verweigerte mir einen Herausgabebeschluß damit, das das Jugendamt der Meinung ist, die Richterin könne entscheiden was sie wolle, das Kind hält sich ohnehin nicht dran, außerdem wird derzeit keine Kindeswohlgefährdung gesehen.
Solange sie brav zur Schule geht (wenigstens etwas), habe ich auch nichts mehr weiter unternommen.
Jetzt läuft die Großmutter (müttlerlicherseits) durch die Gegend und unterschreibt meiner Tochter alle möglichen Zustimmungserklärungen, obwohl sie gar kein Sorgerecht hat.
Aktuell eine Zustimmung zum Piercing.
Die Polizei: Der Empfänger der Erklärung muß nicht überprüfen, ob die unterschreibende Person auch tatsächlich sorgeberechtigt ist. Eine Urkundenfälschung liegt nicht vor, da die Oma mit ihrem eigenen Namen unterschrieben hat.
Das Jugendamt: Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, besteht kein Grund, etwas zu machen. Ein Piercing ist keine Gefährdung.
Das Gericht: Wir sehen keine Möglichkeit, etwas zu beschließen, da nach dem Bericht des Jugendamtes das Kind ohnehin macht was es will. Selbst wenn wir etwas beschließen, man könne es nicht durchsetzen, da selbst wenn ein Gerichtsvollzieher das Kind von der Oma wegholen würde, wäre es eine halbe Stunde später wieder da.
Es kann doch nicht sein, das eine 15 jährige machen kann was sie will?
Und das es nicht strafbar sein soll, vorzutäuschen, das man erziehungsberechtigt ist?
Hat vielleicht noch jemand einen Tip, was ich noch machen kann. Ich will das Kind nicht kampflos gegen die Wand rennen lassen.
Gruß Boris