Zudem stellt sich die Frage, wer mit "einkommensteuerpflichtigem Arbeitnehmer" gemeint ist. Alle die, die dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind oder nur diejenigen, die in Anbetracht der Höhe ihres Einkommens zur Zahlung von Einkommensteuer tatsächlich verpflichtet sind und Zahlungen leisten.
Im letzteren Fall fielen neben allen Rentern auch noch die Arbeitnehmer raus, die es am Nötigsten bräuchten.
Minijobber fallen sehr wahrscheinlich nicht darunter. Minijobben muss man sich auch leisten können ...