Heizöl: Wo gehen die Preise noch hin? Öl im Ausland bestellen?

  • Moin Jungs kurze Frage kann man als GRenznahlebender Mensch sein Heizöl auch aus NL beziehen?


    Gibt es internetseiten von händlern die so etwas anbieten? Leider war meine google suche bisher ziemlich erfolglos =(


    Wäre schön wenn jemand tips für uns hat


    danke


    stefan

  • Wenn du einen Importeur findest (der natürlich auch die enstprechenden deutschen Mineralölabgaben abführt): Wieso nicht?


    Finanziell dürfte es nicht sinnvoll sein.

    Viele Grüße
    Martin

  • Import wäre es nur aus nicht EG/EU Ländern, dass ist ein innergemeinschaftliches Verbringen.


    Grds. hast Du aber ein Problem: Das ganze ist aufgrund der Verbrauchssteuerproblematik ein relativ aufwändiges Verfahren weswegen sich wahrscheinlich sowieso kein NL Händler findet der in DE Privatpersonen beliefert. Davon ab muss das Öl dann sowieso nach DE Steuersätzen versteuert werden, so dass ein potentieller Preisvorteil aus NL eh dahin wäre.


    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…r_ausserhalb_d/index.html

  • Schon klar.
    Zum Einen wäre das ja eine Möglichkeit es Privat zu machen.
    Zum Anderen könnte die Einfuhr der Händler machen, wenn ich beim Transport persönlich zugegen bin. Dann führe trotzdem ich ein und der Händler ist mein Gehilfe.

  • Wobei bei der Selbsteinfuhr wohl auch die Ladungssicherheit ein nicht zu verachtender Punkt ist.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zwecks Ladungssicherhiet ist das in dem GBH Urteil recht eindeutug beschrieben und im Falle den Händler als Gehilfen zu nutzen, kommt das ja nicht zum tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Zwecks Ladungssicherhiet ist das in dem GBH Urteil recht eindeutug beschrieben und im Falle den Händler als Gehilfen zu nutzen, kommt das ja nicht zum tragen.


    Der Link funktioniert nicht mehr, aber wenn ich mich recht erinneren bezog sich der Passus nur auf den zollrechtlichen Aspekt, für den Transport muss man auch die Gefahrgutvorschriften beachten

  • Zum Ausfühlichen Urteil


    Zitat

    2. Die Beförderung von 3 000 l Heizöl durch eine Privatperson mittels dreier sogenannter IBC‑Behälter im Laderaum eines Lieferwagens ist eine „atypische Beförderungsart“ im Sinne des Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 92/12 in der durch die Richtlinie 92/108 geänderten Fassung.


    Keine aussergewöhnliche Behandlung gefordert vom BGH.

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