Unfall: Gegnerische Haftpflicht zahlt nur 70%

  • m4ddy In der Sache sind wir hier ja tatsächlich nicht weit auseinander. Im Ergebnis möchte ich mich allerdings nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aufgrund der Schilderung eine sicher Prognose zu geben. Und auch wenn AG-Urteile natürlich grundsätzlich meist nicht viel wert sind, weil es meist auch eine ähnlcihe Anzahl entgegengesetzter Urteile gibt: Ich würde auf jeden Fall versuchen, die örtliche AG oder LG-Rechtsprechung zu recherchieren - denn damit läst sich im Ergebnis dann meist doch gut punkten.


    Wir kennen aber hier im Detail weder den KV der Markenwerkstatt noch die von der Versicherung ermittelte Berechnung, noch wissen wir, was die frei Werkstatt für eine Klitsche ist und und und. Wir wissen im Gegensatz zu altasos Anwalt, der vermutlich schon mehrere örtliche Gutachten und Kostenvoranschläge auf dem Tisch hatte nicht, welche Preise bei den örtlichen Werkstätten üblich sind etc. Letztlich ist jeder Fall nur schwer mit einem anderen vergleichbar. Hier im Forum kann es allenfalls um Anregungen gehen, die Entscheidung sollte altaso aber eher mit dem eigenen Anwalt treffen. Es wirkt ja jedenfalls nachd er Schilderung von altaso so, als wüsste der Anwalt, was er tut, was ich grundsätzlich beruhigend finde. Und wenn es Bedenken gibt auch in Anbetracht der Kosten, sollte altaso das beim Anwalt offen ansprechen und sich dort entsprechend beraten lassen.


    Dass die einzelen Sachbearbeiter vielfach überlastet sind, ist durchaus richtig. Wie gesagt - auch dies führt nach meiner Einschätzung vielfach dazu, dass eben Vieles liegenbleibt bzw. nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit geprüft wird. Das wird dann eben erst nachgeholt, wenn die Klage auf dem Tisch liegt - dann erkennen die Versicherungen oft die Aussichtslosigkeit der nicht erfolgten Zahlung und holen das dann eben entsprechend nach (aber den Punkt hatten wir ja schon ;) ).


    Im Übrigen hat altaso meiner Meinung nach mit Durchführung der Inspektion und der Reparaturen in der Markenwerkstatt deutlich dokumentiert, dass es ihm hierauf ankommt. Den Ölwechsel bei ATU wird man wohl gar nicht erst erwähnen... ;) . Deien Intepretation mit dem "stets" teiel ich daher nicht. Und auch ein stattgebendes Urteil schreibt sich hier nicht schwerer als ein abweisendes: "Der Kläger hat hinreichend dokumentiert, dass es ihm gerade auf fachgerechte Wartung und Reparatur seines Fahhrzeugs ankam, weshalb er das Fahrzeug nach dem Kauf in Werkstatt X zur Inspektion vorführte und auch mehrer Reparaturen dort durchführen ließ. Es ist zudem gerichtsbekannt, dass bei entsprechender Wartung durch makrengebunden Werkstätten für den Fall des Wiederverkaufs deutlich höhre Preise erzielt werdne können, wenn das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt regelmäßig gewartet wurde. Ein entsprechendes Interesse an der Werterhaltung hat der Kläger auch zum Ausdruck gebracht".
    Urteil fertig. Eh nicht berufungsfähig. Also kann der Richter frei nach Bauch entscheiden. Man muss es ihm nur schmackhaft machen, dass die Versicherung hier die "böse " ist.


    Da der Streitwert hier ja unter 300 € liegt, hält sich das Kostenrisiko bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten ja letztlich in Grenzen, wobei natürlich ein SV-Gutachten die Sache nochmal deutlich teurer machen könnte.

  • Ein letztes Mal, weil dann geh ich 3 Monate in die Uni zum lernen ;)


    Es ist völlig richtig...die Sache geht nur nach Bauchgefühl des Richters. Meine Erfahrung ist halt, dass es sich Richter so einfach wie möglich machen. Daher gehen sie immer mit SV-Gutachten oder höchstrichterliche Rspr. Wenn er sich einfach machen will, versteht er "stets" wie ich und fertig.


    Da nicht berufungsfähig sind genau sogut beide Varianten möglich. 1.) Er denkt sich Sche.... auf den BGH, ich mache was ich gerecht finde (die armen VN). 2.) Da eh nicht berufungsfähig ein Satz in Bezug auf "stets" und fertig. Daher dürfte die Sache 50/50 sein.


    Das Kostenrisiko ist allerdings nicht so gering, jedenfalls in Relation zum Streitwert. Ohne Berücksichtigung von irgendwelchem Kleinkram, den nur der Rechtspfleger kennt, komme ich auch
    289,20 €. Hiervon gehen vlt nochmal 50 € runter wenn man diese komische Verrechnung nach Vorbemerkung ziffer 3 oder wo immer das steht macht. Je nachdem aber plus Reisekosten und what not. Jedenfalls im Verhältnis zum Streitwert viel!


    Jetzt muss ich auch mal darauf hinweisen, dass alles was ich sage keine Rechtsberatung und wahrscheinlich grottenfalsch ist und keine Ansprüche begründet :D .


    Du (TE) kannst meiner Meinung nach (insbesondere das ist keine Rechtsberatung) dem aber aus dem Weg gehen, wenn du das Auto wirklich reparieren lässt. Soweit ich weiss, kann man nachträglich auf konkrete Reparatur umschwenken. Vermutlich willst du aber (verständlich) das Geld.


    Viel Erfolg

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • m4ddy
    Danke das du deine bedenken der Kosten hier äußerst, natürlich ist das kein unwesentlicher Faktor.
    Finde ich gut. :-)


    Nur nach einigen Urteilen die ich gelesen habe nun, nach der Sicht des Anwalts, den ich für sehr kompetent halte sowie auch im Bekanntenkreis ... alle sagen:


    Direkt klagen. Die müssen das bezahlen.


    Also ich gebe horstie da irgendwie schon recht. Der Richter müsste doch auch Blind sein.


    Selbst BGH Urteile besagen, ab 3 Jahre mit Scheckheftpflegung MÜSSEN sie netto auszahlen, selbst Nutzungsausfall ist drin (wenn der Wagen gemacht wurde).


    Also versteh ich deine 50% zu 50 % chance überhaupt nicht. Es gibt BGH Urteile, die kann ein Richter nicht einfach so überlesen.


    Zudem würde ich ja hier in meinem Ort Klage erheben, nicht am Amtsgericht des Versicherers ;)
    Denke, da hätte ich schon direkt verloren haha.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Wisst ihr was, ich kopiere mal das Antwortschreiben der Versicherung hier rein, was mein Anwalt bekommen hat, dann wissen wir genau worum es hier geht... :D


    Schaut mal


    Versicherungsschreiben


    So das war das allerletzte Schreiben von denen!


    Nur was für Nachweise soll ich denen denn noch schicken??? Die geben mir keine Antwort darauf.

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  • wenn ich das hier lese, ist mein puls wieder mal auf 180..


    bei meinem unfall (mir ist auch einer draufgefahren) hatte die gegnerische versicherung angefangen auf zeit zu spielen und die sachbearbeiterin war im ton und im verhalten extrem unverschämt. hatte den fall dann mit nennung der versicherung im motor-talk geschildert und 2 tage später eine email eines leitenden mitarbeiters der versicherung. letztendlich wurde der fall sehr schnell intern und extern zu meiner zufriedenheit geregelt - fazit für mich war, das die nennung der versicherung für die versicherung (direktversicherer) eine negativwerbung war, auf die die versicherung schnell reagiert hat...


    hast du eigentlich mit dem sachbearbeiter oder vorgesetztem mal persönlich gesprochen..?

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74



    hast du eigentlich mit dem sachbearbeiter oder vorgesetztem mal persönlich gesprochen..?


    Sachbearbeiterin Ja, nur die meint immer, ich hätte doch ein Schreiben hierzu bekommen.
    Ausserdem meint Sie auch am Telefon, dass Belege nicht ausreichen. Ich meinte was ich denn noch herzaubern soll, wisse Sie auch nicht. Es genügt einfach nicht. Weiterleiten kann Sie mich nicht, Sie wäre mein Ansprechpartner.


    Die Versicherung um die es hier geht ist die VGH Nienburg. Vllt gibts ja schon Fälle über die.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74


    was ich nicht verstehe - was für weitere belege will sie..?


    Ich weiß es ja auch nicht, auch der Anwalt kann sich das nicht erklären. Darum bin ich ja hier mit der Frage.
    Auf Nachfrage wurde ja darauf nicht weiter eingegangen. Wir haben denen sämtliche Rechnungen usw. zugeschickt.

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  • dann wäre DAS der punkt, wo ich konkret nachfragen würde und ich würde darauf bestehen, den namen und die erreichbarkeit des vorgesetzten zu bekommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    dann wäre DAS der punkt, wo ich konkret nachfragen würde und ich würde darauf bestehen, den namen und die erreichbarkeit des vorgesetzten zu bekommen...


    Immer wieder mich auf genau DIESEN Punkt bezogen, Sie mögen mir KLAR und DEUTLICH definieren, was genau Sie haben möchten:


    Keine Reaktion.


    Anwalt meint, das wäre eine gespielte Taktik und ganz normales verhalten bei einigen Versicherern.

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