Wurde er auch bis 2006 in der Vertragswerkstatt inspiziert?
Ist die zweite Inspektion noch fällig, oder bereits überfällig?
PS: Warum eigentlich so mystisch mit Person A? Für mich bist du gefahren...
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Wurde er auch bis 2006 in der Vertragswerkstatt inspiziert?
Ist die zweite Inspektion noch fällig, oder bereits überfällig?
PS: Warum eigentlich so mystisch mit Person A? Für mich bist du gefahren...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Uelmuek
Wurde er auch bis 2006 in der Vertragswerkstatt inspiziert?
Ist die zweite Inspektion noch fällig, oder bereits überfällig?
PS: Warum eigentlich so mystisch mit Person A? Für mich bist du gefahren...
Ja 2006 hat der Händler / Niederlassung alles erneuert, aufbereitet mit Ölservice Tüv usw. Also er hat alles gemacht. Habe alles schriftlich und im Scheckheft!
Die 2. Inspektion wäre genau jetzt fällig! :p
Person A ist besser, oder möchtest du mir hier Rechtsbeistand geben? Glaube kaum
@ m4daddy Ich weiss nicht, welche Erfahrungen Du mit Anwälten hast, aber generell ist es sicherlich nicht so, dass Anwälte Mandanten zu aussichtslosen Klagen raten. Darum gehts hier aber ja auch nicht, da - wie Du ja selbst einräumst - bei dem Popelstreitwert ein Anwalt wohl niemals gegen seine Überzeugung zu einer Klage raten würde.
ZitatDie Versicherungen wissen da schon was sie machen.
Mit der Behauptung lehnst Du Dich jetzt aber wirklich weit aus dem Fenster. Mich würde mal eine Statistik interesieren, bei wie vielen Klagen die Haftpflichtversicherungen außergerichtlich mauern, aber nach Klagezustellung brav alle Kosten zahlen, um auf jeden Fall ein weiteres negatives Urteil zu vermeiden. Vielleicht wissen sie, was sie machen, da das in vieeln Fällen Geld spart, weil die Leute die Klage scheuen, aber das sie "rechtlich" das richtige machen, ist vielfach wirklich Quark.
Ich habe das VW-Urteil bereits genannt und daran sollte man sich im Wesentlichen orientieren:
ZitatBei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten ebenfalls unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Denn auch bei älteren Fahrzeugen kann - wie vom Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen - die Frage Bedeutung haben, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, "scheckheftgepflegt" oder ggf. nach einem Unfall repariert worden ist. Dabei besteht - wie entsprechende Hinweise in Verkaufsanzeigen belegen - bei einem großen Teil des Publikums insbesondere wegen fehlender Überprüfungsmöglichkeiten die Einschätzung, dass bei einer (regelmäßigen) Wartung und Reparatur eines Kraftfahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese ordnungsgemäß und fachgerecht erfolgt ist. Deshalb kann auch dieser Umstand es rechtfertigen, der Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, obwohl der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche, gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit aufzeigt. Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt (zur sekundären Darlegungslast vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 163, 19, 26), dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt. Dabei kann der Tatrichter u. a. nach § 142 ZPO anordnen, dass der Geschädigte oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich der Geschädigte bezogen hat, etwa das "Scheckheft" oder Rechnungen über die Durchführung von Reparatur- und/ oder Wartungsarbeiten, vorlegt.
Zunächst mal ist die Frage, ob die Preise der freien Werkstatt überhaupt realistisch sind oder ob es sich eben um Spezialtarife gegenüber der Versicherung handelt - auch darauf hatte ich hingewiesen. Im Übrigen hat altaso meines Erachtens gute Argumente geliefert, die für einen Anspruch sprechen. Wie gesagt, ich würde ggf. auch mal checken, ob zu dem Thema auch örtliche Rspr. zu finden ist (falls Du aus z.B. aus NRW kommst, unter
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php oder auf einschläigen Seiten wie z.B. Captain HUK recherchieren).
Und am Ende musst Du evtl. auch mal sehen, ob Du Deinem Anwalt vertraust oder nicht - wenn Du Zweifel hast, konfrontiere ihn doch einfach damit. Nach dem, was Du geschildert hast, würde ich es wohl drauf ankommen lassen, aber die Entscheidung muss jeder selbst treffen.
@m4daddy Und da Du ja in der Branche gearbeitet hast, weisst Du z.B. auch, dass die von Dir erwähnten UPE-Aufschläge regelmäßig von der Versicherung gestrichen werden, von den Gerichten aber (fast) genauso regelmäßig zugesprochen werden. Bei den Verbringungskosten ist das zugegebenermaßen schon ein wenig umstrittener...
du könntest tatsächlich der Anwalt sein, bei dem Person A war ^^.
Ne im ernst, er brachte die gleichen Argumente, von daher gehe ich davon aus, dass er auch weiß was er tut. Er genießt eigentlich einen guten Ruf.
Auch er hat Person A so etwas vorgelegt was genau deinem VW Urteil wiederspiegelt und gleich gefragt ob das zutrifft. Als die Unterlagen übergeben wurden meinte er direkt: "Ja!".
A hat ihn nett und nervös gefragt ob Aussicht auf Erfolg gegeben ist, er meinte, man kann es nie wissen, laut Sachlage spreche aber nichts dagegen.
Nun, der Schritt will erstmal gewagt sein, allerdings hat Person A angst, dass das Gericht eben das KFZ als nicht scheckheftgepflegt einstuft weil die Versicherung schon rumnörgelte.
Der Anwalt hat auch der aus dem Prüfbericht der Versicherung genannten Werkstatt einen Brief geschrieben, ob zu dem Preis tatsächlich reapariert werden könnte! Doch die antworteten leider nicht. Auch dieses hat er erwartet. Gut aufgehoben fühlt sich Person A bisher sehr wohl.
Nur nun ist die Frage ob klagen oder nicht...
Edit:
Der Tip zur Captain Huk war Gold wert, lest mal selbst:
http://www.captain-huk.de/urte…beilackierung/#more-16255
ZitatOriginal geschrieben von altaso
Nun, der Schritt will erstmal gewagt sein, allerdings hat Person A angst, dass das Gericht eben das KFZ als nicht scheckheftgepflegt einstuft weil die Versicherung schon rumnörgelte.
Die Versicherung nörgelt, weil sie immer nörgelt.
Allerdings: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ...
Zitat
Nur nun ist die Frage ob klagen oder nicht...
Die Versicherung rechnet damit, dass man wegen der 200€ nicht klagen wird und alleine schon deshalb sollte man es machen ;).
Bin Rechtsreferendar und habe bis zuletzt in einer Kanzlei gearbeitet, die im Wesentlichen den Versicherungen beisteht (jetzt tauche ich). Deine ersten beiden Fragen kann ich dir gerne beantworten.
1.) Das mit den Anwälten ist einer Erfahrung, die ich da gemacht habe. Manche Klagen waren komplett unverschämt dem Mandanten gegenüber...die Rechtslage so klar, dass der Richter sich nur nach links dreht und einem die Klagerücknahme sehr ans Herz legt. Wesentlich schlimmer waren aber Berufungen, die ja durch das RVG gut bezahlt werden. Hier wurden bei Urteilen die klarer nicht sein können Berufung eingelegt, bei denen die Berfungsbegründung in 5 Minuten hingeko...und hinge.... wurde. Es war wirklich quantitativ so, dass ich mich teilweise für den Berufsstand geschämt habe. Nicht anders bei Vergleichen vor Gericht....
Aber hier muss ich zu Gute halten, dass dies wohl hoffentlich nur bei rechtsschutzversicherten Mandaten der Fall war. Und wie gesagt, bei dem Streitwert hier macht der Anwalt ja richtig gerechnet auch eher Verlust.
Wenn du aber wirklich glaubst, dass sich alle Anwälte so fair verhalten ist das wirklich sehr naiv. Vorwerfen kann man es aber auch keinem, Geld liegt ja nicht auf der Straße.
Deine zweite Frage kann ich dir so beantworten, dass dies fast nie vorkommt. Geht eine Klage ein, wird dies auch vor gericht ausgetragen. Bei den Versicherern sitzen ja auch Volljuristen in den Schadensabteilungen und die wissen wirklich was sie machen. Die Erfolgsquote in den Prozessen ist sehr hoch.
Falsch ist auch, dass Versicherungen Urteile scheuen...im Gegenteil trifft dies eher auf Vergleiche zu.
P.S. Wieso beschränkst du captain-huk auf NRW?
@ altaso
Ich schwöre, ich bins nicht (witzig wär das aber schon - Anwalt versucht den eigenen Mandanten in Forum zu überzeugen, dass eine Klage aussichtsreich ist ).
Wie gesagt, die endgültige Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. Die Argumente kennst Du ja im Wesentlichen. Einen absolut sicheren Prozessausgang wird Dir hier leider keiner vorhersagen können.
m4ddy Wie in jedem Berufsstand gibt es schwarze und weiße Schafe. Ich behaupte allerdings und hoffe, dabei recht zu haben, dass das von Dir geschilderte Szenario die Ausnahme ist (immerhin hast Du ja offenbar selbst vor, es mal besser zu machen). Andererseits weist Du selbst auf bestehende RSV hin. Dass sich in dem Fall Anwalt und Mandant wesentlich leichter tun, eine Klage auch in wenig aussichtsreichen Fällen einzureichen, will ich aber nicht bestreiten. Und auch was qualitativ eingereicht wird, ist sicherlich oft nicht das Nonplusultra.
ZitatGeht eine Klage ein, wird dies auch vor gericht ausgetragen. Bei den Versicherern sitzen ja auch Volljuristen in den Schadensabteilungen und die wissen wirklich was sie machen.
Das kann ich allerdings vielfach nicht bestätigen. Vielfach wird man das Gefüühl nicht los, dass erst nach Klageeinreichung sich die Sache wirklich einmal anguckt, so dass dann eben wie gesagt die Sache schnell durch Zahlung erledigt wird. belastbare Zahlen haben wir hier aber wohl beide nicht, so dass es bei subjektiver Wahrnehmung bleibt. Nach meinem subjetiven Empfinden werden täglich durch Versicherungen erst nach Kalgeeinreichung berechtigte Forderungen gezahlt. Entsprechende Äußerungen udn Entscheidung liefert auch das Netz zuhauf, vgl. z.B.
http://www.bav.de/aktuelles/oe…lage-eingereicht-ist.html (mit schönem Standardschreiben), Captain Huk - Axa , http://www.rechtspflegerforum.…php?37485-Terminsgeb%FChr usw.
Zum P.S. Das NRW bezog sich nur auf die NRW-Rechtsprechungdatenbank, die leider nicht in jedem Bundesland entsprechend zur Verfügung gestellt wird.
Wird davon abhaengen was die Werkstatt da fuer Saetze berechnet hat
Natuerlich hat der Geschaedigte freie Werkstattwahl und darf ein einer Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen oder einenen Kostenvoranschlag beauftragen. Und die Versicherung muss auch mehr als den Durchschnittspreis bezahlen - aber nur solange es im Rahmen bleibt.
Aber mache Werkstaetten rechnen bei Versicherungsschaeden, und gerade bei fiktiver Abrechnung, wo dan die Umsatzsteuer einbehalten wird schon extreme Saetze ab (weil sie ja den Kunden was Gutes tun wollen und es sich auch fuer den Kunden lohnen soll).
Da ist dan aber auch kein Wunder wen sich die Versicherung weigert die volle Summe eines solchen Kostenvoranschlags zu bezahlen.
Wo ich dir zustimme ist, dass Versicherungen erst spät reagieren. Das liegt aber meiner Meinung nach nicht daran, dass die erstmal abwarten wollen ob geklagt wird, sondern einfach daran, dass sie überlastet sind. Geht ja aber hier auch um den TE. Du hast ihm ja auch -im Gegensatz zu manchen anderem im Thread- das richtige Urteil genannt. Es ist eben nicht zutreffend -wie du richtig bemerkst-, dass es egal ist, ob es scheckheft gepflegt ist oder nicht. Wir sind uns ja weitesgehend einig.
Der Fall hier liegt in einem Bereich, in dem sich trefflich streiten lässt. Dennoch sehe ich die Erfolgschancen bei max 50 %. Er muss den Strengbeweis führen, dass das Auto immer in der Markenwerkstatt war. Natürlich hat der Richter hier Ermessensspielraum und sicherlich kommt es eigentlich nicht auf nen Ölwechsel bei ATU an. Aber in dem Urteil vom BGH steht "stets". Der Richter würde es sich daher bei der Begründung seines Urteils wesentlich einfacher machen wenn er an dem Wortlaut festhält, da kann er ja wenig falsch machen. Daher wird er im Zweifel auch so entscheiden und "stets" trifft hier eben nicht zu. Für alles andere müsste er ja großartig begründen warum er von der BGH Rechtsprechung im Einzelfall abweicht. Wer die Arbeitsauslastung von Richtern kennt, weiss das er das wahrscheinlich nicht machen wird.
Dann wirds für den TE aber teuer...2 Anwälte und einen Richter bezahlen, evtl. noch en Gutachten. Würde ich ohne Rechtsschutz nicht machen...aber nur meine Meinung.
Im Übrigen Vorsicht bei Captain-HUK. Die Seite verschweigt meiner Meinung nach gern mal für Versicherte ungünstige Urteile. Ausserdem würde ich auf Urteile von Amtsgerichten nix geben...davon gibts jeden Tag hunderte allein diesem Bereich...damit kannst du keinen Richter auf deine Seite ziehen.
Wenn du es machen willst wünsche ich dir aber viel Erfolg!
Die Niederlassung, die den KV gemacht hat, hat keine erhöhten Sätze angerechnet. Diese lagen im Bereich des realistischen.
Die NL wusste nichtmal das ich fiktiv abrechnen will. Sie ging davon aus den Auftrag auch zu erhalten. Im Nachhinein habe ich mich für die fiktive Abrechnung dann doch entschieden.
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