m4ddy In der Sache sind wir hier ja tatsächlich nicht weit auseinander. Im Ergebnis möchte ich mich allerdings nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aufgrund der Schilderung eine sicher Prognose zu geben. Und auch wenn AG-Urteile natürlich grundsätzlich meist nicht viel wert sind, weil es meist auch eine ähnlcihe Anzahl entgegengesetzter Urteile gibt: Ich würde auf jeden Fall versuchen, die örtliche AG oder LG-Rechtsprechung zu recherchieren - denn damit läst sich im Ergebnis dann meist doch gut punkten.
Wir kennen aber hier im Detail weder den KV der Markenwerkstatt noch die von der Versicherung ermittelte Berechnung, noch wissen wir, was die frei Werkstatt für eine Klitsche ist und und und. Wir wissen im Gegensatz zu altasos Anwalt, der vermutlich schon mehrere örtliche Gutachten und Kostenvoranschläge auf dem Tisch hatte nicht, welche Preise bei den örtlichen Werkstätten üblich sind etc. Letztlich ist jeder Fall nur schwer mit einem anderen vergleichbar. Hier im Forum kann es allenfalls um Anregungen gehen, die Entscheidung sollte altaso aber eher mit dem eigenen Anwalt treffen. Es wirkt ja jedenfalls nachd er Schilderung von altaso so, als wüsste der Anwalt, was er tut, was ich grundsätzlich beruhigend finde. Und wenn es Bedenken gibt auch in Anbetracht der Kosten, sollte altaso das beim Anwalt offen ansprechen und sich dort entsprechend beraten lassen.
Dass die einzelen Sachbearbeiter vielfach überlastet sind, ist durchaus richtig. Wie gesagt - auch dies führt nach meiner Einschätzung vielfach dazu, dass eben Vieles liegenbleibt bzw. nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit geprüft wird. Das wird dann eben erst nachgeholt, wenn die Klage auf dem Tisch liegt - dann erkennen die Versicherungen oft die Aussichtslosigkeit der nicht erfolgten Zahlung und holen das dann eben entsprechend nach (aber den Punkt hatten wir ja schon ).
Im Übrigen hat altaso meiner Meinung nach mit Durchführung der Inspektion und der Reparaturen in der Markenwerkstatt deutlich dokumentiert, dass es ihm hierauf ankommt. Den Ölwechsel bei ATU wird man wohl gar nicht erst erwähnen... . Deien Intepretation mit dem "stets" teiel ich daher nicht. Und auch ein stattgebendes Urteil schreibt sich hier nicht schwerer als ein abweisendes: "Der Kläger hat hinreichend dokumentiert, dass es ihm gerade auf fachgerechte Wartung und Reparatur seines Fahhrzeugs ankam, weshalb er das Fahrzeug nach dem Kauf in Werkstatt X zur Inspektion vorführte und auch mehrer Reparaturen dort durchführen ließ. Es ist zudem gerichtsbekannt, dass bei entsprechender Wartung durch makrengebunden Werkstätten für den Fall des Wiederverkaufs deutlich höhre Preise erzielt werdne können, wenn das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt regelmäßig gewartet wurde. Ein entsprechendes Interesse an der Werterhaltung hat der Kläger auch zum Ausdruck gebracht".
Urteil fertig. Eh nicht berufungsfähig. Also kann der Richter frei nach Bauch entscheiden. Man muss es ihm nur schmackhaft machen, dass die Versicherung hier die "böse " ist.
Da der Streitwert hier ja unter 300 € liegt, hält sich das Kostenrisiko bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten ja letztlich in Grenzen, wobei natürlich ein SV-Gutachten die Sache nochmal deutlich teurer machen könnte.