ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von m4ddy
Hallo zusammen,
vlt. ist die Umschreibung "scheckheftgepflegt" nicht ganz richtig, aber im Ergebnis hat die Versicherung Recht. Falsch ist auch, hier das "Porsche-Urteil" zu zitieren. Laut BGH kannst du aber auf die Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Werkstatt verwiesen werden, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Auto immer einer Markenwerkstatt gewartet worden ist. Das ist nur anders, wenn die Auto jünger als 3 Jahre alt ist. Die Entscheidung ist ca. ein Jahr alt.
Die Klage würde ich mir sparen, wenn dem nicht so ist.
Auf den Punkt gebracht, darauf berufen sie sich.
Deshalb ja die Baujahr Angabe 2003. 2006 gekauft bei der NL.-
Fakt ist aber: Er ist nahezu scheckheftgepflegt. Bei der Niederlassung wurde der Wagen gekauft, die Inspektion I gemacht sowie 2 Reperaturen durchgeführt. Auch so Kleinigkeiten wie "kaufen einer Umweltplakette" wurde bei der Niederlassung getätigt.
Öl wurde mal bei ATU (ja, beißt mich ) machen lassen, aber weiß nicht ob das hier Anklang findet.
Der Anwalt hat sich alles kopiert und das denen hingeschickt mit dem Verweis auf Scheckheftgepflegt.
Antwort:
Die Unterlagen reichen nicht aus, sie möchten mehr haben.
Anwaltsantwort: Wir haben hier alles, klagen wäre sinnvoll. (nur will er vllt. nur die Kohle?)?
:gpaul:
Das alle Meinungen hier KEIN Rechtsbeistand ist, ist mir und jedem anderen User klar. Sie bilden nur eigene Meinungen ab und wiederspiegeln keinerlei Beratung im rechtlichen Sinne.
(Nur nochmal für alle zur Sicherheit :top: :top: )