Unfall: Gegnerische Haftpflicht zahlt nur 70%

  • Person A hat von der Versicherung einen Brief erhalten mit einer zertifizierten Partnerwerkstatt.
    Man hat auf Basis derer abgerechnet, was Sie verlangt hätten. Diese wäre eine freie Werkstatt und man möchte deshalb nur diesen Betrag zahlen. Die Markengebundene Niderlassung von der der KV kommt nur wenn A vorweisen kann, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist.


    Der KV wurde nicht beanstandet. Man hat anhand dessen auch die Berechnung durchgeführt.


    Der Anwalt rät zur Klage.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • ich würde der versicherung freundlich mitteilen, dass du - falls der betrag nicht komplett bezahlt wird - ein gutachten anfertigen lässt. das gutachten muss dann auch die versicherung bezahlen.
    das kommt die versicherung insgesamt sehr wahrscheinlich teurer zu stehen als jetzt einfach komplett zu zahlen...

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Person A hat von der Versicherung einen Brief erhalten mit einer zertifizierten Partnerwerkstatt.
    Man hat auf Basis derer abgerechnet, was Sie verlangt hätten. Diese wäre eine freie Werkstatt und man möchte deshalb nur diesen Betrag zahlen. Die Markengebundene Niderlassung von der der KV kommt nur wenn A vorweisen kann, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist.


    Der KV wurde nicht beanstandet. Man hat anhand dessen auch die Berechnung durchgeführt.


    Der Anwalt rät zur Klage.


    Und darauf muss man sich eben, aufgrund des Porsche-Urteils, nicht einlassen.
    Es ist völlig irrelevant, ob der Wagen "Scheckheft gepflegt" ist oder nicht.


    Ich stimme dem Anwalt zu.

  • @ stanglwirt Gutachten würde ich nach der jetzigen Schilderung wohl nicht mehr empfehlen. Letztlich geht es ja nur noch um den Streit, ob Preis einer markengebundenen Fachwerkstatt oder nicht.


    Wie in der letzten Zeit mehrfach herausgekommen ist, handelt es sich bei den von der Versicherung vorgelegten Kosten der "zertifizierten Partnerwerkstatt" um die Sonderkonditionen, die die Versicherung mit der Werkstatt hat und dir Dir selbst gar nicht zugänglich wären. Dies müsste man ggf. versuchen, herauszufinden. Im Übrigen hat sich zu dem Thema oft auch eine örtliche Rechtsprechung entwickelt. Letztlich kann es nämlich auf die bei Dir vor Ort üblichen Preise ankommen.


    Entscheidender als das Porsche-Urteil halte ich hier übrigens eher das VW-Urteil des BGH ([URL=http://lexetius.com/2009,3641]http://lexetius.com/2009,3641[/URL] ). Das solltest Du Dir mal zu Gemüte führen.

  • Also jetzt geht´s hier aber in viele Richtungen gleichzeitig!


    1) mein Kommentar bezieht sich auf die Tatsache, dass die Gegnerische Versicherung auf das Porscheurteil abstellt. Dies macht sie deshalb, weil sie genau weiß das bei der fiktiven Abrechnung ein Sachverstädigengutachten unumstösslich ist (siehe BGH Urteil) und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt dies eben nicht ist. Also nicht von eben jenem Urteil "abgedeckt".


    2) Das Gutachten geht zu lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung. Im Normalfall meldet man sich bei der Versicherung des Schädigers und erfragt wie die Versicherung die Ermittlung der Schadenshöhe wünscht und das ganze möchte man dann schriftlich. Bei halbwegs seriösen Versicherungen bekommt man die schriftliche Bestätigung, dass sich der Geschädigte einen KFZ Sachverständigen frei aussuchen kann und die Versicherung dessen Kosten DIREKT übernimmt.


    Ob die Versicherung dies jetzt "im Nachlauf" noch so macht ist eher fraglich.


    3) Kommunikation lieber Geschädigter! Man begibt sich hier schnell in die Rolle des armen Opfers und rennt zum Anwalt. Nach meiner Erfahrung ist dies meist überhaupt nicht nötig und verursacht nur sinnlos Kosten, die häufig sogar beim Geschädigten selbst hängen bleiben.


    Also erstmal den Puls unter Kontrolle bringen, durchatmen und erstmal überlegt handeln.
    Sprich erst Eigeninitiative und wenn alles nichts bringt zum Anwalt. Immer dieses "wenn sie nicht sofort das machen was ich will geh ich zu meinem Anwalt"! Das schädigt die Gesundheit bzw. die Lebenserwartung von dem ein oder anderen Beteiligten und schadet dem Gemeinwohl, also lasst doch bitte diesen Unsinn.


    4) Die Versicherung weiß ganz genau wie die Gestetzlage ist (das also die Geschichte mit dem Scheckheft unsinn ist). Es wider besseren Wissens zu versuchen ist in Deutschland (zumindest so in dieser Form) nicht strafbar. Zumindest hat es noch niemand geschafft solche Methoden einzudämmen/ zu bestrafen.


    Häufig reicht es aus sich den Agenturleiter ans Telefon zu holen und ihm ruhig, sowie in aller Höfflichkeit und Deutlichkeit zu vermitteln, dass die Gestetzlage bzw. Rechtssprechung wohl bekannt ist und die volle Summe zu zahlen ist. wenn die Gegenseite unkooperativ ist räumt man dem Gegenüber eine 1wöchige Frist ein dies klar zu stellen und übergibt dann 8 Tage später dies seinem Anwalt.
    Den Sachverhalt und die Fristeinräumung auch immer schriftlich fixieren und der Agentur per Fax zukommen lassen. Ich empfehle das gleiche Fax auch an die Landes- oder Bundeszentrale zu faxen, die bekommen das treiben mancher Agenturen leider viel zu wenig mit.
    Ich habe schon des öfteren von den Landeszentralen Dinge bekommen, die mir die konkrete Agentur vor Ort verweigert hat!


    Ich würde mich generell freuen wenn wir uns zu einem "erwachsenen" Verhalten hin entwickeln würden, bei dem die Gerichte sich dann nur noch mit "wichtigen" Rechtsproblemen befassen müssen die sich ausserhalb eines Gerichtes einfach nicht klären lassen.
    Darüber hinaus würde ich mich gerne an einer Welt erfreuen, in der sich Anwälte nicht wegen jedem Fliegenschiss die Taschen voll machen können.


    Ihr habt´s in der Hand, macht was drauß!



    ;)

  • Zu 1)


    Punkt ist ja, dass die Versicherung den Kostenvoranschlag ohne zucken anerkannt hat. Von einem Gutachter war nie die Rede und ausgezahlt haben Sie ja auch schon ein Teil. Somit das Ding anerkannt.


    Zu 2 und 3)


    Person A hat sich mit unzähligen Faxen, Email und Telefonaten durchgeschlagen und alles versucht eben nicht zum Anwalt zu Rennen. Auch um den Schaden und die Regulierung so gering wie möglich zu halten.
    Die Versicherung stellte aber auf Stuhr antwortete dann gar nicht mehr. Das letzte Schreiben war zudem ziemlich arrogant und klar formuliert. Man möge diese Entscheidung so akzeptieren oder weitere Beweise zur Scheckheftpflegung nachreichen.


    Schlussendlich folgte aus Ratlosigkeit der Gang zum Anwalt.
    Gleiches Ergebnis. Die schalten echt völlig auf Stur!


    Deshalb finde ich den Moralapostel ob richtig oder falsch nicht angepasst.
    Die Versicherung bescheißt hier meiner Meinung nach und ich Suche nur das Recht.
    Ob es Person A oder der Versicherung zu steht und wenn ein Richter entscheiden müsste, welches Urteil er wohl Fällen könnte.


    Deine Betrachtung in allen Ehren auch ich Wünsche mir solch ein Weltbild und das mal alle "erwachsen und korrekt" handeln. Aber das Beispiel der Versicherung zeigt doch, auch denen geht's nur ums Geld.


    Deshalb wünsche ich eigentlich nur eine Entscheidung und Meinungen ob A den Klageweg gehen sollte. Wie halt darüber gedacht wird.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • altaso


    1) Dann bleibt dir tatsächlich nur der Klageweg.


    2) die Versicherung hat mit Nichten den Kostenvoranschlag anerkannt!
    Der Kostenvoranschlag ist rein rechtlich ein Angebot des A an B.
    Durch eine reduzierte Zahlung von B an A schlägt B das Angebot aus und macht wiederrum an A ein Gegenangebot.
    Um dies zu erkennen/ zu wissen muß man kein Jurist sein, da reicht Grundwissen im BGB.


    3) das die Versicherung gerade auf das Porsche BGH Urteil verweist, halte ich für keinen Zufall.
    Ich sehe die Vergleichbarkeit zum vorliegenden Fall an einem entscheidenden Punkt für nicht gegeben. Zumindest wenn man sich strikt an der Urteilsbegründung orientiert.


    Eventuell versucht man hier die Klage bewusst ins Leere laufen zu lassen, wenn der Kläger sich auf dieses Urteil beruft. Aber das ist nur hoch theoretisch da ich ja keine Akteneinsicht habe und selbst dann ist die Frage ob man ohne 20-30 Jahre Berufserfahrung die Strategien schon im Vorfeld wirklich erkennen kann.


    Wie bereits erwähnt, dies ist keine Rechtsberatung!!!


    @ borusch


    süß/ naiv diese Einstellung! ;)

  • Hallo zusammen,



    vlt. ist die Umschreibung "scheckheftgepflegt" nicht ganz richtig, aber im Ergebnis hat die Versicherung Recht. Falsch ist auch, hier das "Porsche-Urteil" zu zitieren. Laut BGH kannst du aber auf die Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Werkstatt verwiesen werden, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Auto immer einer Markenwerkstatt gewartet worden ist. Das ist nur anders, wenn die Auto jünger als 3 Jahre alt ist. Die Entscheidung ist ca. ein Jahr alt.



    Die Klage würde ich mir sparen, wenn dem nicht so ist.

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