Person A ist hinten einer drauf geknallt. Schuldfrage ist geklärt direkt vor Ort.
Nun hat die gegnerische Versicherung Person A nur 698 € bezahlt ( 673 € Schaden + 25€ pauschale).
Der Kostenvoranschlag lautet aber 899€ Netto. Es sollte fiktiv abgerechnet werden, heißt Geld ausgezahlt.
Die Versicherung beruft sich da auf ein Porsche Urteil.
Person A sollte mitteilen, das der Wagen (BJ 2003) scheckheftgepflegt ist.
Es wurde mitgeteilt, dass der Kauf, die Inspektion I sowie 2 Reperaturen (Unfallschäden) ebenfalls in der Niderlassung stattfanden, diese hat auch den Kostenvoranschlag gemacht.
Trotzdem reichte der Versicherung diese Angaben nicht trotz Abrechnungskopien.
Person A war beim Anwalt. Der hat nochmals alles hingeschickt nebst seiner Kostenrechnung von 83€.
Antwort: die geforderten Unterlagen reichen nicht aus. Man möge doch weitere Unterlagen zusenden.
Anwalt beriet daraufhin Person A zu klagen ( zzgl. 260€).
Person A kann den Erfolg nicht einschätzen, da unter Umständen bei einem negativen Urteil die Summe höher liegt als er bekommen hätte. Schon jetzt muss er ja die 83€ Anwaltsgebuhren zahlen.
Wie seht ihr die Sache. Was sind eure Meinungen hierzu. Es wird nicht um Rechtsbeistand gebeten sondern nur um unverbindliche Meinungen.