Unfall: Gegnerische Haftpflicht zahlt nur 70%

  • Person A ist hinten einer drauf geknallt. Schuldfrage ist geklärt direkt vor Ort.
    Nun hat die gegnerische Versicherung Person A nur 698 € bezahlt ( 673 € Schaden + 25€ pauschale).
    Der Kostenvoranschlag lautet aber 899€ Netto. Es sollte fiktiv abgerechnet werden, heißt Geld ausgezahlt.


    Die Versicherung beruft sich da auf ein Porsche Urteil.
    Person A sollte mitteilen, das der Wagen (BJ 2003) scheckheftgepflegt ist.


    Es wurde mitgeteilt, dass der Kauf, die Inspektion I sowie 2 Reperaturen (Unfallschäden) ebenfalls in der Niderlassung stattfanden, diese hat auch den Kostenvoranschlag gemacht.


    Trotzdem reichte der Versicherung diese Angaben nicht trotz Abrechnungskopien.


    Person A war beim Anwalt. Der hat nochmals alles hingeschickt nebst seiner Kostenrechnung von 83€.
    Antwort: die geforderten Unterlagen reichen nicht aus. Man möge doch weitere Unterlagen zusenden.


    Anwalt beriet daraufhin Person A zu klagen ( zzgl. 260€).


    Person A kann den Erfolg nicht einschätzen, da unter Umständen bei einem negativen Urteil die Summe höher liegt als er bekommen hätte. Schon jetzt muss er ja die 83€ Anwaltsgebuhren zahlen.


    Wie seht ihr die Sache. Was sind eure Meinungen hierzu. Es wird nicht um Rechtsbeistand gebeten sondern nur um unverbindliche Meinungen.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Wenn Person A zu 100 Prozent am Unfall schuld ist, dann muß dessen Haftpflichtversicherung auch 100 Prozent dessen Schadens regulieren. Ob ein Fahrzeug nach Scheckheft gepflegt ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Das sind reine Ablenkungsmanöver.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wenn Person A zu 100 Prozent am Unfall schuld ist, dann muß dessen Haftpflichtversicherung auch 100 Prozent dessen Schadens regulieren. Ob ein Fahrzeug nach Scheckheft gepflegt ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Das sind reine Ablenkungsmanöver.


    Person A ist geschädigter. Person B hat den Unfall verursacht. A bittet nun um die Regulierung des Schadens durch Haftpflich von B. Diese soll fiktiv stattfinden.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Ich würde auch weitermachen und nicht einknicken. Da es sich bei den 900 Euro Schaden nur um eine winzige Macke am Stossfänger handeln kann, die beilackiert wird, ist es völlig irrelevant, ob regelmäßig Ölwechsel und Tralala gemacht wurde.

  • Die Versicherung beruft sich auf das "Porsche Urteil"? Wie witzig.
    Hast du dir das Urteil mal angesehen?


    Danach muss die Versicherung die Stundensätze der Fachwerkstatt akzeptieren, auch wenn die Duchschnittsstundensätze der Umgebung niedriger sind.


    Mit "scheckheft gepflegt" hat das gar nichts zu tun und ist auch irrelevant.


    Zitat


    Das Porsche-Urteil des BGH
    Amtlicher Leitsatz:


    Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Porsche-Urteil

  • Ohne Rechtsschutz ist das Risiko enorm hoch.
    Selbst wenn Du klagst, und die Versicherung auch nur noch ein Gutachten durch einen Gerichtssachverständigen verlangt hast du verloren.
    Meine Gutachter Kosten beliefen sich damals auf ca. 1000€ und die Gegner haben 2 davon bei Gericht durch bekommen.
    Ohne RSV spielen sie auf Zeit und DEIN Geld.


    PS: sie hatten verloren, aber Du musst die Kosten vor strecken und im schlechtesten Fall kommt ein Vergleich raus wo du immer noch die Hälfte bezahlst.


    Grüße

  • Versicherungen versuchen es immer wieder. Wenn der Anwalt zur Klage rät, mache dies. Der hat genug Ahnung davon, wenn der die Erfolgsaussichten als gut einstuft, macht er dies nicht wegen seinen Gebühren. Diese hat er überwiegend ohnehin schon verdient. Die Gebühren des außergerichtlichen Teils gehen teilweise im gerichtlichen auf.


    Also klagen, vermutlich wird die Versicherung aber spätestens nach der Klagzustellung ein neues Angebot machen.


    Noch was: Auch wenn der Wagen fiktiv abgerechnet wird, wenn dieser in einer Hinterhofwerstatt repariert wird, hast Du normalerweise auch Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn die Reparatur tatsächlich gemacht wurde. Hierbei ist es egal, wie teuer und wo.


    Gruß Boris

  • Naja, man sollte das Gesamte Urteil unter die Lupe nehmen und nicht nur einzelne Elemente.


    Es geht nämlich eindeutig hervor, dass die Schädigung im Falle der fiktiven Abrechnung durch ein Sachverständigengutachten gestützt sein muss. Falls nicht ist es Angreifbar.
    Alleine ein Kostenvoranschlag der Werkstatt muss nicht hingenommen werden.


    Bei der tatsächlichen Schadensbehebung ist das wieder anders, hier aber nicht Thema!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246
    Es geht nämlich eindeutig hervor, dass die Schädigung im Falle der fiktiven Abrechnung durch ein Sachverständigengutachten gestützt sein muss. Falls nicht ist es Angreifbar.
    Alleine ein Kostenvoranschlag der Werkstatt muss nicht hingenommen werden.


    Schadenhöhe beträgt 900€, ein Gutachten würde den Betrag verdoppeln. :rolleyes:

  • Um das ansatzweise beurteilen zu können, fehlt vor allem die Info, welche Schadenspositionen die Versicherung genau gekürzt hat?


    Grundsätzlich stimme ich Boris zu - normalerweise müsste der Anwalt überzeugt sein, dass die Sache erfolgreich zu gestalten ist, wenn er wegen der geringen vergütungsaussichten zur Klage rät.


    Wenn Dir eine Klage zu heikel ist, gibt es allerdings durchaus auch die Möglichkeit, die Versicherung noch außergerichtlich zu überzeugen - hierbei ist natürlich immer das Problem, dass der Anwalt für die 80 € nicht zuviel Zeit investieren möchte. Nicht schaden kann z.B. vielfach auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter, um zu eruieren, ob da noch was machbar ist. Da der Schaden durchaus eher oberhalb der Grenze zum Bagatellschaden liegt, wäre auch zu überlegen, ob man nicht ankündigt, dann eben noch außergerichtlich ein SV-Gutachten einzuholen, wenn die Versicherung den KV anzweifelt (@ Merlin - das bekommst Du außergerichtlich deutlich günstiger, aber mit 3-400 € sollte man schon rechnen).


    Aber wie gesagt: Ich halte es erstmal nicht unwichtig, genau zu erfahren, was die Versicherung genau gekürzt hat.

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