ZitatOriginal geschrieben von Torian
wenn ein sachmangel vorliegt hat der verkäufer sämtliche kosten zu tragen, um dir eine mangelfreie ware zu beschaffen.
Richtig. Das ist ein Sachmangel und da greift die Gewährleistung. Widerruf ist irrelevant. Die Kosten sind allesamt vom Verkäufer zu tragen. Zunächst muss dem Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbesserung (Behebung des Mangels) gegeben werden, bei einem Branding also die Neulieferung des Gerätes ohne Branding. Verweigert er dies, ist an eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt zu denken.