Vollkaskoschaden - Freikauf, um nicht in % zu steigen?!

  • Hallo,
    ich habe einen kleinen Auffahrunfall gehabt. Habe einen Kollegen mit einer Werkstatt, der sagte mir, man könne sich irgendwie
    freikaufen, damit man nicht in den % steigt.
    Man zahlt zusätzlich zu seiner Sebstbeteiligung einen bestimmten Betrag und steigt dann nicht in den % an.


    Kann mir da ggf. jemand was genaueres zu sagen?


    Danke
    Gunnar

  • Wenn Du keinen Rabattretter oder Rabattschutz mit abgeschlossen hast, bleibt Dir eigentlich nur die Möglichkeit, den Schaden selbst zu zahlen. Muss Deine Versicherunge keinen Schaden regulieren, steigen auch keine Prozente. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung ohne spezielle Vorvereinbarungen irgendwas zahlt, und anschließend die die SF-Klassen nicht anhebt...

  • Ist schon viiiiele Jahre her, aber damals bezahlte die Haftpflicht erstmal den gegnerischen Schaden. Danach kam ein Brief von der Versicherung in der aufgeführt war, wie die Anhebung der SF-Klasse sich auf die künftigen Beiträge auswirkt und das Angebot den Schaden selbst zu bezahlen.
    Meine damalige Versicherung machte das automatisch, sicherheitshalber würde ich einfach mal nachfragen.



    Gruß Kai

  • Hallo,
    den Schaden muss die Versicherung ja eh zahlen!


    Der Unfallsgegner hat übrigens keinen Schaden! Nur mein Wagen.


    Geht mir nur darum, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich einen Pauschalbetrag zahle und die % dann so bleiben
    und nicht ansteigen.


    Gruß
    Gunnar

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg
    ...
    den Schaden muss die Versicherung ja eh zahlen!
    ...


    Ich glaube das ist Dein Denkfehler. Wie weiter oben schon geschrieben - wenn Du selbst für sämtliche Kosten aufkommst (und die Versicherung eben nicht leisten muss), dann wirst Du auch nict zurückgestuft und die Prozente bleiben. Dein "Pauschalbetrag" ist der Schaden, den du selber trägst!

  • Also.


    Ich habe eine Vollkasko mit Selbstb.


    Die Versicherung zahlt also den Schaden und ich meinen Anteil, ist schon klar.


    Wenn ich dann noch einen von der Versicherung festgelegten Betrag zahle, steige ich nicht in den %.
    Das ist meine Frage!


    Kann das jemand sagen?


    Danke


  • Du vermeidest eine Herabstufung, wenn du den kompletten Betrag zahlst (nicht nur die Selbstbeteiligung).

  • Das ist klar!


    Mein ich aber nicht!


    Lt. Meinem Werkstattmeister bieten Versicherungen gegen eine Sonderzahlung einen % Anstieg.


    Scheint aber niemand was darüber zu wissen.


    Gruß Gunnar

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg
    Lt. Meinem Werkstattmeister bieten Versicherungen gegen eine Sonderzahlung einen % Anstieg.


    Dein Werkstattmeister kennt sich vielleicht bei Autos aus, nicht aber bei Versicherungen ;).


    Was *eventuell* angeboten wird, ist das Zubuchen einer Option "Rabattschutz" oder "Rabattretter", d.h. du zahlst die Jahresgebühr für die Option und geniesst den Schutz, den die Option bietet.


    Ob das besser ist, als die erhöhte Prämie bei Hochstufung musst du selbst entscheiden, vor allem, weil bei einem Wechsel der Gesellschaft der *tatsächliche* Schadenverlauf dokumentiert wird und nicht die Sonderkonditionen.


    Ist also ein excellentes Mittel, um dich bei der Gesellschaft zu halten ;).

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