Rechtslage: Skikauf mit Skimontage Auftrag?

  • conzi:


    Sowas nennt man persönliches Pech. Ist halt etwas naiv, den werbelastigen Äußerungen des Verkäufer vollsten Glauben zu schenken.


    Ein Kaufvertrag (der in einer solchen Konstellation bindend ist) dürfte bereits zustandegekommen sein.


    Die Verpflichtung (=Kauf) ist nicht an die Vornahme der Erfüllung (=Bezahlung des Kaufpreis) geknüpft und teilt auch nicht deren Schicksal.


    M.a.W: Die Wirksamkeit des Kaufvertrags hat in aller Regel nichts mit der Vornahme der Bezahlung zu tun.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Okay, danke erst Mal für eure Infos.


    Dass ein Kauf nicht an die Zahlung gebunden ist, dürfte in Realität im Laden aber nicht wirklich durchsetzbar sein. Wie will man den Aussagen wie "nehme ich" beweisen?


    Und der Skimontage-Auftrag bezieht sich ja nur auf die Montage eines beliebigen Paar Ski. Können genauso die Ski sein, die ich vielleicht erst noch vorbeibringen wollte.


    Das beste Argument, das im Zweifelsfall für mich spricht ist, dass wir die Ware schon bezahlt haben. Dafür habe ich doch den Kassenbon erhalten, die Ware wollten wir nur später komplett abholen. Dürfte schwierig werden das Gegenteil zu beweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Das beste Argument, das im Zweifelsfall für mich spricht ist, dass wir die Ware schon bezahlt haben. Dafür habe ich doch den Kassenbon erhalten, die Ware wollten wir nur später komplett abholen. Dürfte schwierig werden das Gegenteil zu beweisen.


    Es entspricht aber einfach nicht der Wahrheit. Wenn du halt unbedingt lügen willst, dann unterlass in Zukunft hier bitte Threads, in denen du nach Rechtslage oder Meinungen fragst. Du scheinst ja eh deine Meinung und deine Auffassung festgefahren zu haben. Mogeltricks bekommst du hier nicht!


    Sowas Dreistes... :rolleyes:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Das beste Argument, das im Zweifelsfall für mich spricht ist, dass wir die Ware schon bezahlt haben. Dafür habe ich doch den Kassenbon erhalten, die Ware wollten wir nur später komplett abholen. Dürfte schwierig werden das Gegenteil zu beweisen.


    Wär ich gar nichtmal von überzeugt wenn es soweit kommen sollte. Es dürfte ja dann auf dem Konto des Geschäfts keinen Geldeingang und auf dem Konto des Käufers keinen -abgang geben (oder wie auch immer das bei Maestro läuft). Das sollte ja leicht nachzuvollziehen sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Wie will man den Aussagen wie "nehme ich" beweisen?


    Theorie und Praxis...
    Wie willst Du etwas gegenteiliges beweisen?


    In eurem Fall:
    Warum nimmst Du eine Rechnung an für ein Geschäft, dass Du nicht abschließen wolltest?
    Und der fehlgeschlagene Maestro-Zahlungsversuch würde sich notfalls auch rekonstruieren lassen. Du kommst aus der Nummer also nicht mehr raus, egal wie Du es Dir hier jetzt zurecht drehen willst.


    Natürlich kannst Du es drauf ankommen lassen und da einfach nicht mehr hingehen, sollte der Laden es aber auf die Spitze treiben würdest Du einen Rechtsstreit sicherlich verlieren, auch wenn Du dann lügst wie gedruckt, dafür sprechen die Fakten einfach gegen Dich.


    Du wolltest die Rechtslage wissen, die hast Du hier mehrfach aufgezeigt bekommt - jetzt leb damit...

  • Die rechtliche Lage habt ihr mir ja aufgezeigt.


    Jetzt werde ich erst Mal mit dem Laden reden. Aber veralbern lasse ich mich eben nicht.


    Falls man mir nicht kulant entgegenkommt, dann wird es eben so sein müsen.
    Die Ware wurde bar bezahlt, nachdem Zahlung mit Maestro nicht funktioniert hat.
    Kassenbon habe ich, abholen wollten wir später. Wir waren zu zwei, Verkäufer allein.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Falls man mir nicht kulant entgegenkommt, dann wird es eben so sein müsen.
    Die Ware wurde bar bezahlt, nachdem Zahlung mit Maestro nicht funktioniert hat.
    Kassenbon habe ich, abholen wollten wir später. Wir waren zu zwei, Verkäufer allein.


    Du willst also wissentlich ggf. eine Falschaussage machen und lügen (eine etwaige strafrechtliche Bewertung eines solchen Verhaltens mal außen vor) weil Du Dich ärgerst das Du einem Verkäufer blind vertraut hast? :rolleyes::rolleyes:


    Auch wenn es eher die unfeine Methode ist: Bevor das jetzt hier endgültig ausartet wäre es wohl das beste ein Mod hängt hier ein Schloss dran...

  • Ich lasse mich eben ungern veralbern, schon gar nicht von jemandem von dem ich es nicht erwarte!


    Da hier alles besprochen wurde, kann das jetzt gerne von einem Mod geschlossen werden.

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