Hallo Forum,
ich bräuchte Mal einen Raten von den Rechtsexperten:
Ich war gestern mit meiner Freundin bei einem gut bekannten Sportladen Ski für sie einkaufen.
Für Ski und Zubehör wurde die Rechnung auf der Kasse gedruckt und uns mitgegeben. Zahlen wollten wir per Maestro, was aber aufgrund eines Fehlers nicht funktionierte.
Die Bindung sollte montiert und eingestellt werden, wofür sie einen Skimontage-Auftrag unterschreiben und einen ihrer Skistiefel abgegeben hat.
Wir haben jetzt also den Bon (ohne bezahlt zu haben) und den Abholschein für den Skimontage-Auftrag.
Jetzt aber zum eigentlichen Ärgernis:
Ich kenne den Verkäufer gut, habe auch schon viel dort gekauft. Eigentlich wollte ich ihn im Preis noch ein bischen runterhandeln, aber er sagte mir das es schon der beste Preis sei und ich im ganzen Internet auch keinen besseren Preis finden würde.
Jetzt schaue ich mir gestern Abend als alter TT-User noch Mal die Preise im Netz an und muss feststellen, dass die Ski inkl. Versand und Montage ca. 30% günstiger sind!
Ich komme mir jetzt doch leicht veralbert vor und möchte beim Sportladen zu dem Preis nicht mehr kaufen.
Bitte versteht mich nicht falsch. Mir geht es nicht darum den letzten Euro zu sparen und ich bin gerne bereit gerade bei Ski etwas mehr zu bezahlen und dafür hoffentlich entsprechenden Service zu erhalten. Aber ich sponsore garantiert keinen Laden mit über 100 Euro - das ist gerade bei der Aussage des Verkäufers und meinem Status als regelmäßiger Kunde unverschämt!
Die Frage ist nun, wie es rechtlich aussieht.
Erst Mal ist noch kein Zahlung erfolgt, wir haben lediglich den Kassenbon mitgegeben bekommen.
Allerdings hat meine Freundin aber den Skimontage-Auftrag unterschrieben, ohne sich durchzulesen was sie da überhaupt unterschreibt (ich weiß, das ist schlecht..). Auf dem zugehörigen Abholschein steht nur "Abholung nur gegen Vorlage des Belegs" und eben die Nr.
Sind wir durch diesen Montage-Auftrag jetzt an irgendwas gebunden? Hätte dieser Montage-Auftrag nicht auch nur nach erfolgter Zahlung ausgeführt werden dürfen?
Auf jeden Fall hat der Ski ein Schienensystem, wodurch die Bindung nicht gebohrt werden muss und alles eigentlich wieder rückgängig gemacht werden können sollte. Lediglich die Folienverpackung von SKi und zugehöriger Bindung wurde dann durch den Sportladen geöffnet.
Ich bin der Meinung, dass wir im Zweifelsfall mit dem unterschriebenen Skimontage-Auftrag eben für diese zahlen müssen, nicht aber zum Kauf der wieder in Ursprungszustand rückrüstbaren Ski verpflichtet sind.
Natürlich werde ich dem Verkäufer erst Mal sagen, was ich von seiner Aussage halte und dass ich 30% Mehrpreis als regelmäßiger Kunde nicht okay finde. Bestenfalls bekomme ich dann noch einen akzeptabelen Preis.
Aber wenn es hart auf hart kommt, wie ist hier die Rechtslage?
Wäre euch für eure kompeteten Beiträge dankbar!
Grüße