Rechtslage: Skikauf mit Skimontage Auftrag?

  • Hallo Forum,


    ich bräuchte Mal einen Raten von den Rechtsexperten:


    Ich war gestern mit meiner Freundin bei einem gut bekannten Sportladen Ski für sie einkaufen.
    Für Ski und Zubehör wurde die Rechnung auf der Kasse gedruckt und uns mitgegeben. Zahlen wollten wir per Maestro, was aber aufgrund eines Fehlers nicht funktionierte.
    Die Bindung sollte montiert und eingestellt werden, wofür sie einen Skimontage-Auftrag unterschreiben und einen ihrer Skistiefel abgegeben hat.
    Wir haben jetzt also den Bon (ohne bezahlt zu haben) und den Abholschein für den Skimontage-Auftrag.


    Jetzt aber zum eigentlichen Ärgernis:
    Ich kenne den Verkäufer gut, habe auch schon viel dort gekauft. Eigentlich wollte ich ihn im Preis noch ein bischen runterhandeln, aber er sagte mir das es schon der beste Preis sei und ich im ganzen Internet auch keinen besseren Preis finden würde.
    Jetzt schaue ich mir gestern Abend als alter TT-User noch Mal die Preise im Netz an und muss feststellen, dass die Ski inkl. Versand und Montage ca. 30% günstiger sind!


    Ich komme mir jetzt doch leicht veralbert vor und möchte beim Sportladen zu dem Preis nicht mehr kaufen.
    Bitte versteht mich nicht falsch. Mir geht es nicht darum den letzten Euro zu sparen und ich bin gerne bereit gerade bei Ski etwas mehr zu bezahlen und dafür hoffentlich entsprechenden Service zu erhalten. Aber ich sponsore garantiert keinen Laden mit über 100 Euro - das ist gerade bei der Aussage des Verkäufers und meinem Status als regelmäßiger Kunde unverschämt!


    Die Frage ist nun, wie es rechtlich aussieht.
    Erst Mal ist noch kein Zahlung erfolgt, wir haben lediglich den Kassenbon mitgegeben bekommen.
    Allerdings hat meine Freundin aber den Skimontage-Auftrag unterschrieben, ohne sich durchzulesen was sie da überhaupt unterschreibt (ich weiß, das ist schlecht..). Auf dem zugehörigen Abholschein steht nur "Abholung nur gegen Vorlage des Belegs" und eben die Nr.
    Sind wir durch diesen Montage-Auftrag jetzt an irgendwas gebunden? Hätte dieser Montage-Auftrag nicht auch nur nach erfolgter Zahlung ausgeführt werden dürfen?
    Auf jeden Fall hat der Ski ein Schienensystem, wodurch die Bindung nicht gebohrt werden muss und alles eigentlich wieder rückgängig gemacht werden können sollte. Lediglich die Folienverpackung von SKi und zugehöriger Bindung wurde dann durch den Sportladen geöffnet.


    Ich bin der Meinung, dass wir im Zweifelsfall mit dem unterschriebenen Skimontage-Auftrag eben für diese zahlen müssen, nicht aber zum Kauf der wieder in Ursprungszustand rückrüstbaren Ski verpflichtet sind.


    Natürlich werde ich dem Verkäufer erst Mal sagen, was ich von seiner Aussage halte und dass ich 30% Mehrpreis als regelmäßiger Kunde nicht okay finde. Bestenfalls bekomme ich dann noch einen akzeptabelen Preis.
    Aber wenn es hart auf hart kommt, wie ist hier die Rechtslage?


    Wäre euch für eure kompeteten Beiträge dankbar!


    Grüße

  • Der Verkäufer kommt dir entgegen und gibt den Bon etc. so mit, ohne dass du bezahlt hast. Und du wunderst und ärgerst dich im Nachhinein, dass du 100€ im Internet sparen kannst. Und nun willst du da den Larry machen. Habe ich das so richtig verstanden?
    Wenn ja: Kein Kommentar. Wenn nein: Klär mich auf, wie es wirklich gemeint ist.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ihr habt einen bestehenden Kaufvertrag, eine bereits erfolgte Zahlung oder Warenübergabe ist dazu nicht unbedingt nötig (--> Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft).
    Ein Widerrufsrecht besteht nicht, ihr habt ja ganz normal "vor Ort" gekauft. Daher müsstest Du den KV irgendwie anfechten. Allerdings wüsste ich jetzt nicht auf welcher Grundlage. Wegen Irrtums dürfte ausgeschlossen sein und eine arglistische Täuschung liegt imho auch nicht vor.


    Daher: Pacta sunt servanda!

    28:6:42:12

  • @ flashhawk: Soweit richtig. Es geht hier allerdings um 100,- Euro (ca. 30%!) Mehrpreis nur für die Ski, ohne das restliche Equipment.
    Und was mich besonders daran aufregt ist, dass der Verkäufer mir als regelmäßigem Kunden nicht einen Euro nachlassen wollte mit dem Argument, dass ich im ganzen Internet für den Ski auch für keinen besseren Preis finden würde.


    Der Verkäufer hat mir nur den Bon mitgegeben, nicht mehr. Dafür hat er ja noch den Skischuh meiner Freundin. Sehe ich jetzt als kein Entgegenkommen an.
    Sehe ich jetzt nicht als besonderes entgegenkommen an. Ich vermute, rechtlich gesehen, kann er sich damit aber ganz ordentlich in die Nesseln gesetzt haben - sofern er uns nicht entgegen kommt!


    Edit:
    @ c-walt: Soweit schon richtig.
    Aber der Kaufvertrag im Laden kommt doch nur mit Zahlung zu Stande oder etwa nicht?
    Gezahlt haben wir aber nicht. Das heißt es sollte lediglich der Skimontage-Auftrag mit der Unterschrift meiner Freundin besiegelt worden sein.
    Welche Folgen ergeben sich aus diesem - ebenfalls nicht gezahlten - Skimontage-Auftrag?


    Wenn der Verkäufer nicht entgegenkommt könnten wir einfach sagen, dass die Zahlung bereits erfolgt ist. Wir waren zu zweit, er alleine. Dann hätte er den schwarzen Peter.

  • kulanz ist das zauberwort.
    rechtlich wirste wohl nix machen können. wenns hart auf hart kommt, wird er sich an diese aussage mit den internet-preisen nicht mehr erinnern...


    würde ihn drauf hinweisen, dass entgegen seiner aussage, die angebote im internet eben doch deutlich günstiger sind und du in diesem glauben bei ihm gekauft hast. wenn er einen langjährigen kunden zu schätzen weiss und diesen behalten will, sollte er dir einen nachlass geben.


    wenn nicht, kaufste künftig einfach woanders...

  • Du projizierst deine "Wut" auf den Verkäufer. Ich würde mir da an deiner Stelle an die eigene Nase fassen. Bist doch schließlich selbst Schuld. Erwartest gute Beratung und dann noch Internetpreise, das läuft halt nicht. Und dass man Preise besser vorher vergleicht, dürfte auch klar sein.
    Dann aber hier immer gleich nach der Rechtskeule zu fragen, finde ich einfach daneben! :flop:


    Das Gespräch mit dem Verkäufer kann man auch einfach so suchen!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • @ stanglwirt: Auf genau diese Kulanz baue ich auch. Nur ich möchte mich im Vorfeld auch informieren, falls der Verkäufer eben nicht kulant ist.


    @ flashhawk: Wie schon erwähnt, bin ich gerne bereit im Ladengeschäft mehr als im Netz auszugeben. Das geht dann aber nicht soweit, dass ich 30% (was hier 100,- Euro nur für die SKi ohne weiteres Equipment entspricht) mehr zahle. Dazu kommt noch die Aussage des Verkäufers.
    Das passt mir nicht und so will ich mich nicht veralbern lassen.
    Natürlich werde ich das Gespräch suchen, Trotzdem möchte ich wissen, wie es rein rechtlich aussieht.

  • Zitat

    Das geht dann aber nicht soweit, dass ich 30% (was hier 100,- Euro nur für die SKi ohne weiteres Equipment entspricht) mehr zahle.


    Du wirst doch vorher schonmal grob recherchiert haben, was für ein Ski es sein soll und damit ungefähr wissen, wie er preislich liegt, oder?


    Ski kauft man doch nicht einfach nach Lust und Laune, sondern schaut vorher mal, was an Material in die engere Auswahl kommt.

  • Mal abgesehen davon, das beim Ladenkauf kein Rückgaberecht besteht und Du nur auf Kulanz hoffen darfst und ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, an den sich beide Seiten halten müssen :


    Ski
    + bergab
    ___________________
    ordentliches Tempo


    ordentliches Tempo
    - Knautschzone
    _________________


    Aua


    :D


    Sowas würde ich IMMER im Laden kaufen, mit ausprobieren und ordentlicher Montage und Einstellung der Bindung.


    Mein Knochen wären MIR die 100 Euro wert ...


    Du kannst aber ja - besonders wenn Du Stammkunde bist - einfach mal freundlich fragen, wie es mit meinem Nachlass aussieht, nachdem Du gesehen hast, das die Skier im Internet eben doch günstiger sind, entgegen der Aussage des Verkäufers.


    Wenn der Laden was taugt und wert auf seine Stammkunden legt, sollten ein paar Euro durchaus drin sein - allerdings "ohne Rechtsanspruch" wie es so schön heißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Natürlich werde ich das Gespräch suchen, Trotzdem möchte ich wissen, wie es rein rechtlich aussieht.


    Wurde bereits beantwortet, auch ohne die Zahlung hast Du einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen (Es reicht bereits die Aussage "Ich nehme die Ski") ohne das dazu was unterschrieben werden muss. In Kombination mit dem schriftlich fixierten Montageauftrag gibt es dort keine Möglichkeit sich aus dem Vertrag rauszuwinden.


    Sprich mit dem Verkäufer, er kann ja nachträglich noch einen Rabatt einräumen - schließlich habt ihr noch nicht gezahlt. Tut er das nicht, dann wechsele notfalls den Laden, aber versuch jetzt nicht Deinen Unmut über die versäumte Vorabpreisrecherche an dem Laden auszulassen.

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