Warum sind manche einfach nur zu faul zum lesen
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@woller
Ich bin zwar manchmal etwas lesefaul, nein, ich habe nicht alle Seiten des "netzclub"-Threads gelesen, aber die vom AVD schon, auch den zitierten Beitrag habe ich gelesen. Aber wo steht das? In den eigentlich verbindlichen AGBs steht davon nichts! Gibt es noch andere verbindliche Quellen?
Gruß Boris
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Müssen die 2000 Euro Umsatz an der Tankstelle gemacht werden, dass die Gebühr nicht anfällt? Bei mir stand in den Unterlagen auch nichts davon, dass die Mitgliedschaft selbstkündigend ist. Kann zu den 50 km Luftlinie jemand was genaues sagen?
pons
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Zitat
Original geschrieben von pons
Müssen die 2000 Euro Umsatz an der Tankstelle gemacht werden, dass die Gebühr nicht anfällt? Bei mir stand in den Unterlagen auch nichts davon, dass die Mitgliedschaft selbstkündigend ist. Kann zu den 50 km Luftlinie jemand was genaues sagen?pons
Maßgeblich sind die mitgelieferten AGB und da ist von der Luftlinien-Geschichte keine Rede.
Wäre auch absoluter Nonsens, dann könnte man sich die Mitgliedschaft sparen!
Was die endende Mitgliedschaft angeht: ich werde routinemäßig zur Sicherheit in ca 1/2 Jahr eine Kündigung schicken. Man weiß ja nie und wie die Vorredner schon geschrieben haben: in den Unterlagen steht davon nichts mehr drin...Bye, Mike
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Nein, die 2000,- beziehen sich auf den Gesamtumsatz.
Ist meines wissens die KK mit der höchsten Rückvergütung fürs Tanken. 150,- maximal bekommt man soweit mir bekannt ist bei keiner anderen, die liegen meistens bei max. 100,- Euro.Ach ja, und die Rückvergütung bekommt man nicht nur für den Tankumsatz sondern für jeglichen Umsatz an der Tanke, also auch Zigaretten, Getränke etc.
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Was die "Selbstkündigung" der Mitgliedschaft angeht...
liest eigentlich jemand, was er auf dem Antrag mit der Absendung "unterschreibt"???
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"Die beitragsfreie Mitgliedschaft im AvD gilt für Personen über 18 Jahre, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und endet nach 1 Jahr automatisch, es sei denn, Sie möchten darüber hinaus die Mitgliedschaft verlängern."2.
"Die beitragsfreie Mitgliedschaft im AvD läuft ein Jahr und endet automatisch, wenn sie nicht erklären, über das 1. Mitgliedschaftsjahr hinaus Mitglied im AvD bleiben zu wollen"Das ist nun wirklich über alle Zweifel eindeutig und spart uns doch bitte noch weitere x-undzwanzig Beiträge zu dieser Frage..................................
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Zitat
Original geschrieben von Boris1968
Ausnahme Bergung...Einge Vorredner haben zwar etwas anderes behauptet, aber wo steht das?ZitatOriginal geschrieben von Woler
Warum sind manche einfach nur zu faul zum lesen"Die Leistungsarten Pannenhilfe und Abschleppen sind überall versichert (auch am Wohnort)."
Und genau das habe ich mit meinem Post vor ein paar Tagen schon angezweifelt. In meinen AGB`s finde ich ausser den "50 km" nichts. Auch nicht in welcher Art und bis zu welcher Höhe Pannenhilfe gewährt wird (Starthilfe vor der Haustür z.B., Kostenverrechnung Arbeit-Material?) bzw. was nach dem "Bergen" mit meinem Wagen passiert bzw. wer das Abschleppen bis zu welchen Kosten übernimmt.
Da kann ich die AGB´s noch so lange lesen.... -
Zitat
Original geschrieben von marmo
"Die Leistungsarten Pannenhilfe und Abschleppen sind überall versichert (auch am Wohnort)."Und genau das habe ich mit meinem Post vor ein paar Tagen schon angezweifelt. In meinen AGB`s finde ich ausser den "50 km" nichts. Auch nicht in welcher Art und bis zu welcher Höhe Pannenhilfe gewährt wird (Starthilfe vor der Haustür z.B., Kostenverrechnung Arbeit-Material?) bzw. was nach dem "Bergen" mit meinem Wagen passiert bzw. wer das Abschleppen bis zu welchen Kosten übernimmt.
Da kann ich die AGB´s noch so lange lesen....Deine Zweifel sind aber nach wie vor unbegründet. Da ändert auch der -Smiley nix dran.
Grundsätzlich ist es vollkommen richtig, dass Du in den AVB (AGB gibt es gar keine!) nichts findest, da sich die AVB nur auf den Gruppenversicherungsvertrag mit der Allianz beziehen. Der AVD hat anscheinend für zahlreiche ggf. kostenintensivere Leistungsarten einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Allianz geschlossen, diese fallen unter die Versicherunsbedingungen. Die Leistungen Pannenhilfe und Abschleppen (und zahlreiche weitere Leistungen wie Rechtsberatung etc.) sind allgemeine Clubleistungen und daher auch in den AVB der Allianz überhaupt nicht benannt. Pannenhilfe und Abschleppen erfolgt als "Naturalie", d.h. der AVD organisiert und zahlt. Kostenlimits zu diesen Clubleistungen sind nicht näher definiert, das Abschleppen z.B. erfolgt bis in die nächste geeignete Fachwerkstatt. Eine 50km-Grenze wird hier ebenfalls nirgends definiert und wird auch nicht angewendet. Nähere Infos zu den Clubleistungen, die nicht Bestandteil des zusätzlich abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages sind, findest Du z.B. unter http://www.avd.de/startseite/faq/ .
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Gabs/Gibts eigentlich eine Email-Bestätigung für die Teilnahme am "Geweinnspiel". Ich habe jedenfalls keine Mail bekommen.
Oder einfach auf die Unterlagen warten ?
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Ja, es kam kurz drauf eine "Glückwunsch"-Mail
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