ZitatOriginal geschrieben von Woler
Für das gefahrene fahrzeug .... so verstehe ich es.
Ja ich auch. Meistens fahre allerdings ich
Aber wenn wir zusammen fahren und eine Panne haben, dann ist sie halt gefahren wenn wir den AvD anrufen
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ZitatOriginal geschrieben von Woler
Für das gefahrene fahrzeug .... so verstehe ich es.
Ja ich auch. Meistens fahre allerdings ich
Aber wenn wir zusammen fahren und eine Panne haben, dann ist sie halt gefahren wenn wir den AvD anrufen
Genau :top:
ZitatOriginal geschrieben von caoz
Leider darf man als Bestandsmitglied nicht dran teilnehmen.
So hart formuliert steht das da aber nicht. Ich denke der Passus "Sind Sie doch schon Mitglied im AvD?" meint sicher eher, daß es im Normalfall wenig Sinn macht, zwei Mitgliedschaften parallel zu haben. Aber da meine eine Mitglidschaft nur noch ein Paar Wochen läuft, habe ich mein Glück nochmal versucht.
Ich hatte trotz bereits bestehender kostenloser AVD Mitgliedschaft auch einfach nochmal am Gewinnspiel teilgenommen. Mir wurde dann auch ausdrücklich eine kostenlose Verlängerung bestätigt, es ging also problemlos durch. Jetzt durfte ich den AVD auch zum ersten Mal als Pannenhelfer nutzen da mein Auto nach längerer Standzeit nicht mehr anspringen wollte.
Die Hotline anrufen, Mitgliedsnummer angeben, um welches Fahrzeug es sich handelt und wo es steht. 5 Minuten später gabs dann einen Rückruf vom zuständigen Vertragspartner vor Ort. Dann dauerte es noch rund 40 Minuten bis der nicht ganz so gelbe Engel da war (leider werden wohl teilweise sehr große Gebiete von einem Standort aus abgedeckt) und keine 5 Minuten bis mein Auto wieder lief. Kurz die Papiere ausfüllen und das wars. Hätte ich sicherlich auch über meinen PKW Schutzbrief erledigen können, da bin ich aber erst später drauf gekommen. Immerhin weiß ich jetzt das es funktioniert.
Doch, da sie Mehrkosten bei dir eintreiben.
Ne. Werden sie nicht.
liest sich hier aber anders:
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Die Kostenübernahme für die AvD-Clubleistungen Pannen-, Unfall- und Abschlepphilfe ist dann nicht möglich, wenn ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht, gleiche Leistungen aufgrund derselben Ursache von Dritten bereits erbracht oder Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der AvD behält sich vor, ggf. Dritte – auch rückwirkend – in Regress zu nehmen.
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Du hast gesagt, dass Sie die Kosten eintreiben (werden). Ich habe nur gesagt, dass sie es nicht tun.
Die AGB gäben ihnen EVENTUELL die Möglichkeit dazu.
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