Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der Suche nach einer vermissten Person habe ich mir folgenden Sachverhalt überlegt:
- Person A wird vermisst
- Person B kennt den Aufenthaltsort von A
- Person C (Elter von Person A) sucht verzweifelt nach A und entschließt sich, eine Belohnung auszuloben, für Hinweise auf den Aufenthaltsort von A bzw. den Hinweis dass A noch lebt
C kann maximal 30.000 € für die Zahlung der Belohnung aufwenden. Dieser Betrag bietet für B jedoch KEINEN Anreiz, den Ort zu nennen.
C entschließt sich, eine GmbH zu gründen (25.000 € Stammkapital) und im Namen der GmbH eine "exorbitant hohe" Belohnung auszuschreiben, z.B. 500.000 €.
Dieser Betrag bietet wiederum B einen SEHR GROSSEN Anreiz, den Ort von A zu nennen.
C weiß von vornherein, dass er die 500.000 € nicht zahlen kann; die Hauptsache ist jedoch, zu erfahren dass A lebt. Wenn B nun C die wichtige Nachricht überbringt und C im Anschluss auf Auszahlung der Belohnung verklagen will, hätte dies für C irgendwelche Konsequenzen?
Oder könnte er für die GmbH einfach Insolvenz anmelden?
Ich beziehe mich auf §657 ff. BGB.
Freue mich auf Eure Einschätzungen! :top: