550€ Rechnung Telekom (IPhone4)

  • Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    Bietet sowas nur TM und VF an ? mE bietet solche Tarife alle Anbieter an.


    E-Plus bietet sowas nicht an. O2 erst mit den O2 Blue und O2on im Geschäftsbereich.
    Telekom und Vodafone vermarkten diese Tarife aber sehr viel stärker.

  • Und deswegen ist es ein schei..handy...lächerlich.
    Ich bin auch der Meinung das Telekom es nicht erstatten muss.
    Selber schuld, jeder weiss das umd Datenverbindungennkann man ja abstellen.

    Made in Bavaria

  • Zitat

    Original geschrieben von Strahler
    E-Plus bietet sowas nicht an. O2 erst mit den O2 Blue und O2on im Geschäftsbereich.


    Bei E-Plus (BASE) kann man sich die Optionen bekanntlich nach dem Baukastenprinzip selbst zusammen stecken. Da braucht man keinen eigenständigen Tarif. Im Übrigen gibt es die Datenoption bei gleichzeitigem Kauf eines Smartphones dazu. Wollte ich nur mal erwähnt haben.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Naja, gut man kann argumentieren, dass hier natürlich eine Leistung in Anspruch genommen wurde, die sagen wir es mal vorsichtig, standartmäßig etwas höher bepreist wurde, als ansonsten mit einem Datentarif üblich.


    Wo wir bei § 138 BGB wären. Und hier kann ich mir schon vorstellen, daß hier der Wucherparagraph zum tragen kommen könnte. Ich denke nämlich nicht, daß 512 Euro für eine Leistung die mit entsprechenden Vertrag vieleicht 5 Euro kostet angemessen ist.


    Ich bin Nichtjurist, wir haben hier doch sicher auch den einen oder anderen Jurastudenten, der sich mal dazu äußern könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Strahler
    Ich rede aber von einem Tarif der alles beinhaltet ohne das man irgendwelche Optionen buchen muss.


    Muss man ja nicht. Wer auf http://www.base.de ein Smartphone bestellt, wird mit den Option "Internet-Flat" zwangsbeglückt.
    Warum es jetzt plötzlich von Vorteil sein soll, 24 Monate lang eine All-Net-Flatrate bezahlen zu müssen (O2 on), obwohl man sie nicht braucht, ist mir jedoch schleierhaft.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    ...


    Wo wir bei § 138 BGB wären. Und hier kann ich mir schon vorstellen, daß hier der Wucherparagraph zum tragen kommen könnte. Ich denke nämlich nicht, daß 512 Euro für eine Leistung die mit entsprechenden Vertrag vieleicht 5 Euro kostet angemessen ist.


    ...


    Vorweg, ich bin auch kein Jurist.
    Aber ich denke, das bringt es auf den Punkt. Eigentlich müsste entweder die Höhe Preise/MB sittenwidrig sein oder die sogenannten Flattarife haben nichts mit Kostendeckung zu tun.


    Und ich rate mal, es wird eher der ersteres sein. :mad: Und da wird auch irgendwo die Motivation herkommen, warum in Einzelfällen, in denen sich die Kunden dann "beschweren", oft sehr kulant damit umgegangen wird.


    Aber das hilft dem TE alles nichts.
    Für ihn wird der Fall wohl teueres Lehrgeld bleiben.


    Gruß Walter

  • Wenn gar nix hilft : Vielleicht doch mal teltarif anschreiben ?


    Hier geht es zwar um eine wesentlich höheren Betrag und einen Festnetzhanschluß, aber vielleicht kann man da was draus machen ?


    http://www.teltarif.de/telekom…eht-recht/news/39716.html



    An der Sache ändert das ja eigentlich nix : Wenn hier der Telekom eine Fürsorgepflicht angelastet wird, könnte man es mit dem Argument ja mal probieren, schadet ja nix.


    Und ja : Im Shop war es teilweise richtig eklig ... ich habe mehr als einmal gesagt das ich das Gerät XY ohne Internetflat nicht verkaufe :rolleyes:

  • Warum sollte die Fürsorgepflicht bei einem Businessvertrag zum tragen kommen?
    Muss man den Leuten heutzutage denn wirklich den Arsch nach tragen?
    Mein Gott, dem TE war bewusst was er sich gekauft hat, da isses, gerade bei nem GK-Vertrag, nicht zuviel verlangt, dass er sich informiert was ihn die Nutzung kostet.
    Sorry da hab ich kein Mitleid mehr mit.

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