Nach Vertragsende Sim-Karte zurück zum Provider bzw. Netzbetreiber?

  • Hi


    Die Sim-Karte steht laut den meisten AGB´s im Eigentum der Provider bzw. Netzbetreiber, die nach Vertragsbeendigung zurückgeschickt werden müssen.
    Victorvox zum Beispiel erhebt eine Gebühr, wenn man die Simkarte nicht zurücksendet :flop: .


    In meinem konkreten Fall handelt es sich um den Provider Telepassport.
    Auch hier sollte man laut älteren AGB´s die Simkarte zurückschicken. In den aktuellen AGB`s fehlt dieser Passus.
    Die Hotline konnte mir dazu nichts weiter sagen :rolleyes: !
    Habe hier drei Sims die am 30.06 deaktiviert werden, was soll ich machen?


    Schickt Ihr die Sim-Karte nach Vertragsende zum Provider zurück?


    Bei meiner Sim von Netztel ergab sich das Problem aufgrund der Netztelpleite nicht.



    CU Karim

  • Ich würde einfach mal abwarten. Wenn der Provider Wert auf die alten SIM-Karten legt, wird er sich schon melden! ;)

  • Hast Du einen TPP-Vertrag von IHS gekündigt? ;)


    Ich hatte in meine Kündigung geschrieben, sie mögen mir mitteilen, wohin ich nach Vertragsende die Sim unfrei schicken soll.
    In der Kündigungsbestätigung stand dann, ich solle die Sim vernichten.


    Carsten

  • Hi Carsten!


    Korrekt, es sind die Karten aus der IHS Aktion ;) !
    Dann starte ich mal die Simvernichtung...nene Sie bleiben dort liegen, wo Sie immer lagen, in der Schublade, wer weiß was noch kommt.


    Danke für die Infos


    CU Karim

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    wird er sich schon melden! ;)


    Aber ob das die richtige Technik ist?


    VV hat sich zumindest früher derart gemeldet, daß sie eine Gebührenrechnung über mehrere zig Mark verschickt haben.

  • simkartenzurueckschicken


    bei vv gibts laut hotline keine frist, die karte zurueckzuschicken. wenn man's doch tut, leider nicht unfrei sondern per einschreiben:(


    greetz
    caoz

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm


    Aber ob das die richtige Technik ist?


    VV hat sich zumindest früher derart gemeldet, daß sie eine Gebührenrechnung über mehrere zig Mark verschickt haben.


    Solange in den AGB`s nichts davon drinsteht, braucht man sich doch wohl keine Sorgen machen, und mit der Gebührenrechnung kann man sich dann getrost den A.... abwischen!:cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Solange in den AGB`s nichts davon drinsteht,


    Tut's aber!


    Und selbst wenn Dir irgendein Gericht später Recht geben sollte. Den Makel von Mahnung-Mahnbescheid-Schufaeintrag kriegst Du selbst dann nur noch mit erheblichem, von Dir zu finanzierenden, Aufwand wieder weg. Wenn überhaupt, denn Du wirst es schwer haben herauszufinden, in welchen Datenbanken dieser Eintrag schon zu finden ist.

  • Lt. Karim steht dieser Passus nicht mehr in den aktuellen AGB`s. Aber ich muss Dir natürlich zustimmen, das man lieber ein paar Euros für die Rücksendung der Karten investieren sollte, als einen negativen Schufa-Eintrag zu riskieren! ;)

  • Ich hatte bei meiner Kündigung der TPP-Verträge gefragt, was nach Ablauf der Verträge mit den SIM-Karten zu machen ist:
    Schriftliche Antwort: Ich solle die SIM-Karten behalten und selbst vernichten.


    Gruß, handy-andy

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