Parkplatz-Frechheit beim Aldi ;-))

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Was heißt "freie Spurenwahl"? Du darfst auch innerorts nicht einfach ohen Grund links fahren, imho.


    Doch, darfst Du! Aber nur wenn Dein Gefährt unter 3,5 Tonnen wiegt.

    Zitat


    Du darfst aber innerorts rechts "überholen" bzw. Vorbeifahren, wenn der Verkehr auf der Spur schneller fließt.


    Ja, das darf man auch.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Doch, darfst Du! Aber nur wenn Dein Gefährt unter 3,5 Tonnen wiegt


    Na, wenn das stimmt, haben wir ein weiteres Beispiel, warum die STVO klare Mängel hat. :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Also ich hab auch schon einige Erfahrungen mit Falschparkern gemacht.


    1. Mal:


    Minimal Parkplatz, Abends nach 20 Uhr, also bei meinem Eintreffen noch ziemlich leer, ich geh in ne Rock-Kneipe-Disco nebenan, ein paar Häuser weiter ist auch eine Disse. Nachdem ich zurückkomme sieht es so aus:


    I I I I I I <- normale Parkplätze
    <- minimal Platz
    ----------- <- keine Parkplätze aber trotzdem geparkt
    ----------- <- keine Parkplätze aber trotzdem geparkt
    <- minimal Platz
    I I I I I I <- normale Parkplätze


    Ich stand quasi ganz oben, und bin fast nicht mehr rausgekommen,
    weil die Idioten einfach 2-reihig mitten in den Wegparken, quer.
    Nachdem mein Kumpel raus ist und ich 6-7 korrigiert hab,
    bin ich dann endlich rausgekommen.


    2. Mal:


    Parkplatz beim Arbeitsamt auch nachts. Ich park in der zweiten Lücke von rechts, weil die erste Lücke rechts eine Leitplanke oder irgendne andere Stange drin hatte und mir das zu knapp war. Komm zurück, quetscht sich da ein VW-Bus rein. Zum Glück nich auf Fahrerseite aber es war verdammt knapp da rückwärts wieder rauszukommen.


    Beim ersten Mal hätt ich so gern die Polizei gerufen, hab mir auch noch die Nummer notiert, aber egal. Am liebsten wär ich volle Kanne rückwärts ihm in die Seite gefahren, aber dazu is mir mein Auto zu Schade.

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Mag sein, daß manche Dinge in der STVO nicht mehr ganz aktuell sind, aber das Rechtsfahrgebot an sich gehört noch zu den Dingen, die man am ehesten nachvollziehen kann, und daher sollte man sich auch dran halten. Nur weil ich ein Gesetz oder eine Verordung unsinnig finde, kann ich damit noch lange nicht begründen, daß ich mich nicht dran halte.


    Natürlich nicht! Dann hätten wir ja bald Anarchische Zustände! Um Gottes
    Willen!
    Sicherlich ist das Rechtsfahrgebot ein Nachvollziehbares Gebot, an das sich jeder halten sollte , aber genau da ist doch das Problem! Es halten sich eben nicht alle dran! Also warum nicht so wie die Richter auch mal ein Gebot eitwa freier auslegen!? Natürlich geht das nicht immer,s chon klar, aber im Endeffekt dient es doch nur der Sicherheit aller!? Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf JoPis geschilderten Fall!!

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Um mal ein etwas überzogenes Vergleichsbeispiel zu bringen:
    Einer steht vor Gericht, weil er seine Schwiegermutter erschossen hat. Kann der dann begründen, daß er das Gesetz, daß man keinen Umbringen darf unsinnig findet, und wird dann freigesprochen?


    Stimmt, das ist überzogen und zwar völlig! Hat mit dem Beispiel nichts, aber auch gar nichts zu tun! Und nur weil man etwas unsinnig dindet, sich evtl. darüber hinwegsetzt, heißt das doch noch lange nicht, daß man nicht bestraft wird!? Wenn du die ganze Zeit in der Mitte der Autobahn fahrend erwischt wirst, bist genauso dran wie jeder andere Linksfahrer auch, DAS sollte einem schon bewusst sein... Und wenn du genau liest, dann hab ich vorgeschlagen mittig zu fahren, und wenn es erforderlich ist (weiter) nach rechts auszuweichen! Also verhälst dich quasi nur so ein bisschen falsch... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Die Aussage, daß einzelne Teile der STVO veraltet sind, reicht Dir aus, um links zu fahren, über Rote Ampeln zu fahren, mit 120 vor der Schule durchzurauschen...


    Zum Mittig fahre ja! Wenn ich über 150 drauf habe! Von den anderen, sorry, hirnrissigen, Dingen hat niemand etwas gesagt! Also: :cool: bleiben!

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Einzelne Teile der STVO mögen überholt sein, aber damit ist die STVO noch lange nicht hinfällig. Und solange die gilt, muß man sich eben dran halten, ob es einem passt, oder nicht.


    Stimmt! Aber wer hält sich schon immer an alles!? Wirfst du den ersten Stein!? Eben. Wenn sich alles dran halten würden, dann würden wir diese Disskussion ja auch gar nicht führen! ;) Und um es nochmals zu sagen: Ich halte ist dem konkreten Fall für eine Erhöhung der Sicherheit aller! Nicht mehr und nicht weniger! Ich glaube nicht daß es der Sicherheit dient wenn man mit 120 an nder Schule vorbeibrettert... :rolleyes:
    Vielleicht trägt es ja auch zu besserem Verkehrsfluss allgemein bei, zu besserer Stimmung der Autofahrer, was weiss ich denn!? Außerdem halte ich es nicht für eine "grobe drüberhinwegsetzung", sondern wie gesagt für eine Auslegungs- und Sicherheitssache!
    Und jetzt druff... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi


    Ich halte ist dem konkreten Fall für eine Erhöhung der Sicherheit aller! Nicht mehr und nicht weniger! Ich glaube nicht daß es der Sicherheit dient wenn man mit 120 an nder Schule vorbeibrettert... :rolleyes:
    Vielleicht trägt es ja auch zu besserem Verkehrsfluss allgemein bei, zu besserer Stimmung der Autofahrer, was weiss ich denn!? Außerdem halte ich es nicht für eine "grobe drüberhinwegsetzung", sondern wie gesagt für eine Auslegungs- und Sicherheitssache!
    Und jetzt druff... :D


    Nee, nicht druff... :)


    Aber wie kann es der erhöhung dr Sicherheit dienen, wenn Du mit 150 in der Mitte fährst, (was machst Du auf 2 Spurigen Autobahnen), und dann einer der 200 fahren will, von ganz rechts, nach links rüber, und wieder zurück fahren muß, nur weil Du zur "erhöhung der Sicherheit" in der Mitte fährst...
    Solange Du keinen Formel 1 Wagen auf der Autobahn fährst, kannst Du davon ausgehen, daß es immer einen gibt, der schneller ist, deswegen sollte man so weit rechts wie möglich fahren. Egal wie schnell man ist.
    Ich rede natürlich nicht von dem häufigen Fall, daß rechts die LKW-Kolonne fährt. Da fahre ich auch in der Mitte, weil ich die LKW ja überholen will, sondern von dem Fall, daß rechts alles frei ist.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Auch diesen Thread hol ich wieder hoch... weil ich mich zu den beiden Themen schon recht oft habe aufregen müssen.


    Grundsätzlich sollten IMHO einige Verstöße viel stärker bestraft werden als sie es im Moment werden. Soweit ich weiß wird ja ab Mitte '05 ein erster Schritt in diese Richtung. Ich hab die genauen Zahlen nicht mehr im Kopf, habs nur mal kurz in einer Nachrichten Sendung gesehen. Also man möge mir falsche Zahlen vergeben :rolleyes:
    Drängler werden mit 250 € (immer noch lachhaft) und 3 Monaten Fahrverbot (sehr schön, von mir aus auch gern mehr) bestraft.


    Zum Tempolimit kann ich nur sagen, daß es mit wenigen Ausnahmen völlig schwachsinnig ist. Es gibt Abschnitte, da gibt es für mich keinen ersichtlichen Grund warum nur 120 erlaubt sind. Das sind Abschnitte auf denen man auch locker mit 250 durchschießen könnte. Dann gibts wieder Strecken auf denen gibts keine Begrenzung (A6 HN --> MA, 2-spurig!!!).


    "Bremser" sollten härter bestraft werden. Soweit ich mich richtig entsinne, gibts ne Strafe wenn ein Trecker eine Kolonne von mehr als 20 Autos hinter sich aufstaut. Die Strafe liegt bei IMHO 20 €. Das ist ein Witz. Erstmal dauerts bei Nicht-Berufsverkehr ne ganze Weile bis 20 Autos dahinter sind und 20 € tun keinem Weh.


    Parkidioten sollten mindestens 30 € Strafe zahlen und das sollte gesammelt werden. Wenn einer nämlich wirklich zu doof oder zu faul ist korrekt zu parken, würde ich ihm ebenfalls ein Fahrverbot oder nochmal ein paar Fahr-/ bzw. Parkstunden verordnen, was dann natürlich erheblich teurer käme.


    Ich denke mittlerweile ist die Vernunft nur noch über den Geldbeutel anzusprechen.


    Das Rechtsüberholverbot gilt laut ADAC nur auf BAB. Sprich auf jeder anderen Straße kann ich rechts überholen wie ich will. Egal ob Bundes-, Landstraße oder innerorts. Ich persönlich wäre für eine Aufhebung dieses Verbots.


    Und wenn jemand Angst hat Auto zu fahren, dann sollte er es lassen. Und wenn er es selbst nicht einsieht, dann muß man ihn zwingen (Führerscheinentzug). Bei älteren Verkehrsteilnehmern würde ich sowieso eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtüchtigkeit vorschlagen. Diese darf allerdings nicht auf Kosten der Fahrer gehen. Sonst wäre ja Alt im Straßenverkehr = Strafe.


    Aber unsere Herren Politiker versuchen ja lieber etwas mehr Kohle aus uns Autofahrern zu pressen, als tatsächlich was sinnvolles zu tun.


    Blitzer: Da wäre eine gesetzliche Regelung eine gute Idee. Ganz einfach an häufigen Unfallorten und an besonders zu schätzenden Stellen (Kindergärten, etc.) Alles andere ist Mumpitz.


    EDIT: Ach ja, meine lieben LkW-Fahrer hab ich ganz vergessen... auf 2-spurigen Straßen sollte zu Hauptverkehrszeiten (eigentlich immer tagsüber) ein grundsätzliches Überholverbot gelten.


    Wenn man es genau nimmt schadet jeder "Rausscherer", "Bremser" oder sonst irgendwie "Behinderer" ja auch wirtschaftlich, also finanziell. Es mag Haarspalterei sein. Aber wenn ich konstant 140 fahre, dann verbrauche ich weniger Sprit, als wenn ich aus 140 runterbremsen und wieder beschleunigen muß... von daher geht es hier (zumindest wenn man es mal hochrechnet) nicht nur um ein Ärgernis, sondern fast schon um ein "Kapitalverbrechen" (O.K. der Begriff mag nicht stimmen, aber das Wort "Kapital" trifft zumindest auf den finanziellen Schaden zu)

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Das Rechtsüberholverbot gilt laut ADAC nur auf BAB. Sprich auf jeder anderen Straße kann ich rechts überholen wie ich will. Egal ob Bundes-, Landstraße oder innerorts. Ich persönlich wäre für eine Aufhebung dieses Verbots.


    EDIT: Ach ja, meine lieben LkW-Fahrer hab ich ganz vergessen... auf 2-spurigen Straßen sollte zu Hauptverkehrszeiten (eigentlich immer tagsüber) ein grundsätzliches Überholverbot gelten.


    1.)
    Du hast NUR INNERORRTS das Recht der freien Fahrstreifenwahl. Auf allen anderen Straßen gilt das Rechtsfahrge- und Rechtsüberholverbot. RechtsVORBEIFAHREN darfst Du an Fahrzeugkolonnen, die max. 60km/h schnell fahren mit max. 20km/h mehr (also die 60, du 80). Das gilt auf allen Straßen, inner- und außerorts, auch auf Autobahnen.


    Hier siehst Du auch gleich einen Grund, weswegen das Rechtsüberholen zu Recht in .de Verboten ist: Bei den, auf unseren Autobahnen herrschenden Geschwindigkeitsunterschieden von z.T. über 180 km/h ist es nur wenigen Autofahrern zuzutrauen, die Geschwindigkeit der Mitmenschen korrekt einzuschätzen, bisher galt: rechts rüber ist ein sicherer Weg, um Platz zu machen. Nun kommt aber jemand von hinten mit 180 / 200 / 220 angebraust und will mal eben rechts vorbei..


    Gruß
    Flatty


    PS: Ü-Verbot für Brummis aus 2-spurigen Autobahnen: JA! :top:

  • Ich kenn die STVO nicht auswendig, aber laut ADAC-Auskunft darf man auf allen Straßen außer BAB rechts überholen. Ob das korrekt ist oder nur Schnickschnack eines Hotline-Mitarbeiters, weiß ich nicht...


    Rechtsfahrgebot: Entweder muß was gegen die Verkehrsbehinderer gemacht werden oder freie Fahrt für die anderen. Im Moment ist weder noch gewährleistet und das ist nicht gut.

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Ich kenn die STVO nicht auswendig, aber laut ADAC-Auskunft darf man auf allen Straßen außer BAB rechts überholen. Ob das korrekt ist oder nur Schnickschnack eines Hotline-Mitarbeiters, weiß ich nicht...


    naja, der ADAC ist doch nicht für alles da. Stelle eine neue (am besten) schriftliche Anfrage an den ADAC; dann bekommst Du eine vernünftige Antwort. Aber hier mal zum nachlesen:
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php ("es ist links zu überholen")
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php (innerorts rechts schneller als links fahren, 2a greift diese 60kmh/80kmh geschichte auf


    Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    Rechtsfahrgebot: Entweder muß was gegen die Verkehrsbehinderer gemacht werden oder freie Fahrt für die anderen. Im Moment ist weder noch gewährleistet und das ist nicht gut.



    Es muss etwas gegen Verkehrsteilnehmer gemacht werden, die nicht die Verkehrsregeln beachten. Fast alles ist gesetzlich geregelt, zügiges Überholen, kein Linksspurschleichen, früzeitig blinken, UND natürlich die Rücksichtnahme des § 1, die in den Fällen greift, in den Opi meint, er müsste mit seiner C-Klasse und mit 110 km/h mal eben nach links, während Atze Schröder von hinten mit seinem Porsche heranbraust...


    Gruß
    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php ("es ist links zu überholen")


    Ich bin kein Rechtsexperte, aber bedeutet "es ist links zu überholen" gleichzeitig, daß rechts überholen verboten ist oder ist das als Empfehlung zu sehen?

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