Anschlußflug wegen Verspätung Zubringerflug verpasst - und nun?

  • Aber LH hat den Flug doch nachgeholt und eine Übernachtung im Hotel geboten. Damit haben sie doch ihren Teil gemacht oder?


    Oder war es eine Pauschalreise? Dann wäre ja auch das Hotel vor Ort und der entgangene Urlaubstag betroffen. Allerdings beim Reiseveranstalter.


    Oder irre ich?

  • "Anschlussversicherung":
    http://www.vielfliegertreff.de…nschlussversicherung.html
    "... am Flugtag (!) müssen planmäßig 2 bzw. 4 Stunden zwischen den Flügen liegen!";
    "Man sollte vielleicht auch erwähnen, das sie bei Annulierungen eines Fluges auch nicht zahlen. ..."


    --> Diese Äußerungn von Usern dort im Forum sollte man bedenken, letztendes kann man sích nie gegen alles versichern, wenn man mal vor der Entscheidung steht. Ich habe selber im April dieses Jahr zur Zeit der Vulkanasche-Flugausfälle Lufthansa als recht kulant erlebt, andere (Billig-)Flieger haben angesichts von Flugannullierunge keinerlei Kulanz gezeigt. Alles ist relativ.

  • Wie auch schon von chris8181 gefragt, wurden die beiden Flüge auf einem Ticket gebucht oder zwei? Das ist ein wichtiges Kriterium.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    wurden die beiden Flüge auf einem Ticket gebucht oder zwei? Das ist ein wichtiges Kriterium.


    da bei


    2 Tickets: Würd ich garnix sagen, die Lufthansa hat euch netterweise und ohne Anspruch auf den Folgetag umgebucht. Die hätten theoretisch auch die ganze Buchung stornieren können


    1 Ticket: Steht euch u.U. 600€ Entschädigung p.P. + Erstattung der Auslagen zu. Wenn ihr beim "eintreiben" keinen stress wollt, habe ich bereits meine Empfehlung gepostet. Freiwillig bekommt ihr das von LH nie. Und den "normalen" Weg ab zum Anwalt, etc. mache ich gerade mit, wäre mir nächstes Mal aber zu stressig

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Wie auch schon von chris8181 gefragt, wurden die beiden Flüge auf einem Ticket gebucht oder zwei? Das ist ein wichtiges Kriterium.


    Meines Wissens auf einem Ticket gebucht. Sie waren in einem Reisebüro und haben direkt die ganze Reise durchgebucht mit der Lufthansa. Es war vollkommen klar, dass das EINE Reise darstellt. Die Sitzplatzreservierung für den Flug nach Mexico konnten sie bereits bei Buchung im Reisebüro vornehmen.


    Warum der Aufwand...weil ich zunächst halt immer der Typ bin, der versucht, solchen Dingen telefonisch auf den Grund zu gehen und ich einfach wissen will, was Sache ist. Wenn das nichts hilft (was hier so zu sein scheint), dann kann ich immer noch einen Brief schreiben, was ich auch entsprechend tun werde. Allerdings müssen den ja vermutlich meine Eltern als Anspruchsberechtigte unterschreiben, die erst in 5 Wochen wieder da sind. Muss ich da ne Frist für beachten?


    Höhere Gewalt hätten sie im Zweifel ja direkt am Telefon erwähnen können. Insofern glaube ich da nicht wirklich dran.


    Danke schonmal für die Tips, mir war eben nicht klar, ob das auch als Verspätung zählt, wenn nicht der eigentliche Flug, sondern der Zubringer verspätet ist...aber dem scheint ja so zu sein (was auch meinem logischen Verständnis entspricht).

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Die LH ist bei sowas tatsächlich nicht telefonisch zu erreichen. Ich habe für ein (Verschulden von LH) storniertes Ticket vom Juni dieses Jahres auch erst eine Zusage über eine Entschädigung über 250€ erhalten. Geld ist noch nicht geflossen. War eine absolute Ochsentour durch die Support-Ebenen... Also, Brief aufsetzen und an LH schicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Meines Wissens auf einem Ticket gebucht.


    Habe gerade das Urteil zu den schon oben genannten 600 Euro gefunden:


    Zitat

    ZUBRINGERFLUG AUSGEFALLEN Bei einer Entschädigung wegen eines annullierten Fluges müssen auch Anschlussflüge berücksichtigt werden: Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bei der KLM Royal Dutch Airlines einen Flug von Berlin über Amsterdam nach Curaçao gebucht. Der Flug von Berlin nach Amsterdam war ausgefallen, sodass die Reisenden erst einen Tag später nach Curaçao fliegen konnten. Deshalb stehe den Reisenden ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro pro Person zu, entschied der BGH (Az. Xa ZR 15/10).


    Quelle Cortal Consors Kundenmagazin 12/2010

  • wunderbar, vielen Dank! Habe die Reiseunterlagen meiner Eltern mittlerweile gefunden, es war definitiv auf einem Ticket gebucht. Der Brief an die LH ist gerade in Arbeit. Dann schaun wir mal, was dabei rumkommt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • So, nach über 6 Wochen hat es die Lufthansa geschafft, mir zu antworten. Wie erwartet eine Absage. Lapidare Begründung: "schlechte Wetterbedingungen". Na denn...machen wir uns mal die Mphe und suchen das alles raus...letztlich beweispflichtig ist aber doch die Lufthansa oder?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!