Laut Händler Widerrufsfrist abgelaufen, obwohl fristgerecht geäußert!?

  • Nabend,
    Mal wieder über Amazon gekauft, mal wieder nur Probleme leider.


    Ich habe ein Case für mein iPhone bestellt, dass leider schon defekt war, als ich es ausgepackt hatte.


    Noch am gleichen Tag habe ich dem Verkäufer eine Mail geschickt und dieser schrieb mir, dass aufgrund des geringen Warenwerts (ca. 20€), auf eine Rücksendung verzichtet werden kann und er mir so ein neues Case rausschickt.


    Gewartet und gewartet, nichts kam.
    Nach 1 Woche nachgefragt: Wurde am 1.12 per Post an Sie versandt.


    Tja leider ist bis heute nichts angekommen: Gestern die Krönung!
    "Leider sind Sie nicht mehr in der Widerrufsfrist, ich kann Ihnen da nicht helfen."


    :eek:


    Was kann ich tun?


    Vielen Dank!

  • Durch die Bestätigung in der Email kannst du erkennen, dass der Widerruf fristgerecht zugegangen ist.
    Er muss sich nun daran halten.


    Aber nachdem du ein neues Case möchtest ist das eigentlich wurst, ob Widerruf und Neubestellung oder Gewährleistungsrechte. Es spielt erst eine Rolle wenn du dich entschlossen hast das Case nicht mehr zu wollen.

  • Re: Laut Händler Widerrufsfrist abgelaufen, obwohl fristgerecht geäußert!?


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Noch am gleichen Tag habe ich dem Verkäufer eine Mail geschickt und dieser schrieb mir, dass aufgrund des geringen Warenwerts (ca. 20€), auf eine Rücksendung verzichtet werden kann und er mir so ein neues Case rausschickt.


    Kein Widerruf, sondern Verlangen einer Nachbesserung, daher ist die Widerrufsfrist nicht von Belang.
    Nach über 14 Tagen kannst du nicht mehr widerrufen. Da du dich direkt nach dem Erhalt an den Verkäufer gewandt hast und dieser die Anfrage als Geltendmachung von Mängelansprüchen beantwortet und Nacherfüllung (Ersatzlieferung) versprochen hat, solltest du ihm eine Frist setzen, zu der der Mangel behoben sein muss, danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.


    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern beschreibt nur, wie ich als juristischer Laie vorgehen würde, wenn ich in die oben geschilderte Situation geraten würde.


    Nachtrag:
    Du hast über Amazon-Marketplace gekauft, dann kannst du auch die "Amazon.de A-bis-z-Garantie" in Anspruch nehmen, wenn der Verkäufer nicht mehr auf deine Rechte eingeht.

  • Ich danke euch!
    Hätte ich gewusst, dass das so klar ist, hätte es auch in den Kleinkram gepasst.

  • Warum denn so kompliziert?
    Bis 90 Tage nach Versand der Ware "A-Z-Garantieantrag" in Deinem Kundenkonto in der betreffenden Bestellung stellen. Amazon prüft, befragt den Verkäufer (Sachlage ist hier eindeutig) und Du bekommst Dein Geld von Amazon wieder. Amazon holt sich "sein" Geld dann vom Verkäufer anschließend wieder.

  • Mein tip ist auch die a-z garantie, denn da wird sofort der kaufbetrag beim händler quasi eingefroren und normalerweise erfolgt dann binnen weniger stunden eine für den kunden positive reaktion seitens des händlers.


    Gruß alex

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

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