Hallo Leute,
Bitte nicht steinigen, aber ich wollte mich nicht an ein bestehendes Thema ranhängen, da die Fragen der Vergangenheit sich oft stark unterscheiden.
kurz meine Situation (Fragen folgen unten):
- Nebenkostenabrechnung 2008 (erhalten im Dez.09) wurde von mir beanstandet und unter Vorbehalt gezahlt.
- Vermieter hat bis heute keine Stellung zur Beanstandung genommen
- Nebenkostenabrechnung 2009 kam im Dez. 2010 (Nachzahlung notwendig); noch nicht von mir bezahlt
- Wohnung ist zum 31.01.2011 durch mich gekündigt
Ich stelle mir den weitern Ablauf so vor (eure meinung hierzu bitte):
Ich zahle die NK-Nachzahlung nicht und bitte den Vermieter dies aus der Kaution zu tilgen. Einen Teil der Kaution wird er sich sicher einbehalten um die NK 2010 zu decken (Abrechnung fällt bestimmt erst im Dez 2011 an). Die aktuelle NK-Abrechnung (noch offen) und die für 2010 würden schätzungsweise 55% der Kautionssumme betragen. Nun würde ich in diesem Fall auf die Endrenovierung verzichten und dafür auf die gesamte Kaution pfeifen. Können Nachforderungen kommen, wenn der Vermieter die Kaution für nicht ausreichend erachtet?
Ich würde die Sache gerne möglichst stressfrei über die Bühne bringen, was mir einen Teil der Kaution wert ist. Würdet Ihr mir zu so einem Vorgehen raten oder provoziere ich damit nur Ärger?
Danke fürs Lesen und Eure Meinungen!
BG
Quoth