Frage zu Nebenkosten/auf Mietkaution pfeifen beim Auszug

  • Hallo Leute,


    Bitte nicht steinigen, aber ich wollte mich nicht an ein bestehendes Thema ranhängen, da die Fragen der Vergangenheit sich oft stark unterscheiden.


    kurz meine Situation (Fragen folgen unten):


    - Nebenkostenabrechnung 2008 (erhalten im Dez.09) wurde von mir beanstandet und unter Vorbehalt gezahlt.
    - Vermieter hat bis heute keine Stellung zur Beanstandung genommen
    - Nebenkostenabrechnung 2009 kam im Dez. 2010 (Nachzahlung notwendig); noch nicht von mir bezahlt
    - Wohnung ist zum 31.01.2011 durch mich gekündigt


    Ich stelle mir den weitern Ablauf so vor (eure meinung hierzu bitte):
    Ich zahle die NK-Nachzahlung nicht und bitte den Vermieter dies aus der Kaution zu tilgen. Einen Teil der Kaution wird er sich sicher einbehalten um die NK 2010 zu decken (Abrechnung fällt bestimmt erst im Dez 2011 an). Die aktuelle NK-Abrechnung (noch offen) und die für 2010 würden schätzungsweise 55% der Kautionssumme betragen. Nun würde ich in diesem Fall auf die Endrenovierung verzichten und dafür auf die gesamte Kaution pfeifen. Können Nachforderungen kommen, wenn der Vermieter die Kaution für nicht ausreichend erachtet?


    Ich würde die Sache gerne möglichst stressfrei über die Bühne bringen, was mir einen Teil der Kaution wert ist. Würdet Ihr mir zu so einem Vorgehen raten oder provoziere ich damit nur Ärger?


    Danke fürs Lesen und Eure Meinungen!


    BG
    Quoth

  • Pauschal ist das schwer zu beantworten. Jeder Vermieter ist anders und man weiss meist erst am Ende, was besser gewesen wäre. ;)


    Ich verstehe das jetzt richtig: Du bist gem. Mietvertrag (wirksam?) verpflichtet, Schönheitsreps auszuführen und willst die Wohnung unrenoviert übergeben, weil Du Dir überlegt hast, dass dafür die halbe Kaution locker reichen müsste? Der Rest soll dann eben für die Betriebskosten draufgehen.


    Um Deine Frage zu beantworten: Natürlich können Nachforderungen kommen, wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Renovierung teurer wird. Im Übrigen muss er sich bzgl. der BK-Abrechnung 2009 sich nicht zwingend aus der Kaution bedienen, sondern kann Dich einfach auf Zahlung verklagen.


    Ein wesentlicher Faktor: Ist es der 60jährige Vermieter, der jeden Kratzer in "Seiner" Tapete in "seinem" Haus persöbnlich nimmt oder ist es die Gesellschaft mit 5000 Wohnungen, wo dem Sachbearbeiter erstmal grundsätzlich piepegal ist, was wie aussieht.


    Wenn Renovierung wirksam vereinbart ist und Du die Sache stressfrei halten willst, würde ich übrigens nicht unbedingt empfehlen, den Vermieter ohne entsprechende Vorwarnung zur Abnahme antanzen zu lassen....

  • Rechtlich-Formales..


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    ...
    Wenn Renovierung wirksam vereinbart ist und Du die Sache stressfrei halten willst, würde ich übrigens nicht unbedingt empfehlen, den Vermieter ohne entsprechende Vorwarnung zur Abnahme antanzen zu lassen....


    Mit "Renovierung wirksam vereinbart" meinst Du bestimmt die Tatsache, dass ein hohes Gericht (BGH) in den letzten Jahren mehrfach zugunsten der Mieter entscheiden hat, dass auch wenn zu Renovierungen etwas im Mietvertrag steht, dies noch lange nicht heißen muss, dass der Mieter dann auch tatsächlich zu renovieren = die Kosten dafür zu tragen hat.
    Allerdings ist das so eine Sache eher für Experten = Rechtsanwälte, die das beurteilen können, nicht für den Mieter - wie will der sich über (Un)Wirksamkeit sicher sein können?


    Weiter entnehme ich Deiner Äußerung, dass wenn die mietvertraglichen Klauseln *wirklich unwirksam* sind, Du durchaus dazu - im Umkehrschluss - raten würdest, (Zitat) "den Vermieter ohne entsprechende Vorwarnung zur Abnahme antanzen zu lassen...."
    Auch auf die Gefahr hin, dass der Vermieter dann Schadenersatz geltend macht, von wegen unvermietbare Wohnung, die ja noch renoviert werden muss?!?

  • Ob eine Klausel wirksam ist oder nicht, lässt sich auch als Laie recht einfach überprüfen. So schwierig sind die vom BGH aufgestellten Grundsätze (Stichwort: starre Fristen) nicht.


    Wenn die Klausel unwirksam ist, hat der Vermieter natürlich auch keine Schadensersatzansprüche.


    Dennoch ist es nicht erlaubt, die Kaution einfach abzuwohnen oder als Mieter damit zu kalkulieren. Wie schon gesagt wurde ist der Anspruch des Vermieters nicht auf die Kaution beschränkt. Er kann den Mieter "ganz normal" verklagen und nur zu aller Letzt, wenn vom Mieter sonst nichts zu holen ist, sich der Kaution bedienen.

  • Re: Rechtlich-Formales..


    Zitat

    Original geschrieben von Buzzwords
    Mit "Renovierung wirksam vereinbart" meinst Du bestimmt die Tatsache, dass ein hohes Gericht (BGH) in den letzten Jahren mehrfach zugunsten der Mieter entscheiden hat, dass auch wenn zu Renovierungen etwas im Mietvertrag steht, dies noch lange nicht heißen muss, dass der Mieter dann auch tatsächlich zu renovieren = die Kosten dafür zu tragen hat.


    Richtig. Im Gegensatz zu JimmytheBob bin ich da mit Dir grundsätzlich einer Meinung, dass man sich da vorher beraten lassen sollte (es sei denn, man hat z.B. exakt das Mietvertragsformular, dass der BGH in einer seiner Entscheidungen zu grunde gelegt hat und es sind keine zusätzlichen vereinbarungen getroffen worden). Letztlich eine Frage dessen, wie sicher man sich mit der Materie ist. Eine schriftliche Beratung hat im Übrigen den Vorteil, dass man im Falle einer Falschberatung hier jemanden hat, den man ggf. in Anspruch nehmen kann.


    Zitat

    Weiter entnehme ich Deiner Äußerung, dass wenn die mietvertraglichen Klauseln *wirklich unwirksam* sind, Du durchaus dazu - im Umkehrschluss - raten würdest, (Zitat) "den Vermieter ohne entsprechende Vorwarnung zur Abnahme antanzen zu lassen...."
    Auch auf die Gefahr hin, dass der Vermieter dann Schadenersatz geltend macht, von wegen unvermietbare Wohnung, die ja noch renoviert werden muss?!?


    Nicht ganz richtig. Wenn die Klauseln sicher unwirksam sind (s.o.), ist es letztlich egal, was man macht. Eine Gefahr der Inanspruchnahme auf SE wegen unterlassener Schönheitsreps sehe ich in dem Fall nicht (aber das bestätigt natürlich die Auffassung, sich vorher zu informieren). Wenn man es möglichst stressfrei haben will, sollte man den Vermieter natürlich in jedem Fall vorab davon in Kenntnis setzen, dass man keine Renovierungen ausführen wird. Ob das was hilft, ist die andere Frage. Trotz entsprechender Ankündigung habe ich schon diverse Vermieter erlebt, die fassungslos wie Rumpelstilzchen mit hochrotem Kopf herumgeschrien haben, weil sie es nicht wahrhaben konnten und wollten (aus meiner Sicht durchaus verständlich, weil nach Vermieterauffassung ja nunmal die Verpflichtung klar im Mietvertrag geregelt ist - Problem ist, dass im Moment der Wohnungabnahme im "Angesicht des Grauens" dann jedenfalls mit dem Eigentümer-Vermieter ein sachliches Gespräch meist nicht mehr möglich ist.

  • Ok, jetzt mal meine Ansicht. Wenn der Vermieter gescheit ist, schickt der zur Wohnungsabnahme einen Gutachter. Der schreibt dann alles sauber auf, und Du zahlst alles, was nicht normale Abnutzung ist.


    Ich finde es übrigens eine Frechheit, irgendwelche Nebenkosten nicht zu zahlen, bzw. die Kaution abzuwohnen.


    An der Stelle deines Vermieters, würd ich mir das auf keinen Fall gefallen lassen. Falls Beschädigungen über das normale Abwohnung hinaus im Haus vorhanden sind, würd ich erst die Kaution heranziehen, und dann wohl klagen, wenn man mir so kommt.


    Weist Du eigentlich, was so eine Bude oder auch eine Wohnung kostet? Wenn Du Vermieter wärst würdest Du wohl ähnlich reagieren.


    Wenn ich sowas höre geht mir echt der Hut hoch. Ich kann echt verstehen, dass so wenig Leute noch bereit sind überhaupt noch zu vermieten.


    Versuch Dich mal in die Lage deines Gegenübers hineinzuversetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Ok, jetzt mal meine Ansicht. Wenn der Vermieter gescheit ist, schickt der zur Wohnungsabnahme einen Gutachter. Der schreibt dann alles sauber auf, und Du zahlst alles, was nicht normale Abnutzung ist.


    Ich finde es übrigens eine Frechheit, irgendwelche Nebenkosten nicht zu zahlen, bzw. die Kaution abzuwohnen.


    An der Stelle deines Vermieters, würd ich mir das auf keinen Fall gefallen lassen. Falls Beschädigungen über das normale Abwohnung hinaus im Haus vorhanden sind, würd ich erst die Kaution heranziehen, und dann wohl klagen, wenn man mir so kommt.
    ..


    Ein paar Anmerkungen - Punkte, die UNABHÄNGIG voneinander zu sehen sind:


    1. Gutachter kostet Geld, wer bezahlt? Der Vermieter, jedenfalls hat ein Gericht entschieden, dass ein Vermieter nicht die Kosten von Dritten (Rechtsanwälte etc.) für z.B. das Schreiben einer Kündigung auf den Mieter abwälzen darf!


    2. Weder ein Mieter noch dessen Vermieter darf "einfach so" die Kaution antasten - es gilt auch hier: erst abmahnen mit Frist etc., dann gegebenenfalls klagen, nix "verrechnen".


    Ich bin kein Jurist, etwas Recherche sollte jeder dank Internet heute hinbekommen - und kühlen Kopf bewahren bzw. Rechtsanwalt einschalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Versuch Dich mal in die Lage deines Gegenübers hineinzuversetzen.


    Der Bundesgreichtshof ist das höchste Gericht, nicht irgendein Amtsgericht.
    Und der BGH hat z.B. sinngemäß Klauseln unwirksam erklärt, die starre Fristen vorsehen.
    Konkret: wenn man als Mieter verpflichtet wurde, *immer* und *auf jeden Fall* dann-und-dann zu renovieren, ist das zum Vorteil des Vermieters: Auch wenn ein Mieter nur 6 Monate da wohnte, soll er renovieren...


    Um auf den Threaderöffner zurückzukommen:
    Wenn Du so handelst wie hier geschrieben, ist der Vermieter im Recht, Dich zu verklagen - Du wirst dann aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben.

  • BlackSektor


    Das sind diese Pauschalverurteilungen, die keinem weiterhelfen. Es gibt auf beiden Seiten weiße und schwarze Schafe. Ich habe genug Vermieter erlebt, die die Kaution praktisch als ihr Eigentum betrachten und alle Register ziehen, um diese keinesfalls wieder rausrücken wollen, obwohl es dafür keinen Grund gibt (beliebte Methode: "Es wurde extreme Schäden festgestellt, die über den Daumen gepeilt ungefähr das dreifache der Kaution betragen. ich will aber mal nicht so sein - erklären Sie einfach, dass Sie auf die Kaution verzichten und wir können die Sache auf sich beruhen lassen - wenn nicht, dann wirds aber so richtig teuer).


    Du findest es eine "Frechheit", Betriebskosten nicht zu zahlen. Du hast aber schon gelesen, dass der TE bereits gegen die Abrechnung 2008 Einwendungen erhoben hat, auf die der Vermieter nicht reagiert hat. Ich weiss nicht, wie viele BK-Abrechnungen Du schon in den Händen hattest, aber tatsächlich sind diese einfach oft grottenfalsch und der Mieter wird unzulässig mit Kosten belastet, die er nicht zahlen muss.


    Fazit: Wir wissen nicht, wer hier recht hat und wer nicht. Das Kaution abwohnen rechtlich gesehen nicht funktioniert, wenn der Vermieter nicht mitspielt, ist auch klar. In vielen Fällen würde ich einem Mieter allerdings raten, es durchaus zu probieren, damit er nicht am Ende ewig der Kaution hinterherlaufen muss. Im Übrigen hat der TE kein Wort von Schäden erwähnt, die über die normale Abnutzung hinausgehen - ich hab keine Ahnung, wie Du jetzt darauf kommst :confused:


    Lass uns einfach das schwarz-weiss-Denken mal lassen. Bringt im Ergebnis keinen weiter.


    @ Buzzwords Der Vermieter kann schon mit der Kaution aufrechnen - sie ist ja genau dafür gedacht, um dem Vermieter Ansprüche zu sichern, ohne dass er deswegen vor Gericht ziehen muss.

  • Manchmal hilft auch einfach ein Gespräch...
    Ich verstehs echt nicht. Auch wenn ich über den konkreten Fall nichts sagen kann ließt sich der Thread so als wäre immer der Vermieter der böse. Es wird mit Paragraphen um sich geworfen. Im Endeffekt ist das komplett nutzlos, da die gütliche Lösung so gut wie immer die Beste ist

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

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